Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-03423
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Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf folgende Vorlage:
Verlängerung der Gebietsfreistellung der öffentlich geförderten Wohnungen im Stadtbezirk 221 Weststadt (https://ratsinfo.braunschweig.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1004142&noCache=1)
Sachverhalt:
Die Verwaltung schreibt in ihrer Vorlage unter Nr. 3. ausführlich den Erfolg des bisherigen Stadtentwicklungsprozesses in der Weststadt. Sie kündigt jedoch im letzten Absatz ihrer Begründung vorsorglich an: „Bei einem Freistellungsende am 31. Dezember 2018 können Belegungsbindungen mit Wirkung vom 1. Januar 2019 „reaktiviert“ werden. Damit wird die zeitliche Vorgabe des Ratsbeschlusses („bis zum Jahr 2020“) erfüllt.“
Laut Verwaltungsvorlage kann zugleich „das bis zum Ende 2018 vereinbarte Kooperations- und Finanzierungskonstrukt des Vereins Stadtteilentwicklung Weststadt e. V. unverändert fortgeführt werden. Gemeinsam mit den Kooperationspartnern kann ein Szenario für die Zeit danach entwickelt werden.“
Diese Ausführungen werden der bewährten Partnerschaft zwischen der Stadt Braunschweig, ihrer Tochtergesellschaft Nibelungen Wohnbau GmbH und den mitgliederbestimmten Genossenschaften Braunschweiger Baugenossenschaft eG und Baugenossenschaft „Wiederaufbau“ eG nicht gerecht. Hier ist Verlässlichkeit gefragt, insbesondere im Hinblick auf das neue Nachbarschaftszentrum Elbeviertel „Haus der Talente“ und dessen zukünftige dauerhafte Trägerschaft. Der öffentlichkeitswirksame Spatenstich für dieses Bauvorhaben ist zum 7. Dezember 2016 geplant.
Die Stadt Braunschweig sollte den einzigartigen Vorteil dieser Partnerschaft im Wohnungsangebot unserer Stadt und die bisherigen Erfolge im Stadteilleben der Weststadt nicht durch kurzfristig attraktive Lösungen aufs Spiel setzen, die nicht zu Ende gedacht sind. Dem möchte der Änderungsantrag vorbeugen.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.
"Im Stadtbezirk 221 Weststadt wird die Gebietsfreistellung der öffentlich geförderten Wohnungen auf der Grundlage des § 11 Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz (NWoFG) für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2018 verlängert.
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. das Jahr 2017 intensiv zu nutzen, um den Fortbestand des bisher anerkannt erfolgreichen "Verein Stadtentwicklung Weststadt e. V." auch nach dem 31. Dezember 2018 in geeigneter Weise vorzusehen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit den betroffenen Wohnungsunternehmen.
2. nach Anhörung der betroffenen Wohnungsunternehmen die voraussichtlichen wohnungswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen einer Reaktivierung von Belegungsbindungen auf das Stadtteilleben in der Weststadt darzulegen. Dies geschieht so rechtzeitig, dass eine nochmalige Verlängerung der Gebietsfreistellung über das Jahr 2018 hinaus beantragt werden könnte."
Anlagen:
keine
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