Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 18-08666
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Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Rates zu den Punkten 1. und 2. ergibt sich aus § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG, wonach ausschließlich der Rat für die abschließende Entscheidung über Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen zuständig ist.
Inhalt und Verfahren
Dem beiliegenden Änderungsplan und der Begründung mit Umweltbericht sind Gegenstand der Änderung, Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planänderung zu entnehmen.
Das Gelände des ehemaligen Betonwerks Wahrendorf und angrenzende Flächen sollen unter Berücksichtigung der wesentlichen Ziele der Stadtentwicklung revitalisiert werden. Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung dringend benötigter Wohnbauflächen geschaffen und öffentliche Grünflächen gesichert.
Auf die geplante Wohnbebauung wirken Emissionen aus den umliegenden gewerblich genutzten Flächen ein. Im parallelen Bebauungsplan werden gutachterlich dezidierte aktive und passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt, um ein konfliktfreies Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe zu ermöglichen. Die bestehenden, umgebenden Gewerbeflächen bleiben ohne zusätzliche Einschränkungen und unter Erhalt von Entwicklungsmöglichkeiten erhalten.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 20.12.2016 von der 100. Änderung des Flächennutzungsplanes unterrichtet worden und mit Terminsetzung zum 31.01.2017 zur Äußerung aufgefordert worden. Die für die Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes bedeutenden Inhalte der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden teilweise in die Planunterlagen aufgenommen. Die eingegangenen Stellungnahmen, jeweils mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einem Beschlussvorschlag, sind Bestandteil dieser Vorlage zum Planbeschluss (Anlage 3).
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Die öffentliche Auslegung der 100. Flächennutzungsplan-Änderung wurde am 05.06.2018 vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 27.06.2018 bis zum 27.07.2018 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.06.2018 von der Beteiligung der Öffentlichkeit informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 4 aufgeführt und jeweils mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung zur Abwägung versehen. Einwendungen die zu einer wesentlichen Änderung der Planung geführt hätten, sind nicht eingegangen.
Folgende Anlagen sind Bestandteil dieser Vorlage:
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Anlage/n:
Anlage 1: Änderungsplan
Anlage 2: Begründung mit Umweltbericht
Anlage 3: Vorschlag zur Behandlung der im Verfahrensschritt gemäß § 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen
Anlage 4: Vorschlag zur Behandlung der im Verfahrensschritt gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anl_1_100FNP_Aenderungsplan (002) (497 KB) | |||
2 | Anl_2_100FNP_Begr_Planbeschluss (700 KB) | |||
3 | Anl_3_100FNP_TOEB_42_Planbeschluss (229 KB) | |||
4 | Anl_4_100FNP_TOEB_32_Planbeschluss (62 KB) |