Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 18-08586
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Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig unterhält auf einer am Madamenweg gelegenen Teilfläche des stadteigenen Flurstücks 3, Gemarkung Altpetritor III (Madamenweg 94) eine öffentliche Einrichtung zur Aufstellung und zum Bewohnen von Wohnwagen und anderen mobilen Unterbringungsmöglichkeiten für Nutzerinnen und Nutzer. Die Satzung enthält Regelungen zur Nutzung der öffentlichen Einrichtung und legt die jeweilige Nutzungsgebühr fest.
Die derzeit noch gültige Satzung trat am 01.01.1995 in Kraft. Bislang sind keine Änderungen vorgenommen worden. Mit der vorgeschlagenen Satzung sollen nunmehr in erster Linie alle seit dem 01.01.1995 eingetretenen Änderungen zur Währung und Bezeichnungen berücksichtigt werden; insbesondere wurde eine Geschlechter gerechte Sprache verwendet. Des Weiteren wird eine Gebührenanpassung vorgeschlagen. Bisher wurde ein Entgelt pro Stellplatz erhoben. Nunmehr wird die Nutzungsgebühr pro Person festgelegt.
Die Berechnung erfolgt aufgrund des Rechnungsergebnisses des Haushaltsjahres 2016. Danach liegt der Deckungsgrad derzeit bei unter 10% der jährlichen Aufwendungen.
Nach § 5 Nds. Kommunalabgabengesetz vom 20.04.2017 (NKAG) soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtungen decken, jedoch nicht übersteigen. Von einer 100%igen Kostendeckung kann jedoch aus sozialen Gesichtspunkten abgesehen werden. Da die Deckung derzeit nur bei 10 % liegt, sollte eine Anhebung nur moderat erfolgen und erst nach und nach ein Deckungsgrad erreicht werden, der in etwa dem der Wohnungslosenunterkünfte (56-70%) entspricht. Deshalb soll zunächst eine Anhebung der Gebühr auf einen Deckungsgrad von 20 % erfolgen, wobei als weiterer sozialer Aspekt von einer Gebührenpflicht für Kinder unter 12 Jahren abgesehen wird, um Familien nicht über Gebühr zu belasten.
Es wird daher vorgeschlagen, die Gebühr für einen Stellplatz ohne Wasser- und Abwasseranschluss von derzeit monatlich 46,02 Euro pro Stellplatz auf 46,55 Euro pro Person zu erhöhen. Der Betrag ist inklusive aller Nebenkosten. Die Erhöhung entspricht einem Deckungsgrad aller anfallenden Kosten von 20 % auf dem Niveau der Kalkulation von 2016. Kinder unter 12 Jahren sind von der Gebühr befreit. Bei eigenem Wasser- und Abwasseranschluss ist der Aufwand der Unterhaltung für die Stadt Braunschweig höher. Hinzu kommt, dass höchstwahrscheinlich mehr Wasser verbraucht wird und damit die Nebenkosten steigen. Daher erscheint ein Aufschlag bei diesen mit Anschlüssen komfortabler ausgestatteten Plätzen in Höhe von 10 € pro Person/Monat auf 56,55 Euro und im Falle der Durchreisenden ein Zuschlag von 2 €/Person/Tag auf beiden Platzarten als angemessen.
Eine Gegenüberstellung der bisherigen und der vorgesehenen neuen Regelungen und Gebühren ist als Anlage 2 beigefügt. Ferner liegt der Lageplan lt. § 1 Abs. 2 der neuen Satzung an.
Eine vorherige Sitzung des StBezR 221 war aufgrund der Sommerpause nicht erreichbar.
Beschluss:
Die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung für den städtischen Wohnwagenaufstellplatz in der Stadt Braunschweig (Wohnwagenaufstellplatzsatzung) wird beschlossen.
Anlage/n:
Neufassung der Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung für den städtischen Wohnwagenaufstellplatz in der Stadt Braunschweig (Wohnwagenaufstellplatzsatzung)
Synopse Wohnwagenaufstellplatzsatzung
Lageplan
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Neufassung der Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung für den städtischen Wohnwagenaufstellplatz in der Stadt Braunschweig (Wohnwagenaufstellplatzsatzung) (62 KB) | |||
2 | Synopse Wohnwagenaufstellplatzsatzung (106 KB) | |||
3 | Lageplan (217 KB) |