Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-08814  

Betreff: Bestellung von städtischen Vertretern in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten städtischer Beteiligungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.08.2018    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
04.09.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:


Zu 1.)

 

Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 7. November 2017 im Rahmen seines Grundsatzbeschlusses zur Festlegung der im weiteren Verfahren zur Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ab dem 1. Januar 2021 zugrunde zu legenden Handlungsoption dem „Vorvertrag in Bezug auf die zukünftige Ausrichtung von BS|Energy“ zwischen der Stadt Braunschweig, der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG), der Veolia Deutschland GmbH und der Veolia Stadtwerke Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (VSBB) zugestimmt (s. DS 17-05627, 17-05627-01).

 

Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit von BS|Energy wurden durch diesen Vorvertrag die wichtigsten Maßnahmen und die für ihre Umsetzung erforderlichen Schritte zur Fortsetzung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit verbindlich vereinbart, u. a. die Anpassung des Konsortialvertrages.

 

Es ist dem Konzern Stadt Braunschweig gelungen, die eigene Position in der bestehenden Konsortialvereinbarung für den aktuellen und den künftigen Mitgesellschafter in wesentlichen Punkten, u. a. hinsichtlich der Corporate Governance-Strukturen des Aufsichtsrates in starkem Maße zu verbessern.

 

In seiner Sitzung am 12. Juni 2018 hat der Rat der Stadt Braunschweig schließlich die zukünftige Ausrichtung von BS|Energy beschlossen (s. DS 18-08271) und damit einhergehend dem Abschluss und der Unterzeichnung der Beitritts- und Ergänzungsvereinbarung zum Konsortialvertrag durch den Konzern Stadt Braunschweig zugestimmt. Im Zusammenhang mit der neuen Anteilseignerstruktur von BS|Energy wird eine Vergrößerung des Aufsichtsrats der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG (BVVAG) vorgenommen. Der Aufsichtsrat wird zukünftig 15 Mitglieder (bisher 12 Mitglieder) haben. Nach den Regelungen der Beitritts- und Ergänzungsvereinbarung ist die SBBG berechtigt, künftig vier (bisher drei) Aufsichtsratsmitglieder zu benennen.

 

Nach § 11 Abs. 2 der Satzung der BVVAG werden die neben dem Oberbürgermeister zu benennenden übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates von der Hauptversammlung gewählt. Das von der SBBG auszuübende weitere Vorschlagsrecht steht nach § 138 Abs. 3 in Verbindung mit § 71 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) im Ergebnis der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu.

 

Die Besetzung durch die im Beschlussvorschlag genannte Person entspricht dem Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

 

Zur weiteren gesellschaftsrechtlichen Umsetzung der Vergrößerung des Aufsichtsrates ist die entsprechende Änderung der Satzung der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG erforderlich. Die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat wird daher unabhängig vom Zeitpunkt der Wahl durch die Hauptversammlung frühestens mit Wirkung der Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister wirksam.


 

Zu 2.)

 

Frau Ratsfrau Tanja Pantazis scheidet auf eigenen Wunsch aus dem Rat der Stadt Braunschweig aus, der Sitzverlust wird vom Rat in seiner heutigen Sitzung festgestellt (vgl. DS 18-08629).

Mit dem Ausscheiden aus dem Rat endet auch das bisher von Frau Pantazis wahrgenommene Aufsichtsratsmandat bei der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (§ 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages).

 

Zur Vermeidung von längeren Vakanzen soll bereits in der heutigen Sitzung die Neubesetzung des Mandates im Aufsichtsrat der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH erfolgen.

 

Die Besetzung durch die im Beschlussvorschlag genannte Person entspricht dem Vorschlag der SPD-Fraktion.

 

Zu 3.)

 

Des Weiteren hat die SPD-Fraktion mitgeteilt, Herrn Ratsherr Bayram Türkmen als Nachfolger von Frau Seiffert in die Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH zu entsenden.

 

Dieses setzt voraus, dass Frau Ratsfrau Cornelia Seiffert als Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH abberufen wird. Denn die Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der städtischen Gesellschaften und Beteiligungen werden durch den jeweiligen Entsendebeschluss des Rates auf unbestimmte Zeit berufen. Bis zu ihrer Abberufung durch den Rat bleiben sie die entsandten Vertreter der Stadt in der jeweiligen Gesellschafterversammlung.

 

Der Beschlussvorschlag entspricht dem Vorschlag der SPD-Fraktion.

 

 


Beschluss:


„1. Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG – Aufsichtsrat

 

Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, alle Maßnahmen zu ergreifen,

 

Dr. Ralf Utermöhlen

 

 

(Vorschlagsrecht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

 

von der Hauptversammlung zu einem Aufsichtsratsmitglied der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG wählen zu lassen.“

 

2. Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH - Aufsichtsrat

 

In den Aufsichtsrat der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH wird

 

Frau Ratsfrau

Cornelia Seiffert

(Vorschlagsrecht der SPD-Fraktion)

 

entsandt.

 

3. Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH – Gesellschafterversammlung

 

Frau Ratsfrau Cornelia Seiffert wird aus der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH abberufen und

 

Herr Ratsherr

Bayram Türkmen

 

 

(Vorschlagsrecht der SPD-Fraktion)

 

 

 

wird in die Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH entsandt.“


 

 


Anlage/n:

keine
 

 

Erläuterungen und Hinweise