Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-04277
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Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).
Aufstellungsbeschluss und Planungsziel
Am 17. Februar 2015 hat der Verwaltungsausschuss für das Gesamtareal den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Heinrich-der-Löwe-Kaserne“, AW 100, mit dem Ziel beschlossen, hier Planungsrecht für dringend benötigte Wohnbauflächen sowie einen attraktiven Gewerbestandort u. a. zur Ansiedlung hochwertiger Büronutzungen in Sichtweite zur Autobahn zu schaffen. Nach einer Teilung des Bebauungsplanverfahrens wurde zunächst der nördliche Gewerbeteil, Bebauungsplan AW 113, im November 2016 als Satzung beschlossen. Nun soll mit dem Beschluss des Bebauungsplanes AW 100 der südliche Teil des Geländes der Heinrich-der-Löwe-Kaserne als Wohngebiet mit einem Nahversorgungsstandort entwickelt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Heinrich-der-Löwe-Kaserne“, AW 100, beinhaltet eine südliche Teilfläche der ehemaligen Heinrich-der-Löwe-Kaserne sowie Teilbereiche der östlich angrenzenden Gewerbegebiete im Geltungsbereich der Bebauungspläne RA 13 und RA 22 und hat eine Größe von insgesamt ca. 36 ha. Die Festsetzungen zum Wohngebiet erstrecken sich dabei auf eine Fläche von ca. 25 ha. Die Änderung der rechtskräftigen Bebauungspläne RA 13 und RA 22 bezieht sich auf eine Reduzierung der immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (IFSP) sowie auf die Unzulässigkeit von einzelnen Nutzungen der Schrott- und Altwarenverwertung, mit denen typischerweise störende Immissionen verbunden sind.
Die Reduzierung der bisher möglichen Lärmkontingente im benachbarten Gewerbegebiet stieß auf Skepsis bei den ansässigen Unternehmen. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde daher ein lärmtechnisches Gutachten erstellt. Dabei konnte festgestellt werden, dass die verbleibenden Lärmkontingente gegenüber dem derzeit ausgeübten Bestand noch einen klaren Spielraum belassen, der eine lärmtechnische Erweiterung um 100 % zulässt. In den konkret genehmigten Bestand wird nicht eingegriffen. Die Ergebnisse wurden mit Vertretern der ansässigen Unternehmen erörtert.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 1. August 2016 bis zum 1. September 2016 durchgeführt.
Stellungnahmen, die zu einer grundsätzlichen Änderung der Planung geführt hätten, wurden dabei nicht abgegeben. Die Stellungnahmen werden der Vorlage zum Satzungsbeschluss beigefügt und dabei mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Am 29. November 2016 wurde die öffentliche Auslegung vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 2. Januar 2017 bis zum 1. Februar 2017 durchgeführt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden 11 Anregungen vorgebracht. Die eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage 7 der Vorlage beigefügt und mit einem Vorschlag der Verwaltung zum Umgang versehen.
Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen Änderung der Planung geführt hätten, wurden nicht vorgelegt.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlagen 6 und 7 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Heinrich-der-Löwe-Kaserne“, AW 100, als Satzung sowie die Begründung zu beschließen.
Beschluss:
- Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen 6 und 7 behandelt.
- Der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Heinrich-der-Löwe-Kaserne“, AW 100, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
- Die zugehörige Begründung wird beschlossen.
Anlage/n:
Anlage 1 a:Übersichtskarte (über Geltungsbereich A)
Anlage 1 b:Übersichtskarte (über Geltungsbereiche B und C)
Anlage 2 a:Nutzungsbeispiel West
Anlage 2 b:Nutzungsbeispiel Mitte
Anlage 2 c:Nutzungsbeispiel Ost
Anlage 3 a:Zeichnerische Festsetzungen Geltungsbereich A West
Anlage 3 b:Zeichnerische Festsetzungen Geltungsbereich A Mitte
Anlage 3 c:Zeichnerische Festsetzungen Geltungsbereich A Ost
Anlage 3 d:Planzeichenerklärung Geltungsbereich A Teil 1
Anlage 3 e:Planzeichenerklärung Geltungsbereich A Teil 2
Anlage 3 f:Zeichnerische Festsetzungen Geltungsbereiche B und C
Anlage 3 g:Planzeichenerklärung Geltungsbereiche B und C
Anlage 4:Textliche Festsetzungen und Hinweise
Anlage 5:Begründung mit Umweltbericht
Anlage 6:Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Anlage 7:Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | Anlage 1a Übersicht A (2700 KB) | ||
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2 | Anlage 1b Übersicht B+C (1774 KB) | ||
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3 | Anlage 2a Nutzungsbeispiel-Teil West R (3905 KB) | ||
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4 | Anlage 2b Nutzungsbeispiel-Teil Mitte R (3844 KB) | ||
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5 | Anlage 2c Nutzungsbeispiel-Teil Ost R (2964 KB) | ||
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6 | Anlage 3a Zeichnerische Festsetzungen-Teil West R (4215 KB) | ||
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7 | Anlage 3b Zeichnerische Festsetzungen-Teil Mitte R (4201 KB) | ||
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8 | Anlage 3c Zeichnerische Festsetzungen-Teil Ost R (3189 KB) | ||
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9 | Anlage 3d Planzeicheneklärung (190 KB) | ||
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10 | Anlage 3e Planzeichenerklärung (277 KB) | ||
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11 | Anlage 3f Geltungsbereich B + C R (905 KB) | ||
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12 | Anlage 3g Planzeichenerklärung B + C (272 KB) | ||
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13 | Anlage 4 Textliche Festsetzungen (222 KB) | ||
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14 | Anlage 5 Begründung (802 KB) | ||
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15 | Anlage 6 Behandlung Stellungnahmen 4-2 (97 KB) | ||
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16 | Anlage 7 Behandlung Stellungnahmen 3-2 (138 KB) |