Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-04277  

Betreff: Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Heinrich-der-Löwe-Kaserne", AW 100
Stadtgebiet zwischen der BAB A39, der Straße Erzberg, Braunschweiger Straße und Rautheimer Straße (Geltungsbereich A)
Stadtgebiet Gemarkung Bevenrode Flur 5 Flurstücke 134/6, 134/7 und 189/2 (Geltungsbereich B) und Flurstück 134/4 (Geltungsbereich C)
Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:61.12-312/AW100-SG2
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss Vorberatung
03.05.2017 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
09.05.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
16.05.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1a Übersicht A
Anlage 1b Übersicht B+C
Anlage 2a Nutzungsbeispiel-Teil West R
Anlage 2b Nutzungsbeispiel-Teil Mitte R
Anlage 2c Nutzungsbeispiel-Teil Ost R
Anlage 3a Zeichnerische Festsetzungen-Teil West R
Anlage 3b Zeichnerische Festsetzungen-Teil Mitte R
Anlage 3c Zeichnerische Festsetzungen-Teil Ost R
Anlage 3d Planzeicheneklärung
Anlage 3e Planzeichenerklärung
Anlage 3f Geltungsbereich B + C R
Anlage 3g Planzeichenerklärung B + C
Anlage 4 Textliche Festsetzungen
Anlage 5 Begründung
Anlage 6 Behandlung Stellungnahmen 4-2
Anlage 7 Behandlung Stellungnahmen 3-2

Sachverhalt:

 

 

Beschlusskompetenz

 

Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunal­verfassungsgesetz (NKomVG).

 

 

Aufstellungsbeschluss und Planungsziel

 

Die militärische Nutzung der Heinrich-der-Löwe-Kaserne wurde im Jahr 2003 aufgegeben, sodass sich die Möglichkeit einer zivilen Nachnutzung des Areals im Südosten der Stadt Braunschweig ergibt. Diese Konversionsfläche bietet mit ihrer Nähe zur Innenstadt und zum Anschluss an die Autobahn A39 großes Potential sowohl für Gewerbe- als auch für Wohn­nutzung.

 

Am 17. Februar 2015 hat der Verwaltungsausschuss für das Gesamtareal den Aufstellungs­beschluss für den Bebauungsplan „Heinrich-der-Löwe-Kaserne“, AW 100, mit dem Ziel be­schlossen, hier Planungsrecht für dringend benötigte Wohnbauflächen sowie einen attraktiven Gewerbestandort u. a. zur Ansiedlung hochwertiger Büronutzungen in Sichtweite zur Auto­bahn zu schaffen. Nach einer Teilung des Bebauungsplanverfahrens wurde zunächst der nördliche Gewerbeteil, Bebauungsplan AW 113, im November 2016 als Satzung beschlossen. Nun soll mit dem Beschluss des Bebauungsplanes AW 100 der südliche Teil des Geländes der Heinrich-der-Löwe-Kaserne als Wohngebiet mit einem Nahversorgungsstandort entwickelt werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Heinrich-der-Löwe-Kaserne“, AW 100, beinhaltet eine südliche Teilfläche der ehemaligen Heinrich-der-Löwe-Kaserne sowie Teilbereiche der östlich angrenzenden Gewerbegebiete im Geltungsbereich der Bebauungspläne RA 13 und RA 22 und hat eine Größe von insgesamt ca. 36 ha. Die Festsetzungen zum Wohngebiet erstrecken sich dabei auf eine Fläche von ca. 25 ha. Die Änderung der rechtskräftigen Bebau­ungspläne RA 13 und RA 22 bezieht sich auf eine Reduzierung der immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (IFSP) sowie auf die Unzulässigkeit von einzelnen Nutzungen der Schrott- und Altwarenverwertung, mit denen typischerweise störende Immis­sionen verbunden sind.

 

Die Reduzierung der bisher möglichen Lärmkontingente im benachbarten Gewerbegebiet stieß auf Skepsis bei den ansässigen Unternehmen. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde daher ein lärmtechnisches Gutachten erstellt. Dabei konnte festgestellt werden, dass die verbleibenden Lärmkontingente gegenüber dem derzeit ausgeübten Bestand noch einen klaren Spielraum belassen, der eine lärmtechnische Erweiterung um 100 % zulässt. In den konkret genehmigten Bestand wird nicht eingegriffen. Die Ergebnisse wurden mit Vertretern der ansässigen Unternehmen erörtert.

 

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen

 

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 1. August 2016 bis zum 1. September 2016 durch­geführt.

 

Stellungnahmen, die zu einer grundsätzlichen Änderung der Planung geführt hätten, wurden dabei nicht abgegeben. Die Stellungnahmen werden der Vorlage zum Satzungsbeschluss beigefügt und dabei mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.

 

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

 

Am 29. November 2016 wurde die öffentliche Auslegung vom Verwaltungsausschuss be­schlossen und in der Zeit vom 2. Januar 2017 bis zum 1. Februar 2017 durchgeführt.

 

Während der öffentlichen Auslegung wurden 11 Anregungen vorgebracht. Die eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage 7 der Vorlage beigefügt und mit einem Vorschlag der Ver­waltung zum Umgang versehen.

 

Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen Änderung der Planung geführt hätten, wurden nicht vorgelegt.

 


Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlagen 6 und 7 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Heinrich-der-Löwe-Kaserne“, AW 100, als Satzung sowie die Begründung zu beschließen.

 


 

 


Beschluss:

 

 

  1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen 6 und 7 behandelt.
  2. Der Bebauungsplan mit örtlicher BauvorschriftHeinrich-der-Löwe-Kaserne“, AW 100, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
  3. Die zugehörige Begründung wird beschlossen.

 


 

 


Anlage/n:

 

Anlage 1 a:Übersichtskarte (über Geltungsbereich A)

Anlage 1 b:Übersichtskarte (über Geltungsbereiche B und C)

Anlage 2 a:Nutzungsbeispiel West

Anlage 2 b:Nutzungsbeispiel Mitte

Anlage 2 c:Nutzungsbeispiel Ost

Anlage 3 a:Zeichnerische Festsetzungen Geltungsbereich A West

Anlage 3 b:Zeichnerische Festsetzungen Geltungsbereich A Mitte

Anlage 3 c:Zeichnerische Festsetzungen Geltungsbereich A Ost

Anlage 3 d:Planzeichenerklärung Geltungsbereich A Teil 1

Anlage 3 e:Planzeichenerklärung Geltungsbereich A Teil 2

Anlage 3 f:Zeichnerische Festsetzungen Geltungsbereiche B und C

Anlage 3 g:Planzeichenerklärung Geltungsbereiche B und C

Anlage 4:Textliche Festsetzungen und Hinweise

Anlage 5:Begründung mit Umweltbericht

Anlage 6:Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

Anlage 7:Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1a Übersicht A (2700 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1b Übersicht B+C (1774 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2a Nutzungsbeispiel-Teil West R (3905 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 2b Nutzungsbeispiel-Teil Mitte R (3844 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 2c Nutzungsbeispiel-Teil Ost R (2964 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 3a Zeichnerische Festsetzungen-Teil West R (4215 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 3b Zeichnerische Festsetzungen-Teil Mitte R (4201 KB)    
Anlage 8 8 Anlage 3c Zeichnerische Festsetzungen-Teil Ost R (3189 KB)    
Anlage 9 9 Anlage 3d Planzeicheneklärung (190 KB)    
Anlage 10 10 Anlage 3e Planzeichenerklärung (277 KB)    
Anlage 11 11 Anlage 3f Geltungsbereich B + C R (905 KB)    
Anlage 12 12 Anlage 3g Planzeichenerklärung B + C (272 KB)    
Anlage 13 13 Anlage 4 Textliche Festsetzungen (222 KB)    
Anlage 14 14 Anlage 5 Begründung (802 KB)    
Anlage 15 15 Anlage 6 Behandlung Stellungnahmen 4-2 (97 KB)    
Anlage 16 16 Anlage 7 Behandlung Stellungnahmen 3-2 (138 KB)    

Erläuterungen und Hinweise