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Begründung:
Die Stadionordnung für das städtische Stadion an der Hamburger Straße (Eintracht-Stadion) wurde zuletzt mit Ratsbeschluss vom 18. Dezember 2007 (Drucksache 11481/07) geändert und im Amtsblatt der Stadt Braunschweig veröffentlicht.
Im Zuge des Aufstiegs von Eintracht Braunschweig in die 1. Bundesliga hat die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH als Stadionbetreiberin die derzeit gültige Stadionordnung geprüft und einen Anpassungsbedarf in einigen Punkten erkannt. Zusammen mit Eintracht Braunschweig und der Polizei hat die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH die Stadionordnung anhand der Erfahrungswerte der letzten Spielzeiten und durch Vergleich mit Stadionordnungen anderer Vereine sowie der Musterstadionordnung des Deutschen Fußball Bundes aktualisiert. Ein Entwurf der zukünftig geplanten Stadionordnung ist als Anlage beigefügt, die geänderten bzw. ergänzten Passagen sind gelb unterlegt und unterstrichen.
Bei den Änderungen und Ergänzungen handelt es sich überwiegend um Aktualisierungen und Konkretisierungen bereits bestehender Regelungen. Im § 5 wurde die Benutzung von Parkflächen neu aufgenommen und die Regelungen zu Verboten im § 7 erweitert.
Der Geltungsbereich der neuen Stadionordnung erstreckt sich künftig auf die Bereiche des Stadions, an denen die Stadt Braunschweig noch Besitz und Nutzung hat. Für die anderen Flächen ist Eintracht Braunschweig eigenverantwortlich.
Die Verwaltung prüft derzeit, ob zukünftig die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH die Stadionordnung privatrechtlich regeln sollte. Privatrechtliche Stadionordnungen gibt es bereits in vielen anderen Bundesliga-Spielstätten. Sollte die Prüfung positiv abgeschlossen werden, wird die Verwaltung den Ratsgremien einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.
I. V.
gez.
Stegemann
Anlage/n:
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