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Mit VA-Beschluss vom 16.04.2013 wurde die Reinigung von 20.000.000 m² Jahresreinigungsfläche auf die Klinikdienste GmbH übertragen. In der Begründung heißt es, dass in der Klinikumstochter zwar nicht der TVöD, dafür aber der TV Gebäudereinigung angewandt wird. Dem stehen jetzt allerdings Aussagen von IG Bau und Gebäudereiniger-Innung gegenüber. Diese behaupten, dass die Klinikdienste nicht tarifgebunden seien und die Mitarbeiter nicht nach Tariflohn bezahlt würden.
Dazu wird die Verwaltung gefragt: 1. Sind die Aussagen von IG Bau und Gebäudereinigungs-Innung zutreffend? 2. Wie stellt sich die Entgeltstruktur der Klinikdienste GmbH konkret dar? 3. Besteht die Möglichkeit die Klinikdienste GmbH in den TVöD zu überführen?
Udo Sommerfeld Fraktionsvorsitzender
Anlage/n:
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