Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-02985  

Betreff: Erhalt des Magnifestes
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.09.2016    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
13.09.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig verwiesen   
Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.10.2016 
Sitzung des Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
29.11.2016    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
06.12.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Bereits zum 43. Mal findet in diesem Jahr am ersten Wochenende im September das Magnifest statt. Dabei wird es zum letzten Mal von der Agentur Undercover durchgeführt, welche schon zu Beginn des Jahres angekündigt hatte, das Fest u. a. aus Kostengründen nicht mehr durchführen zu wollen.

Nach einer Anfrage der SPD-Fraktion im Wirtschaftsausschuss hat die Werbegemeinschaft Magniviertel jüngst kundgetan, dass sie grundsätzlich bereit wäre, das Magnifest ab 2017 auszurichten. Dieses Ansinnen wird auch von der Bürgerschaft Magniviertel unterstützt, sodass bei diesen relevanten Akteuren Einigkeit herrscht, das Magnifest definitiv erhalten zu wollen.

Da das Magnifest nicht nur als Stadtteilfest zu begreifen ist, sondern jedes Jahr zehntausende Besucherinnen und Besucher aus ganz Braunschweig und der Region anzieht, ist es auch ein bedeutender Werbeträger unserer Stadt.


Der Rat der Stadt Braunschweig bekennt sich zum Erhalt des Magnifestes als einziger Veranstaltung dieser Art und Größenordnung in Braunschweig.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Werbegemeinschaft Magniviertel bei der Erstellung eines neuen Konzepts für das Magnifest und bei der Suche nach potenziellen Partnern für die Durchführung des Festes sowie bei der Suche nach Sponsoren zu unterstützen.

 

Darüber hinaus soll geprüft werden, inwieweit die Verwaltung dem Veranstalter bei den zu entrichtenden Gebühren und Kosten, z. B. für Brandschutzmaßnahmen finanziell entgegenkommen kann.

 

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Anlagen:
Keine

Erläuterungen und Hinweise