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15. Januar 1992 hat der Träger der Straßenbaulast die Widmung von Straßen zu verfügen. In der Widmungsverfügung ist anzugeben, zu welcher Straßengruppe eine Verkehrsfläche gehört und auf welche Benutzungsart oder Benutzerkreise sie beschränkt werden soll.
Die in der Anlage 1 aufgeführten Straßen befinden sich entweder in erschlossenen Neubaugebieten oder sind als öffentliche Verkehrsfläche im Bebauungsplan ausgewiesen und sollen entsprechend ihrer verkehrlichen Bedeutung gewidmet werden.
Die Zustimmung zur Widmung des jeweiligen Eigentümers für nicht im Eigentum der Stadt Braunschweig befindliche Straßengrundstücke liegt vor.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Braunschweig.
I. A.
Gez.
Hornung
Anlagen
Anlage/n:
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