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Die EU erarbeitet derzeit neue Leitlinien für Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften, die Anfang 2014 in Kraft treten sollen. Darin werden Betriebsbeihilfen für Flughäfen nach einer Übergangszeit für unzulässig erklärt:
„107. Alle Flughäfen müssen bis spätestens [10 Jahre nach dem Beginn des Übergangszeitraums] die volle Deckung ihrer Betriebskosten erreichen; ab diesem Zeitpunkt sind Betriebsbeihilfen nicht mehr zulässig, mit Ausnahme von Betriebsbeihilfen, die im Einklang mit den allgemeinen Beihilfevorschriften gewährt werden.“ (http://ec.europa.eu/competition/consultations/2013_aviation_guidelines/aviation_guidelines_de.docx S. 29)
Der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg produziert alljährlich Defizite in Millionenhöhe, die auch von der Stadt Braunschweig ausgeglichen werden müssen. Dies wird in Zukunft nach in Kraft treten der neuen EU-Richtlinie unzulässig sein. Vor diesem Hintergrund möge der Rat beschließen:
„Die Stadt Braunschweig als Mehrheitsgesellschafter des Flughafens wird angewiesen, die Flughafengesellschaft GmbH zu beauftragen, ein Konzept zu erstellen, wie sich der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg selbst tragen kann. Das Konzept wird dem Rat vorgelegt.“
Gez. BIBS-Ratsherr Anlage/n:
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