Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-03070
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Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Absatz 1 Nr. 5 des Niedersächsi-schen Kommunalverfassungsgesetzes. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage um einen Satzungsbeschluss für den der Rat der Stadt zuständig ist.
Die Straßenreinigungssatzung regelt die grundsätzlichen Verpflichtungen für die Bereiche Straßenreinigung und Winterdienst, die der Stadt Braunschweig obliegen. Mit der Satzung werden diese Verpflichtungen zum Teil auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen.
Die Verwaltung schlägt die folgenden Änderungen vor, die vornehmlich klarstellenden und vereinfachenden Charakter haben und den Anpassungen in der Straßenreinigungs-verordnung (16-03061) folgen:
Beim Winterdienst auf den Gehwegen wurde die Regelung in Bezug auf die Raum- und Streubreite geändert. Um für die Bürgerinnen und Bürger eine Erleichterung beim Winter-dienst zu erreichen, wird eine reduzierte Breite von 1,20 m als ausreichend angesehen.
Zudem entfällt die Regelung, bei Straßen unter 7 m Breite den Winterdienst in der Mitte durchzuführen. Dies war schwer vermittelbar und die Anlieger haben grundsätzlich am Stra-ßenrand den Winterdienst durchgeführt.
Zudem wurde eine redaktionelle Änderung vorgenommen.
Die Anlage 1 enthält die Änderungen, die beschlossen werden, Anlage 2 die dazugehörige Teilsynopse.
Beschluss:
„Die als Anlage 1 beigefügte Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßen-reinigung in der Stadt Braunschweig (Straßenreinigungssatzung) wird beschlossen.“
Anlage/n:
1. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung
2. Teilsynopse der Änderungen, Altes Recht/Neues Recht/Bemerkungen
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | 16-11-01 Straßenreinigungssatzung Satzungstext - Änd. 0300 Anlage 1 (70 KB) | ||
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2 | 16-11-01 Straßenreinigungssatzung Teilsynopse 2017 - Änd. 0300 Anlage 2 (75 KB) |