Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05426  

Betreff: Zwölfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Braunschweig Straßenreinigungsgebührensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
26.10.2017 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
01.11.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
07.11.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage Strgebsatz 2018 Anlagen

Sachverhalt:


Die Verwaltung hat am 27. September 2017 den Haushaltsplanentwurf der Sonderrechnung Abfallwirtschaft als Anlage zum Haus­haltsplanentwurf an den Rat der Stadt versandt. In dem Vorbericht des Haushaltsplanentwurfs der Sonderrechnung Abfallwirtschaft wird zur Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren 2018 eine Gebührensteigerung von rd. 2,5 % prognostiziert. Dies hat sich bei der endgültigen Gebührenkalkulation bestätigt.


 

Im Einzelnen:

 

1.Vorgesehene Gebühren ab 1. Januar 2018

 

Reinigungs-
klasse

Monatl. Gebühr je Meter Straßenfront

Bisherige monatl. Gebühr je Meter Straßenfront

Veränderung

I

  4,92 €

  4,81 €

     2,3 %

II

  1,54 €

  1,51 €

     2,0 %

III

  0,77 €

  0,76 €

     1,3 %

IV

  0,39 €

  0,38 €

     2,6 %

V

  0,19 €

  0,19 €

     0,0 %

 

 

 

 

11

  5,41 €

  5,28 €

     2,5 %

12

8,37 €

8,18 €

     2,3 %

14

  5,18 €

  5,07 €

     2,2 %

16

  5,18 €

  5,07 €

     2,2 %

17

  4,44 €

  4,34 €

     2,3 %

18

  3,70 €

  3,62 €

     2,2 %

19

  2,22 €

  2,17 €

     2,3 %

20

  6,89 €

  6,73 €

     2,4 %

22

  3,70 €

  3,62 €

     2,2 %

29

11,11 €

10,84 €

2,5 %

 

Anmerkung: Aufgrund der Rundung der Gebühren auf volle Centbeträge ist die prozentuelle Veränderung bei den einzelnen Reinigungsklassen nicht exakt identisch.

 

 

 

2.Zusammenfassende Darstellung

 

Die Gebühren bei der Straßenreinigung steigen für den gebührenpflichtigen Reinigungsmeter im Jahr 2018 um 2,5 %. (siehe Tz. 2.3 der Gebührenkalkulation). Durch Auf- und Abrundung der für die einzelnen Reinigungsklassen festzusetzenden Gebührensätze auf volle Centbeträge ergeben sich allerdings unterschiedliche prozentuale Steigerungen.


Im Einzelnen sind folgende Punkte für die Gebührenentwicklung maßgeblich („(+)“ gebühren­steigernd; „(-)“ gebührenmindernd):

 

      (+) Einbeziehung der Aufwendungen für die Wildkrautbeseitigung in die Straßenreinigungsgebühren (280.000 €)

      (+) Höhere Aufwendungen für die an die ALBA Braunschweig GmbH (ALBA-BS) zu zahlenden Leistungsentgelte aufgrund der vertraglich vereinbarten Indexanpassung der Leistungsentgelte (157.400 €)

      (-) Anhebung des öffentlichen Anteils an der Straßenreinigung von 23,9 % auf 25,0 % aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgabe nach dem Niedersächsischen Straßengesetz (entspricht rd. 100.000 €)

      (-) Anstieg der Gebührenmeter um 1,3 % (entspricht rd. 85.000 €)

 

 

 

 

Die in der Kalkulation berücksichtigten Aufwendungen ergeben sich weitgehend aus der mit ALBA-BS abgeschlossenen Ergänzungsvereinbarung zum Leistungsvertrag I (Straßenreinigung) vom 19. Mai 2004. Des Weiteren werden in der Kalkulation die weiteren Ergänzungs­vereinbarungen hinsichtlich der Reinigung des Straßenbegleitgrüns sowie hinsichtlich der Anpassung der Entgelte auf Basis der Angemessenheitsprüfung zum 1. Januar 2011 und 1. Januar 2016 berücksichtigt.

 

Bei der Ermittlung der Entsorgungskosten für Restabfall (insb. Abfälle aus Papierkorb­entleerung) sind die mit Vorlage Nr. 17-05423 vorgeschlagenen Gebühren für die Anlieferung am Abfallentsorgungszentrum berücksichtigt.

 

Bei der Kalkulation werden erstmalig die Aufwendungen für die Wildkrautbeseitigung nach der Straßenreinigungsverordnung berücksichtigt. Die Aufgabe wird durch die Stadt wahrgenommen, da sie gemäß des Leistungsvertrages I mit ALBA-BS von den durch ALBA-BS zu erbringenden Leistungen ausgeschlossen ist.

 

Nachdem im Vorjahr infolge eines Urteils des OVG Lüneburg der öffentliche Anteil individuell berechnet wurde, wird dafür nunmehr aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe nach § 52 Abs. 3 S. 4 des Niedersächsischen Straßengesetzes eine Pauschale von 25 % angesetzt.

 

Der Kalkulationszeitraum entspricht dem Kalenderjahr 2018.

 

Gemäß § 5 Abs. 2 S. 3 NKAG sind entstandene Gebührenunter- bzw. -überdeckungen innerhalb von 3 Jahren nach deren Feststellung auszugleichen. Bei der Kalkulation für das Jahr 2018 wird ein Teil des noch nicht in die Kalkulation 2017 einbezogenen Anteils der Überdeckung des Jahres 2015 berücksichtigt. Die verbleibende Überdeckung 2015 und die Überdeckung 2016 sollen erst danach verwandt werden, um eine möglichst gleichmäßige Gebührenentwicklung zu erhalten (vgl. Punkt 2.3.9 der Anlage 1).
 

 


Beschluss:


„Die als Anlage 2 beigefügte Zwölfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung

von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Braunschweig (Straßenreinigungsgebühren-

satzung) wird beschlossen.“


 

 


Anlagen:

 

1.  Gebührenkalkulation einschließlich Erläuterungen zur Änderung der Straßenreinigungs­gebührensatzung

2.  Straßenreinigungsgebührensatzung

3.  Synopse zur Straßenreinigungsgebührensatzung

4.  Gebührenmeter

5.  Berechnung der monatlichen Gebühren

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorlage Strgebsatz 2018 Anlagen (89 KB)    

Erläuterungen und Hinweise