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Im Rahmen der Beratung der o. g. Anträge im Finanz- und Personalausschuss am 16. Mai 2013 wurde gefragt, welche Möglichkeiten es gebe, dass der Rat das Nachtflugverbot erwirken könne und welchen wirtschaftlichen Schaden dieses haben könne.
Hierzu hat die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH wie folgt Stellung genommen:
Das Nachtflugverbot kann nicht einseitig von der Stadt Braunschweig verhängt werden. Die hierfür erforderliche Änderung der Betriebsgenehmigung kann nur durch den Flughafen als Halter der bestandskräftigen Genehmigung beantragt werden. Für eine (hier gegebene) Änderung des Gesellschaftszwecks ist ein einstimmiger Beschluss der Gesellschafterversammlung erforderlich.
Der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg ist ein europaweit bedeutsamer Standort der Mobilitätsforschung. Zudem ist er ein regional unverzichtbarer Geschäftsreiseflughafen für mehrere weltweit tätige hier ansässige Unternehmen. Ein Nachtflugverbot ohne die derzeit möglichen Ausnahmen würde daher die Mobilität der regionalen Wirtschaft noch stärker als den Flughafen selbst treffen. Die Region Braunschweig würde als nach Hamburg zweitgrößte norddeutsche Wirtschaftsregion erheblich leiden. Dies gilt sowohl (für die Unternehmen, die den Flughafen nutzen) in betriebswirtschaftlicher als auch (für das Image der gesamten Region) in verkehrspolitischer Sicht.
I. V.
gez.
Stegemann
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