Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-08796  

Betreff: Wahl des vorsitzenden Mitglieds, der drei Fachmitglieder und deren jeweiligen stellvertretenden Mitglieder in den Umlegungsausschuss der Stadt Braunschweig
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.08.2018    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
04.09.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:


Die formelle Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aufgrund des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 5 der Niedersächsischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) in der Fassung vom 24. Mai 2005 (Nds. GVBI., S. 183), zuletzt geändert am 12. November 2015 (Nds. GVBI., S. 311).

 

Nach § 3 der Niedersächsischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) sind für die Durchführung von Umlegungen Umlegungsausschüsse zu bilden. Bei der Stadt Braunschweig besteht bereits seit über 65 Jahren ein Umlegungsausschuss, der die Umlegungsverfahren nach den §§ 45 - 79 Baugesetzbuch (BauGB) selbstständig durchführt.

 

Der Umlegungsausschuss besteht aus dem vorsitzenden Mitglied, drei Fachmitgliedern und drei weiteren Mitgliedern, die dem Rat der Stadt angehören (§ 4 DVO-BauGB). Die nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des Umlegungsausschusses werden auf die Dauer von

5 Jahren gewählt. Für alle Mitglieder sind vertretende Mitglieder zu bestellen, die die gleichen Voraussetzungen wie das zu vertretende Mitglied erfüllen müssen. Das vorsitzende Mitglied und die Fachmitglieder dürfen weder dem Rat noch der Verwaltung angehören, um die Unabhängigkeit des Umlegungsausschusses zu gewährleisten. Die drei Ratsmitglieder und deren Stellvertreter im Umlegungsausschuss sind in der konstituierenden Ratssitzung am 1. Nov. 2016 für fünf Jahre gewählt worden und müssen deshalb nicht neu benannt werden.

 

Die heutige Wahl des vorsitzenden Mitgliedes, der Fachmitglieder und ihrer jeweiligen Stellvertreter ist erforderlich, da die Wahlperiode der Ausschussmitglieder, bis auf Herrn Dipl.-Ing. Jörg Matthes (bis zum 31. Dez. 2018 gewählt), bereits beendet ist.

 

Als vorsitzendes Mitglied wird Herr Dr. Klaus Thomas vorgeschlagen, dieser war bisher stellvertretendes vorsitzendes Mitglied. Herr Frank Ungelenk, der seit 2001 als Vorsitzender dieses Ehrenamt inne hatte, scheidet aus dem Umlegungsausschuss aus. Herr Dr. Thomas ist als Jurist beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) in Braunschweig als Dezernatsleiter beschäftigt. Als stellvertretendes vorsitzendes Mitglied wird neu in den Umlegungsausschuss Frau Eva Horten vorgeschlagen. Frau Horten ist seit 2007 Richterin beim Verwaltungsgericht Braunschweig und seit 2010 in der 2. Kammer, die u. a. für Rechtsstreitigkeiten im Luftverkehrsrecht, Baurecht, Umweltrecht, Wasserrecht und Denkmalschutzrecht zuständig ist. Zugleich ist sie ausgebildete Mediatorin des Gerichts und führt als Güterichterin Mediationsverfahren durch. Nebenbei unterrichtet sie als Dozentin für Baurecht an der Ostfalia Wolfenbüttel im Studiengang Wirtschaftsrecht.

 

Herr Dipl.-Ing Jörg Matthes ist bereits seit 2003 stellvertretendes Fachmitglied mit der Befähigung in der Grundstückswertermittlung und soll nunmehr für Herrn Altmeppen, der für eine weitere Wahlperiode nicht mehr zur Verfügung steht, gewählt werden. Als stellvertretendes Fachmitglied mit der Befähigung zur Grundstückswertermittlung wird Herr Dr. Volker Stegelmann vorgeschlagen, dieser war bisher stellvertretendes Fachmitglied mit der Befähigung zum vermessungstechnischen Verwaltungsdienst. Herr Dr. Stegelmann ist weiterhin im Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) in Braunschweig tätig, hat aber inzwischen die Dezernatsleitung für Wertermittlung und Bodenordnung übernommen und ist gleichzeitig Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte.

 

Herr Wolfgang Stennert ist bereits seit 1992 im Umlegungsausschuss und wird erneut als Fachmitglied mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst vorgeschlagen. Als Vertreterin in dieser Funktion wird neu in den Umlegungsausschuss Frau Ulrike Janietz vorgeschlagen. Frau Janietz ist beim LGLN, Braunschweig beschäftigt und war dabei in verschiedenen Funktionen u.a. auch für Wertermittlung und Bodenordnung tätig und ist nunmehr Dezernatsleiterin des Katasteramts Salzgitter.

 

Herr Peter Herrmann und Frau Anke Westphal sind seit 2002 bzw. 2007 in diesen Funktionen als Fachmitglied im Umlegungsausschuss und es wird die Wiederwahl vorgeschlagen.

 

Das vorsitzende Mitglied, die drei Fachmitglieder und die jeweiligen stellvertretenden Mitglieder haben ihre Bereitschaft erklärt, dieses Ehrenamt auszuüben.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das vorsitzende Mitglied, die drei Fachmitglieder und ihre jeweiligen stellvertretenden Mitglieder wie vorgeschlagen in den Umlegungsausschuss zu wählen.
 

 


Beschluss:

„Es werden in den Umlegungsausschuss der Stadt Braunschweig folgendes vorsitzende Mitglied, folgende Fachmitglieder und deren Stellvertreter durch Einzelwahl für fünf Jahre gewählt:
 

  1. Als vorsitzendes Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt Herr Dr. Klaus Thomas, Oberregierungsrat,

 

  1. als Stellvertreterin des vorsitzenden Mitgliedes mit der Befähigung zum Richteramt Frau Eva Horten, LL.M., Richterin am Verwaltungsgericht,

 

  1. als sachverständiges Fachmitglied für Grundstückswertermittlung Herr Dipl.-Ing. Jörg Matthes, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken,

 

  1. als Stellvertreter des Fachmitgliedes für Grundstückswertermittlung Herr Dr. Volker Stegelmann, Vermessungsdirektor,

 

  1. als Mitglied mit der Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung „Vermessungs- und Liegenschaftswesen“ Herr Wolfgang Stennert, Vermessungsdirektor i. R.,

 

  1. als Stellvertreterin des Mitgliedes mit der Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung „Vermessungs- und Liegenschaftswesen“ Frau Ulrike Janietz, Vermessungsrätin,

 

  1. als Mitglied mit der Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung „Hochbau“ oder „Städtebau“ oder einer der Fachrichtungen „Bauingenieurwesen“ Herr Peter Herrmann, Bauoberrat i. R.,

 

  1. als Stellvertreterin des Mitgliedes mit der Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung „Hochbau“ oder „Städtebau“ oder einer der Fachrichtungen „Bauingenieurwesen“ Frau Anke Westphal, Bauoberrätin.“

 


 

 


Anlage/n:

keine
 

 

Erläuterungen und Hinweise