Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 18-08846
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Sachverhalt:
Im November 2015 wurde der Verwaltung durch das Niedersächsische Innenministerium mitgeteilt, dass die Stadt Braunschweig mit Beginn des Jahres 2016 eine zum damaligen Zeitpunkt noch festzulegende Anzahl an geflüchteten Personen in eigener Zuständigkeit aufzunehmen hätte. Zuvor waren die in der Landesaufnahmebehörde in Kralenriede vorhandenen Kapazitäten komplett auf das Braunschweiger Kontingent angerechnet worden.
Um die Unterbringung in Sporthallen zeitlich so kurz wie möglich zu halten und Obdachlosigkeit zu verhindern, wurden bereits im Dezember 2015 sechzehn potenzielle Standorte für Flüchtlingsunterkünfte identifiziert (das Gebäude des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes schied nach schleppenden Verhandlungen mit der rot-grünen Landesregierung schnell wieder aus) und erste Ideen für die Unterbringung vorgestellt. Im Februar 2016 erfolgten die notwendigen Objekt- und Kostenfeststellungsbeschlüsse im Bauausschuss, im Sommer dann Spatenstiche an den ersten drei Standorten in der Gartenstadt, in Melverode und in Bienrode. Bereits im Frühjahr 2017 und somit lediglich rund 15 Monate nach Beginn der Planungen wurden diese drei Standorte bezogen, weitere folgten in den nächsten Monaten.
Somit konnte innerhalb kürzester Zeit durch die Bauverwaltung an acht Standorten Wohnraum für rund 600 Personen geschaffen werden. Es stellt sich daher die Frage, wie sich die Erfahrungen bei der Realisierung der Wohnstandorte für Geflüchtete in Modulbauweise auf die tägliche Arbeit der Hochbauverwaltung ausgewirkt hat. Dies gilt vor allem im Hinblick auf andere Bauprojekte, die derzeit deutlich längere Planungs- und Realisierungszeiten haben. Beispielhaft seien hier nur der Neubau der Sporthalle an der IGS Volkmarode und die Neubauten der Feuerwehrhäuser in Querum, Leiferde und Lamme genannt.
Darüber hinaus gab es beim Bau der acht Wohnstandorte für Geflüchtete nicht nur eine hohe Kosten- sondern auch Termintreue. Nach normalem Verständnis also ein Vorbild für andere Projekte.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie haben sich die Erfahrungen aus dem Bau der acht Wohnstandorte auf die Umsetzung anderer Projekte im Hochbau ausgewirkt (in Bezug auf kürzere Realisierungszeiten sowie Termin- und Kostentreue)?
2. Für welche anderen Projekte (z.B. Schaffung von sozialem Wohnungsbau, Realisierung von Sportfunktionsgebäuden, Neubauten von Feuerwehrhäusern) kommt eine Modulbauweise aus Sicht der Verwaltung in Betracht?
3. Welche Projekte sind in den kommenden Jahren (bis 2022) konkret in der Planung?
Anlagen:
keine
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