Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-08777  

Betreff: Änderungsantrag zum TOP: Ausländerfriedhof und Ehrenmale angemessen gestalten
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Wissenschaft Vorberatung
10.08.2018 
Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft ungeändert beschlossen   
Grünflächenausschuss Vorberatung
27.08.2018 
Sitzung des Grünflächenausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.08.2018    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
04.09.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:
 

Ortstermin Ausländerfriedhof Brodweg am 27.07.2018

Am 27.07.2018 fand ein Ortstermin auf dem „Ausländerfriedhof“ am Brodweg statt. Teilgenommen haben Vertreter der Friedhofsverwaltung (Dez. VII), der Kulturverwaltung und Mitglieder des Grünflächenausschusses sowie des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft. Man kam überein, dass der Gesamtzustand des Friedhofes sowie der dort vorhandenen Denkmäler durchaus befriedigend ist. Allerdings ist bei diesem Ortstermin auch deutlich geworden, dass weder über den historischen Zusammenhang des Gräberfeldes, dessen Geschichte, noch über jene Menschen Informationen bereitgehalten werden, die dort begraben sind. Diese Defizite gilt es aufzulösen.

Auf dem städtischen „Ausländerfriedhof“ sind insgesamt 1211 ausländische Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene aus überwiegend sowjetischer und polnischer Herkunft bestattet. 698 von ihnen ruhen in Einzelgräbern, 513 – meist Opfer des schweren Luftangriffes auf Braunschweig am 15.10.1944 – in einem Sammelgrab.

 

Deshalb sollte eine namentliche Zuordnung der Einzelgräber sowie Hinweise und Erläuterungen zu den Sammelgräbern für die Friedhofsbesucher gegeben werden.

 

Das Gedenkstättenkonzept der Stadt Braunschweig

Das vom Rat 2001 beschlossene „Gedenkstättenkonzept – Ein Konzept gegen das Vergessen“ verfolgt das Ziel, sich der nationalsozialistischen Vergangenheit bewusst zu stellen. Das Konzept formuliert Leitgedanken, anhand derer Erinnerungs- und Gedenkorte in Braunschweig zu schaffen und angemessen zu gestalten sind. Zum Beispiel die Gedenkstätte KZ-Außenlager Braunschweig-Schillstraße, die Gedenkstätte Hochstraße, die Erinnerungsstätte für Sinti und Roma im Rathaus und der Garnisonsfriedhof. Analog zu diesen Beispielen und den ihnen vorangegangenen (Beteiligungs-)Prozessen sollte auch die Gestaltung des „Ausländerfriedhofs“ am Brodweg vorgenommen werden.

 

So soll eine angemessene Gestaltung des Gedenkortes im Rahmen des Gedenkstättenkonzepts der Stadt Braunschweig angeregt werden. Ein beschränkter künstlerischer Wettbewerb sollte vorgeschaltet werden. Die Verwaltung sollte prüfen, inwiefern Braunschweiger Künstlerinnen und Künstler dafür in Frage kommen. Dieser Änderungsantrag greift die Diskussionsergebnisse des Ortstermins auf und ersetzt die bisherigen Anträge zum Thema.

 

Ein Großteil der Gräber auf dem „Ausländerfriedhof“ dürfte unter das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) fallen. Insofern ist mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport vorab abzuklären, inwieweit sich das Land an der Gestaltung des „Ausländerfriedhofs“ beteiligen kann und will (vgl. Vorlage 10421/14).


Die Verwaltung wird beauftragt, ein angemessenes Gestaltungskonzept für den „Ausländerfriedhof“ am Brodweg zu erarbeiten, die Kosten zu ermitteln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Das vom Rat am 06.02.2001 beschlossene „Konzept zur Planung, Errichtung und Gestaltung von städtischen Erinnerungsstätten zur nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“ (Gedenkstättenkonzept) und die im Sachverhalt genannten Überlegungen sind dabei zu berücksichtigen.

 

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Anlagen:
 

Erläuterungen und Hinweise