Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-03066  

Betreff: Ausbau des öffentlichen WLAN Netzes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat   
Beratungsfolge:
Wirtschaftsausschuss Vorberatung
20.12.2016 
Sitzung des Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

Die BS|Energy und ihre Projektpartnerin, die htp GmbH, bieten in Kooperation mit der Stadt Braunschweig seit April 2016 kostenfreies WLAN an derzeit zwei strategischen Plätzen in der Innenstadt (Kohlmarkt sowie Schlossvorplatz einschließlich des Bohlwegs zwischen Dankwardstraße und Georg-Eckert-Straße) an. Hierzu wurde zuletzt im Wirtschaftsaus-schuss am 26.08.2016 - Vorlagen Nummer 16-02892 - berichtet. Die Unternehmen tragen bislang sämtliche Kosten. Das WLAN Netz ist unter der SSID „BS|Hotspot“ zu erreichen. Hierbei handelt es sich um ein Pilotprojekt mit einer ein- bis zweijährigen Testphase. Die Akzeptanz bei den Nutzern, Möglichkeiten eines dauerhaften Betriebes sowie dessen Refi-nanzierungschancen sollen während dieser Phase ausgewertet bzw. ermittelt werden. 

 

Parallel dazu beabsichtigen die Städte Wolfsburg, Salzgitter und Braunschweig mit weiteren Partnern in der Region unter Einbeziehung der Nahverkehrsachsen des ZGB kostenloses WLAN anzubieten. Die jeweiligen Angebote sollen derart aufeinander abgestimmt werden, dass der Nutzer sich auch bei einem Aufenthaltswechsel zwischen den Städten nicht in einem anderen WLAN Netz neu anmelden muss und dieses als gemeinsames Angebot der Region erkennbar ist.

 

Die Partner wollen die Realisierung durch eine konzertierte Aktion in den jeweiligen Städten finanziell unterstützen, um durch eine rasche Ausweitung der Angebote eine nach außen verstärkte Sichtbarkeit und Aufmerksamkeit zu erzielen. Aktuell ist davon auszugehen, dass der auch im regionalen Kontext gewünschte Ausbaustand in der Braunschweiger Innenstadt ohne finanzielle Anreize erreicht werden kann. Die Verwaltung beabsichtigt daher, zum suk-zessiven weiteren Ausbau des kostenlosen WLAN-Angebotes einen Betrag in Höhe von bis zu 45.000 € aus Haushaltsmitteln des Jahres 2016 einzusetzen. Vorrangig sollen die für die Errichtung von Hotspots erforderlichen Investitionen bezuschusst werden, durch die wichtige Plätze und Wegeverbindungen in der Innenstadt ausgeleuchtet werden können. Alternativ soll für geeignete Standorte auch die Investition in eigene technische Infrastruktur geprüft werden, die im Sinne des Projektes bereitgestellt werden könnte. Sofern zur Umsetzung erforderlich, kommt auch die Beauftragung von Unternehmen aus dem Mittelansatz für den Betrieb einer zentralen Nutzerverwaltung unter Beachtung der Vergabevorschriften in Betracht.


 

Die Verwaltung beabsichtigt, mindestens nachstehende Anforderungen für den Betrieb eines Hotspots festzuschreiben:

 

Einfache Nutzung ohne Registrierung

Zweistündige Internetsession (danach Wiedereinwahl möglich)

Übernahme der Störerhaftung durch den Anbieter

Integrierter Jugendschutzfilter (URL- und Applikationsfilter)

Qualitativ hochwertige, symmetrische Internetfestverbindung

Möglichkeit individueller Landingpage

 

Darüber hinaus ist die Bereitschaft zur Kooperation mit weiteren TK-Anbietern erforderlich, um sowohl in der Innenstadt als auch innerhalb der Region Seamless Roaming (Wechsel zwischen den Funknetzen bzw. einzelnen Access-Points ohne spürbare Unterbrechung) zu ermöglichen.

 

Zur Ergänzung des professionellen Angebotes und zur Erschließung weiterer Räume auch außerhalb der Braunschweiger Innenstadt ist beabsichtigt, die Braunschweiger Freifunk-Initiative ebenfalls zu fördern. Zwischenzeitlich können Freifunkinitiativen grundsätzlich über das Breitbandkompetenzzentrum des Landes Niedersachsen gefördert werden. In Ergänzung des dort bestehenden Förderangebotes beabsichtigt die Stadt, die Initiative mit einem Betrag von bis zu 4.500 € für Hardware/Installationen, Marketing, Serverbetrieb und im Rahmen der Vereinsarbeit zu unterstützen. Eine Förderung soll unter der Maßgabe erfolgen, dass die Bereitstellung der Internetverbindung für Dritte unter Beachtung der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen erfolgt und diese auch nicht durch technische Lösungen umgangen werden.

 

Die Verwaltung wird im Frühjahr 2017 über die im Einzelnen aufgewendeten Mittel und den erreichten Status weiter berichten. Die Verwaltung geht davon aus, dass auch in den Folge-jahren Mittel zur Aufrechterhaltung des WLAN Angebotes in der Stadt und der Region erfor-derlich werden können.
 

 


Beschluss:

Zur Verbesserung des kostenlosen WLAN Angebotes in der Braunschweiger Innenstadt wird ein Betrag von bis zu 45.000 € aus Mitteln des Haushaltsjahres 2016 zur Verfügung gestellt.

 


Anlage/n: keine

 

Erläuterungen und Hinweise