Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-03388-01
|
|
Sachverhalt:
Die Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt vom 24. November 2016 (16-03388) wird wie folgt beantwortet.
zu 1.
Die Kriminalitätsbekämpfung fällt in die Zuständigkeit der Polizei. Die Braunschweiger Polizei - insbesondere das PK Mitte mit der Ermittlungsgruppe Taschendiebstahl - initiiert und führt regelmäßig und erfolgreich operative Maßnahmen mit unterschiedlicher taktischer Ausrichtung und unterschiedlichen Schwerpunkten wie Prävention und/oder Repression durch. Eingesetzt werden eigene und zum Teil auch „benachbarte" Kräfte der Polizeiinspektion Braunschweig. In der Vorweihnachtszeit intensiviert das PK Mitte die zielgerichteten uniformierten und zivilen Präsenz- und Kontrollmaßnahmen, um potentielle Tätergruppierungen frühzeitig zu erkennen und abzuschrecken sowie das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung durch sichtbare Präsenz zu stärken. In der letzten Woche beispielsweise fand unter „Federführung" der Ermittlungsgruppe Taschendiebstahl ein operativer Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung von Taschen-und Trickdiebstahl im Innenstadtbereich statt.
Weiter fanden zahlreiche Präventionsveranstaltungen der Polizei, zum Teil mit Beteiligung der Bundespolizei, in den Braunschweiger Schlossarkaden und in der Burgpassage statt, die das Deliktsphänomen Taschen- und Trickdiebstahl zum Thema hatten. Entsprechendes Präventionsmaterial wird zudem regelmäßig in Gastronomie-und Gewerbebetrieben, in Discotheken sowie auf Großveranstaltungen wie dem Braunschweiger Weihnachtsmarkt verteilt und ausgehängt. Bürgerinnen und Bürger sowie der Einzelhandel wurden mehrfach in speziellen Präventions- und Fortbildungsveranstaltungen informiert und sensibilisiert. Über Radio-und Fernsehsender (Radio 38, Radio Okerwelle, NDR, SAT 1) sowie über lokale Printmedien und Social Media der Polizei wie Facebook wird eine breite Öffentlichkeit über deliktstypische Situationen und Tipps zum Schutz ihres Eigentums informiert.
zu 2.
Bettler werden regelmäßig im Rahmen uniformierter und ziviler Fußstreifen durch den Zentralen Ordnungsdienst und die Polizei im Innenstadtbereich kontrolliert und überprüft. Sollte das festgestellte Verhalten strafrechtlich relevant (z.B. Bettelbetrug) oder ordnungswidrig sein (z.B. aufdringliches und aggressives Betteln) werden neben einer Anzeigeerstattung die notwendigen Maßnahmen durch die Ordnungsbehörden getroffen. Zusätzlich wird bei der aggressiven Form der Bettelei regelmäßig ein Platzverweis ausgesprochen, allein durch den ZOD in diesem Jahr in 15 Fällen.
zu 3.
Es besteht eine Kooperation des Seniorenbüros der Stadt Braunschweig mit der Abteilung Kriminalprävention der Polizeiinspektion Braunschweig. In diesem Rahmen werden den Seniorengruppen Vorträge zur Kriminalprävention angeboten und veranstaltet. Weiter finden in den städtischen Begegnungsstätten Vorträge zum Schutz vor Kriminalität, wie Taschen- und Trickdiebstahl statt. Auch in den vier vom Seniorenbüro angebotenen Gesprächskreisen für Seniorengruppen wird das Thema ganzjährig immer wieder angesprochen und erörtert.
|