Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-03138  

Betreff: Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Freier Träger in Braunschweig
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:51.4
Federführend:51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
09.02.2017 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
14.02.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
21.02.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
RichtlinienTeil1

Sachverhalt:

Der Jugendring Braunschweig e.V. (JURB) beantragt sein bisheriges Geschäftsführungsmodell mit einer Geschäftsführerin bzw. einem Geschäftsführer und einer Schreibkraft in ein Modell mit zwei formal gleichberechtigten und gleich bezahlten Geschäftsführerinnen/Geschäftsführern umzuwandeln und regt eine entsprechende Änderung der Förderrichtlinie zum 1. Januar 2017 an.

 

Laut Förderrichtlinie erhält der Jugendring Braunschweig derzeit eine Zuwendung, die sich auf 110 % der Summe der Kosten eines Arbeitsplatzes im Verwaltungsdienst (E9 TVöD) und der Kosten eines Arbeitsplatzes im Verwaltungsdienst (E5 Teilzeit 50% TVöD) bemisst.

 

Die vor rund 40 Jahren gewählte Variante mit einer Geschäftsführerin/ einem Geschäftsführer und einer Schreibkraft ist nicht mehr zeitgemäß und entspricht nicht mehr der tatsächlichen Arbeitsaufteilung und dem Aufgabenfeld des JURB. Für die beim Jugendring anfallenden Tätigkeiten, insbesondere für das Projektmanagement und für die zahlreichen Arbeitsgruppen werden Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern benötigt, die den Anforderungen entsprechend der Eingruppierung nach Entgeltgruppe 9 TVöD erfüllen

 

Der Jugendring beantragt eine kostenneutrale Umsetzung zum 01. Januar 2017. Deshalb ergeben sich für 2017 nach den aktuellen Berechnungen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen. Die Richtlinien sollen deshalb wie folgt zum 01. Januar 2017 geändert werden:

 

1.4Höhe der Zuwendung

1.4.1Die Zuwendungen werden nach einem Vomhundertsatz der Kosten eines Arbeitsplatzes im Verwaltungsdienst (E9 TVöD[1]) nach folgenden Kategorien ermittelt.

 

  • Kleine Jugendverbände               = 25 v. H.
  • Mittelgroße Jugendverbände= 50 v. H.
  • Große Jugendverbände= 75 v. H.

 

1.4.2Die Kategorien ergeben sich, indem der Durchschnitt der in den letzten 3 Jahren vor der Antragstellung durchgeführten Maßnahmen[2] mit folgenden Faktoren multipliziert wird, um so eine Bezugsgröße zu bilden:

 

  • Teilnahmetage von Freizeiten Faktor 1
  • Teilnahmetage von Internationalen BegegnungenFaktor 1,2
  • Teilnahmetage von BildungsmaßnahmenFaktor 3,2
  • Anzahl der großen Veranstaltungen von Kindern und JugendlichenFaktor 60
  • Anzahl der kleinen Veranstaltungen von Kindern und JugendlichenFaktor 45
  • Anzahl der großen VeranstaltungenFaktor 45.
  • Anzahl der kleinen VeranstaltungenFaktor 30.

 

 

Für die Kategorien gelten folgende Bezugsgrößen:

  • mind.2.000 bis 3.999= Kleine Jugendverbände
  • von 4.000 bis               11.999= Mittelgroße Jugendverbände
  • ab12.000              = Große Jugendverbände

 

Die Höhe der Zuwendung für den Jugendring bemisst sich auf 110 v. H. der Summe der Berechnungseinheit nach Ziffer 1.4.1 und der Kosten eines Arbeitsplatzes (E9 Teilzeit 15 Std TVöD2).

 

Alte Fassung letzter Absatz (die anderen Ziffern/Texte wurden nicht geändert)

 

Die Höhe der Zuwendung für den Jugendring bemisst sich auf 110 v. H. der Summe der Berechnungseinheit nach Ziffer 1.4.1 und der Kosten eines Arbeitsplatzes im Verwaltungsdienst (E5 Teilzeit 50% TVöD1).

 



 

 


[1] Gemäß KGSt

[2] [nach Ziffer II/1 bis II/3 und II/5 des Teils 2 dieser Richtlinien (Aktivitätszuschüsse)]


Beschluss:

„Teil 1 der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Freier Träger in Braunschweig (Zuwendungen zu den Organisations- und Raumkosten der anerkannten Jugendverbände und Jugendgruppen) wird wie in der Anlage aufgeführt geändert.“

 


Anlage/n:

Richtlinien Teil 1

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 RichtlinienTeil1 (186 KB)    

Erläuterungen und Hinweise