Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-03085
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Sachverhalt:
Ausgangssituation
Der Rat hat in seiner Sitzung am 15. März 2016 im Rahmen der Beratung des Haushaltes 2016 den weiteren Ausbau von Familienzentren in Braunschweig entsprechend der Mitteilung Drucksache Nr. 15-00244 ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 beschlossen.
Mit Ratsbeschluss vom 21. Juni 2016 wurde zunächst die Umwandlung der städtischen Kita Böcklinstraße in ein Familienzentrum sowie die Aufnahme des Familienzentrums St. Marien in Lamme in die städtische Förderung beschlossen. Die Umstrukturierung von zwei weiteren Kitas wurde in die zweite Jahreshälfte 2016 zurückgestellt.
Vorrangige Zielrichtung war, durch eine erneute Aktivierung der Träger und Einrichtungen eine breitere Streuung der Familienzentren im Stadtgebiet zu erreichen.
Falls keine weiteren Anträge aus den Stadtbezirken 112 Wabe-Schunter-Beberbach und 131 Innenstadt eingehen, sollen die zuvor nicht berücksichtigten Anträge (Kindergruppe Till Eulenspiegel/DEB aus dem Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet bzw. AWO Fremersdorfer Straße aus dem Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel) favorisiert werden.
Aktuelle Auswahl
Grundsätzlich ist festzustellen, dass weiterhin alle antragstellenden Kitas dem Grunde nach für eine Umwandlung in ein Familienzentrum geeignet sind. Alle Träger haben die Einhaltung der vereinbarten Kriterien für Familienzentren der Stadt Braunschweig und deren aktive Unterstützung verbindlich zugesichert.
Aufgrund der erneuten Aktivierung der Träger in den zuvor benannten Stadtbezirken mit höherem Handlungsbedarf, ist ein Antrag der städtischen Kita Neue Knochenhauerstraße aus dem Stadtbezirk 131 Innenstadt eingegangen. In diesem Stadtbezirk wurde gleichzeitig der Antrag der ev. Kita St.Magni aufrecht erhalten.
Innerhalb dieses Stadtbezirks erhält die Kita Neue Knochenhauerstraße aufgrund der Kriterien zur kleinräumigeren Auswahl der Standorte auf Ebene der statistischen Bezirke (u.a. Bevölkerung unter 6 Jahre, Migrationsanteil, Zahngesundheit) die höhere Priorität gegenüber der Kita St. Magni. Bedeutsam für die Entscheidung ist auch die geplante Kooperation mit dem Volkskindergarten, dessen Einzugsgebiet die höchsten Bedarfe im Stadtbezirk aufweist.
Aus dem Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach liegt kein Antrag vor. Somit ist ein weiteres Familienzentrum aus den im Sommer 2016 zurückgestellten Anträgen auszuwählen.
In den betreffenden Stadtbezirken 120 Östliches Ringgebiet und 321 Lehndorf-Watenbüttel ist jeweils ein weiteres Familienzentrum vorgesehen. Es wird vorgeschlagen, den Antrag der Kita Fremersdorfer Straße vorangig zu unterstützen und den Antrag von Till Eulenspiegel e.V./ DEB e.V. zurückzustellen.
Ausschlaggebend für die Entscheidung zum Vorschlag der Kita Fremersdorfer Straße ist die geografische Lage der Einrichtung im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel. Diese bietet eine Passgenauigkeit hinsichtlich der kleinräumigen Auswahlkriterien (u.a. Bevölkerung unter 6 Jahre, Migrationsanteil, Zahngesundheit) innerhalb des Stadtbezirkes und gleichzeitig größere räumliche Distanz der neuen Familienzentren untereinander.
Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Verwaltung entsprechend des Konzeptrahmens für Familienzentren keinen Sonderstatus für bestehende oder in Entwicklung befindliche Familienzentren berücksichtigt hat. Die Berücksichtigung der weiteren Anträge zu einem späteren Zeitpunkt ist bei Fortsetzung des Ausbauprozesses nicht ausgeschlossen.
Die grau hinterlegten Anträge werden zur Umsetzung vorgeschlagen
Finanzielle Auswirkungen
Mittel für die Umwandlung von zwei weiteren Familienzentren stehen im Haushaltsplan 2016 und in der Finanzplanung für die Folgejahre in Höhe von 80.000 € zur Verfügung.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Die vorgesehene Umwandlung der städtischen Kita Neue Knochenhauer Straße in ein Familienzentrum wirkt sich auf den Stellenplan aus. Die Schaffung einer Stelle zur Koordination des Familienzentrums (S 8b, T 19,5) wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens berücksichtigt.
Zuständigkeit
Durch den weiteren Ausbau von Kindertagesstätten zu Familienzentren wird die Etathoheit des Rates einschließlich der sich hieraus ergebender Auswirkungen auf den Stellenplan tangiert. Des Weiteren entscheidet der Rat nach § 5 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt in Angelegenheiten der Jugendhilfe von grundsätzlicher Bedeutung.
Beschluss:
- In Ergänzung des Ratsbeschlusses „Ausbau weiterer Familienzentren“ vom 21. Juni 2016 (DS 16-02109) werden die in der Anlage grau hinterlegten Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2016/2017 in Familienzentren umgewandelt und in die entsprechende Förderung durch die Stadt Braunschweig aufgenommenen.
- Umstrukturierungen von städtischen Kindertagesstätten zu Familienzentren haben Auswirkungen auf den jeweiligen Personal- und Stellenbedarf. Die Stellenanpassungen werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt aus den im Budget zur Verfügung stehenden Sachmitteln.
Anlage/n: Familienzentren
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1 | Familienzentren (8 KB) |