Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-07958  

Betreff: Sanierung und Erweiterung des Jugendzentrums B58
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Federführend:51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.04.2018    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
24.04.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Das B58 nimmt unter den Jugendzentren eine wichtige Rolle als Jugendkulturzentrum wahr: Es ist Veranstaltungsort für junge Bands, wobei das Programm von einem Jugendkulturverein selbst gestaltet wird. Hier ist das Tonstudio Löwenhertz beheimatet. Viele junge Bands finden im B58 einen Probenraum. Daneben ist das B58 Treffpunkt und offener Bereich für die Jugendlichen des Stadtteils. In der Kinderetage werden 20 Schulkinder betreut.

Räumlich befindet sich das B58 in einem erbärmlichen Zustand. Der kleine Veranstaltungssaal im ersten Stock ist eigentlich nicht für Konzerte geeignet. Wenn Sicherheitsvorschriften weiter verschärft werden, ist fraglich, ob er auf Dauer so betrieben werden kann. Es gibt aber geeignete leerstehende Räume im Erdgeschoss der ehemaligen Konservenfabrik, mit denen sich ein gutes Nutzungskonzept umsetzen lassen könnte.

Dazu wurde vor fast 10 Jahren ein Konzept erarbeitet, das seitdem auf Eis liegt. Es ist aus der Sicht des JHA erforderlich, dieses Konzept zu aktualisieren und auf eine perspektivische Umsetzung zu drängen.

In den Haushalt 2018 wurden auf Antrag der SPD schon 30.000 € als erste Planungsmittel eingesetzt.

 

 


 

Der Jugendhilfeausschuss stellt folgenden Antrag an den Rat:

 

Das Jugendzentrum B58 soll perspektivisch erweitert und saniert oder an einen anderen Standort im bisherigen Einzugsbereich verlagert werden.

Das Zentrum soll dabei weiterhin schwerpunktmäßig den Charakter eines Jugendkulturzentrums aufweisen, aber auch die Belange des neu entstehenden Wohnquartiers in der Nordstadt abdecken.

Auch die Veränderungen in der Schulkindbetreuung mit dem Ausbau der KoGS (Ganztagsschulen) sind mitzuberücksichtigen.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, bis Ende 2018 das vor einigen Jahren erarbeitete Erweiterungskonzept zu aktualisieren und einen Raumplan zu erstellen.

Auf der Basis dieses Raumplanes soll eine Vorplanung und erste Kostenschätzung für 2 Varianten erfolgen.

Variante 1: Kostenschätzung für den Fall einer Realisierung am jetzigen Standort.

Variante 2: Kostenschätzung für einen Neubau bei gleichem Raumkonzept an einem neuen, noch zu definierenden Standort im Quartier und Einzugsbereich.

Dazu gehört auch eine entsprechende Investitionsplanung. Der Rat wird über den JHA und die anderen beteiligten Fachausschüsse informiert.

 

 


Anlage/n: keine
 

 

Stammbaum:
18-07958   Sanierung und Erweiterung des Jugendzentrums B58   51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie   Antrag (öffentlich)
18-07958-01   Sanierung und Erweiterung des Jugendzentrums B58   51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie   Stellungnahme

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