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Jedes Jahr im Frühjahr beginnt in der Innenstadt auch die „Saison der Freilufttrinker“, die bei steigendem Alkoholpegel zunehmend zu einer Störung der anderen Menschen werden. Regelmäßig erhalten wir Klagen über ausschweifenden Alkoholkonsum und daraus resultierende Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten aus einigen Teilen der Innenstadt. In unserer Beobachtung handelt es sich dabei vor allem um die Bereiche um das Schloss, die Südstraße und den Löwenwall. Seit vielen Jahren sind diese Probleme aber auch in anderen Städten Deutschlands bekannt und zum Anlass genommen worden, um Alkoholverbotszonen zu erlassen bzw. ganze Innenstädte vom Alkohol zu befreien. Bisher sind solche Verbotszonen oftmals juristisch angegriffen und dann für nichtig erklärt worden. Am 30. November 2012 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg (Az.: 11 KN 187/12) nun jedoch einen Normenkontrollantrag gegen eine Verordnung, die den Alkoholkonsum in der Göttinger Nikolaistraße begrenzen soll, abgewiesen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Klaus Wendroth Fraktionsvorsitzender
Anlage/n:
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