Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-02840
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Sachverhalt:
Das Land Niedersachsen hat die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Leitprinzip gemacht. Nach § 9 Abs. 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) berichtet der Oberbürgermeister gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten dem Rat alle drei Jahre über die Maßnahmen, die die Gemeinde zur Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Artikel 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung durchgeführt hat, und über deren Auswirkungen. Ziel ist es, zu erreichen, dass das Handeln der Kommunen noch stärker an gleichstellungsrelevanten Gesichtspunkten ausgerichtet wird.
Der Bericht für die Jahre 2013 bis 2015 wird hiermit vorgelegt (Anlage).
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Anlage/n:
Gleichstellungsbericht 2013 - 2015
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1 | Gleichstellungsbericht (116 KB) |