Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-03270
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Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (Sportförderrichtlinien) kann die Stadt den Vereinen Zuschüsse bis zu einem Drittel der Entgelte für lizenzierte nebenamtliche Übungsleiter gewähren. Die Stadt zahlt auf prüffähigen Antrag den Gesamtbetrag für Übungsleiter an den Stadtsportbund Braunschweig e. V. (SSB), der die Verteilung vornimmt und hierüber Einzelverwendungsnachweise gegenüber der Stadt führt.
Der SSB hatte die Verwaltung gebeten, die Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen ab dem Jahr 2015 selbst durchzuführen. Die Verwaltung möchte dieser Bitte nachkommen und schlägt daher vor, abweichend von Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien die Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen selbst vorzunehmen.
Berücksichtigt werden alle Übungsleiter/innen, die im Besitz einer gültigen Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V. (DOSB) sind, im jeweiligen Zeitraum nebenamtlich tätig waren und vom Verein für ihre Tätigkeit entsprechend vergütet wurden.
Da der DOSB an die Ausbildung von Trainer/innen mindestens gleichwertige Anforderungen wie für die Ausbildung von Übungsleiter/innen stellt, schlägt die Verwaltung vor, auch Trainer/innen, die im Besitz einer gültigen DOSB-Lizenz sind bei der Verteilung von Übungsleiterentschädigungen zu berücksichtigen, sofern diese die Tätigkeit nebenamtlich ausüben und eine Vergütung durch den Verein erhalten.
Analog zum Jahr 2015 wurde folgender Verteilschlüssel für die Berechnung der den Vereinen zustehenden städtischen Zuschüsse zu den Übungsleiterentschädigungen auch für das erste Kalenderhalbjahr 2016 angewandt:
Die im jeweiligen Kalenderhalbjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden ins Verhältnis zu den insgesamt von den Vereinen gezahlten Vergütungen für anzuerkennende
Übungsleiter/innen und Trainer/innen gesetzt. Durch die Anwendung dieses Verteilschlüssels ist es möglich, alle Übungsleiter/innen bzw. Trainer/innen, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, zu gleichen Teilen berücksichtigen zu können.
Die Verwaltung hat zur Vorbereitung der Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen für das Jahr 2016 alle Braunschweiger Sportvereine angeschrieben und um Auflistung der im Verein im ersten Halbjahr 2016 aktiv tätigen und entsprechend vergüteten nebenamtlichen Übungsleiter/innen bzw. Trainer/innen, die im Besitz einer gültigen Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V. (DOSB) sind, gebeten.
Bei der Abfrage wurde darauf Wert gelegt, von jedem Verein eine Rückmeldung zu erhalten.
Daher hat die Verwaltung die Daten zweimal schriftlich sowie ein weiteres Mal per E-Mail mit Meldefrist angefordert. Berücksichtigt werden nur die Angaben, die bis zum Meldefristende vorlagen.
Für das erste Kalenderhalbjahr 2016 wurden in der Summe 401.277,69 € gezahlte und
anzuerkennende Übungsleiterentschädigungen ermittelt. Die Anwendung des
Verteilschlüssels ergibt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Verteilung der städtischen Zuschüsse zu den Übungsleiterentschädigungen im
ersten Kalenderhalbjahr 2016 in Höhe von 47.050,00 € einen prozentualen Zuschuss in
Höhe von 11,73 % an den jeweils vom Verein gezahlten Übungsleiterentschädigungen im
ersten Kalenderhalbjahr 2016.
Die in Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien festgelegte Höchstförderung von einem Drittel der
Entgelte wird bei Anwendung dieses Verteilschlüssels eingehalten.
Die sich daraus ergebenden Zuschüsse für die Übungsleiterentschädigungen für das erste
Halbjahr 2016 sind aus der Anlage zu entnehmen.
Haushaltsmittel
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im Teilhaushalt 2016 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der Zuschüsse für die Übungsleiterentschädigungen zur Verfügung.
Zuständigkeit des Rates
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Ziffer 2 NkomVG, da mit dem Beschluss von den Regelungen der Sportförderrichtlinien abgewichen wird.
Beschluss:
„1. Die Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen im Jahr 2016 erfolgt abweichend von Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig durch die Verwaltung.
2. Abweichend von Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig werden im Jahr 2016 auch Trainer/innen, die über eine gültige DOSB-Lizenz verfügen, nebenamtlich tätig sind und für diese Tätigkeit vom Verein eine Vergütung erhalten, bei der Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen berücksichtigt.
3. Die in der Anlage unter den laufenden Ziffern 1 - 90 genannten Zuwendungen mit einer
Gesamtsumme in Höhe von bis zu 47.049,81 € werden gewährt.“
Anlage/n:
Anlage zu Ds 16-03270
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1 | Anlage zu DS 16-03270 (27 KB) |