Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-08797  

Betreff: Aufhebung der Satzung über die örtliche Zuständigkeit der Umlegungsausschüsse und Auflösung des Umlegungsausschusses II
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.08.2018    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
04.09.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

Sachverhalt:


Die formelle Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aufgrund des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 3 und § 6 der Niedersächsischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) in der Fassung vom 24. Mai 2005 (Nds. GVBI., S. 183), zuletzt geändert am 12. November 2015 (Nds. GVBI., S. 311).

Aufgrund der interkommunalen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Schwülper und der Stadt Braunschweig aus dem Jahre 1997, wurde mit Satzung vom 23. September 2003 die Bildung eines zweiten Umlegungsausschusses für die Stadt Braunschweig beschlossen.

 

Dieser Umlegungsausschuss II ist aufgrund der Satzung räumlich nur für die Bodenordnung des Stadtgebietes im Bereich des „Interkommunalen Gewerbeparks Waller See-Braunschweig (östlicher Teil)“ zuständig. Der Umlegungsausschuss I ist zuständig für alle übrigen Umlegungsverfahren im Stadtgebiet Braunschweigs.

 

Der Umlegungsausschuss II hat daraufhin das Umlegungsverfahren WE 51, „Interkommunaler Gewerbepark Waller See-Braunschweig“ am 10. Dezember 2007 eingeleitet. Im Umlegungsverfahren sind 2008, 2010 und 2012 drei Vorwegnahmen der Entscheidung gemäß § 76 BauGB durchgeführt und am 18. Mai 2017 die Aufstellung des Umlegungsplans beschlossen worden.

 

Das Umlegungsverfahren WE 51, „Interkommunaler Gewerbepark Waller See-Braunschweig“ ist seit dem 19. September 2017 unanfechtbar. Dieses ist am 29. Sep. 2017 öffentlich bekannt gemacht worden. Danach sind die öffentlichen Bücher (Grundbuch und Liegenschaftskataster) berichtigt worden und damit ist seit dem 22. Mai 2018 dieses Umlegungsverfahren komplett abgeschlossen.

 

Mit Abschluss des Umlegungsverfahrens WE 51, „Interkommunaler Gewerbepark Waller See-Braunschweig“ entfällt für den Umlegungsausschuss II die Geschäftsgrundlage, sodass dieser gemäß § 6 DVO-BauGB vom Rat aufgelöst und die für diesen Umlegungsausschuss II beschlossene Satzung vom 23. September 2003 aufgehoben werden kann.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Satzung über die örtliche Zuständigkeit der Umlegungsausschüsse I und II vom 23. September 2003 aufzuheben und gemäß § 6 DVO-BauGB die Auflösung des Umlegungsausschusses II zu beschließen. Der bestehenbleibende Umlegungsausschuss I der Stadt Braunschweig soll künftig wieder die Bezeichnung Umlegungsausschuss führen.

 

Die Aufhebung der Satzung wird im Amtsblatt bekannt gemacht. Damit wird diese wirksam.
 

 



Beschluss

„Der Aufhebung der Satzung über die örtliche Zuständigkeit der Umlegungsausschüsse vom 23. September 2003, verbunden mit dem Beschluss über die Auflösung des Umlegungsausschusses II gemäß § 6 DVO-BauGB, wird zugestimmt. Der weiterhin bestehende Umlegungsausschuss I der Stadt Braunschweig führt wieder die Bezeichnung Umlegungsausschuss.“

 


Anlage/n:

keine

 

 

Erläuterungen und Hinweise