Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-05781  

Betreff: Änderungsantrag 2 zu den Beschlussvorlagen 17-05627 und 17-05628
Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ab dem 1. Januar 2021
• Stufe 1 - Grundsatzentscheidung zur Festlegung der im weiteren Verfahren zugrunde zu legenden Handlungsoption nach dem Ergebnis der Prüfung und Bewertung der zukünftigen grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten
• Vorvertrag über die zukünftige Ausrichtung von BS|Energy

Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
07.11.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Der von der grünen Ratsfraktion gestellte Änderungsantrag bietet deutlich bessere Handlungsoptionen für die Stadt Braunschweig als der Verwaltungsvorschlag. Gleichzeitig gibt es starke Zweifel, dass dieser Vorschlag bis zum 31.12.2018 überhaupt realisierbar ist. In jedem Fall würde die bisherige Netzstruktur zerschlagen werden und die Auswirkungen auf die 1.200 Beschäftigten von BS Energy sind nicht absehbar. Solange diese Fragen nicht geklärt sind, ist der Vorschlag der grünen Ratsfraktion nicht zustimmungsfähig.

 

Da der Grundgedanke des Antrages aber richtig ist, sollen in einer vertiefenden

Untersuchung die Realisierungsfähigkeit, die Auswirkungen auf die Beschäftigten bei

BS Energy, die Auswirkungen durch die Trennung der Netze und andere wesentliche

Fragen bis zur nächsten Ratssitzung vertiefend untersucht werden.

 

 


Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird durch den folgenden Text ersetzt:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Unterstützung der bereits beteiligten Beratungsunternehmen die Gründung einer neuen städtischen Gesellschaft (entsprechend Modell 3 des Modellvergleichs von Rödl und Partner) unverzüglich auf seine Realisierbarkeit zu prüfen. Das Ergebnis dieser vertiefenden Prüfung soll bis zur nächsten Ratssitzung mitgeteilt werden.

 

2. An der neuen Gesellschaft soll ein kommunales Energieversorgungsunternehmen mit einem Minderheitsanteil beteiligt werden.

 

3. Die Beschlussfassung über den von der Verwaltung vorgelegte Vorvertrag wird bis zur nächsten Ratssitzung vertagt.

 

 


Anlage/n: keine



 

 

Erläuterungen und Hinweise