Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-03391
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Begründung erfolgt mündlich.
„Der denkmalfachlichen Stellungnahme gem. §26 NDSchG zum 'Quartier Leonhardplatz' des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 02.11.2015 wird gefolgt. Die Stadt setzt sich in den Verhandlungen mit dem Investor dafür ein, das südliche Gebäude zu drehen. Die Planung des 'Quartiers St. Leonhard' wird so angepasst, dass der denkmalgeschützte Pferdestall nicht abgerissen, sondern in das insgesamt positiv zu bewertende soziale Gesamtprojekt mit einbezogen wird.“
Anlagen: