Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 18-08836-01
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Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 22. August 2018 (18-08836) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Die Hinweise der Studie auf die ungleiche Verteilung sozialer Problemlagen in der Stadt entsprechen den Ergebnissen, die die Verwaltung bei der Vorlage der „Stadtteilprofile 2013“ und „Stadtteilprofile 2016“ vorgelegt hat (DS 13312/13 und 16-03237).
Während die Braunschweigerinnen und Braunschweiger mit Migrationshintergrund sich tendenziell zunehmend über die Stadtteile verteilen, konzentrieren sich arme oder armutsgefährdete Haushalt nach wie vor sehr stark in einigen wenigen Planungsbereichen. Besonders auffällig ist die ungleiche Verteilung von Haushalten mit SGB II-Bezug, in denen Kinder und Jugendliche leben.
Grundlage der stark ungleichmäßigen Verteilung ist die Gestaltung des Wohnraumangebots. Ein geringes Einkommen erlaubt die Anmietung von Wohnraum nur in den Quartieren, in denen preisgünstige Wohnungen vorgehalten werden. Das Angebot an gefördertem Wohnraum ist stark auf wenige Stadtteile konzentriert. Der hohe Nachfragedruck führt darüber hinaus zu höheren am Markt erzielbaren Mieten, sodass Teile der Stadt für Menschen mit Transfereinkommensbezug nicht erreichbar sind und der Bedarf an preisgünstigem Wohnraum in zunehmend enger werdenden Räumen befriedigt werden muss.
Die Verwaltung beobachtet entsprechende Entwicklungen, kann aber in die Gestaltung des Wohnbestandes nicht preissenkend eingreifen. Zu den Möglichkeiten siehe die Antworten zu 2. und 3.
Bei der Verfolgung des Zieles einer stärkeren sozialen Durchmischung achtet die Verwaltung darauf, dass dies nicht einseitig durch Aufwertung von Quartieren geschieht. Wenn dadurch preisgünstiger Wohnraum verschwände, ohne an anderer Stelle neu geschaffen zu werden, würde über eine Verdrängung der Prozess der Konzentration von armen oder von Armut bedrohten Menschen auf weniger werdende Stadtteile noch beschleunigt.
Auf die aus einer sozialen Segregation folgenden negativen sozialen Folgen wird u. a. dadurch reagiert, dass bestimmte Angebote wie Kinder- und Familienzentren oder geförderte Projekte gezielt in diesen Stadtteilen angesiedelt werden und die hier vorhandene soziale Infrastruktur besonders gefördert wird.
Die Fragen 2 und 3 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet:
Maßnahmen der Stadt Braunschweig
Der Rat der Stadt Braunschweig hat im Jahr 2017 das kommunale Handlungskonzept für bezahlbaren Wohnraum verabschiedet (DS 17-03839). In der Beschlussvorlage wurde auf das Ziel hingewiesen, dass sich bei der Entwicklung neuer Wohnquartiere unmittelbar und auch langfristig eine soziale Durchmischung ergibt. Nur so ist es gewährleistet, dass die Quartiere nachhaltig im Gleichgewicht bleiben. Es gilt zu vermeiden, dass Quartiere innerhalb weniger Jahre sozial absinken und sie über Programme wie die Soziale Stadt intensiv betreut und aufgewertet werden müssen.
Diesem Ziel ist auch der städtebauliche, freiraumplanerische und architektonische Standard anzupassen. Die zu schaffenden Qualitäten müssen mit einem angemessenen Standard sicherstellen, dass gleichermaßen Menschen mit geringerem Einkommen und Menschen mit mittlerem und höherem Einkommen in einem Quartier langfristig leben können.
Die Stadt verpflichtet Investoren über die Schaffung von Planungsrecht, 20 % Sozialwohnungen zu bauen.
Derzeit entstehen in Braunschweig zahlreiche neue Wohnquartiere, u. a. in der Nordstadt, in der Weststadt sowie in den Gebieten „Heinrich der Löwe-Kaserne“, Kurzekampstraße, Stöckheim-Süd und Mittelweg-Südwest. Hinzu kommt der geplante Neubau von mehr als 110 Studentenwohnungen am Langen Kamp, der zu 100 % als sozialer Wohnungsbau ausgewiesen ist. Insgesamt sind damit zurzeit fast 500 Wohnungen als gebundener Wohnraum (Sozialer Wohnungsbau) vertraglich vereinbart. Wie im kommunalen Handlungskonzept dargelegt, verpflichtet die Verwaltung die jeweiligen Investoren der genannten Baugebiete, sofern im jeweiligen Verfahren möglich, mindestens 20 % der Wohnungen als sozialen Wohnungsbau in den genannten Gebieten zu erstellen.
Es ist der Verwaltung dabei auch ein Anliegen, unterschiedlich große Wohnungen in den verschiedenen Stadtteilen für Familien, Senioren, Alleinstehende und Studenten entstehen zu lassen und die soziale Durchmischung zu stärken.
Ebenso wird bei den in Planung befindlichen Gebieten vorgegangen. Da die Umsetzung der Quote in den städtebaulichen Verträgen verbindlich vereinbart und somit gesichert ist, kann sie verlässlich prognostiziert werden.
Über die Schaffung neuen Wohnraumes hinaus wird auch der Ankauf von Belegungsbindungen bei bereits bestehendem Wohnraum durch die Sozialverwaltung am Markt intensiv betrieben. Er ist ein wichtiges Instrument, um eine soziale Durchmischung in den Stadtquartieren zu gewährleisten. Bisher konnten sieben Belegungsbindungen angekauft werden.
Seit mehreren Jahrzehnten betreibt die Stadt Braunschweig mit finanzieller Unterstützung von Bund und Land die Stadterneuerung in den Quartieren, die an Missständen leiden und in denen sich die negativen Folgen einer sozialen Spaltung der Stadtgesellschaft schon gezeigt haben. Angefangen mit der Innenstadt hat die Stadt Braunschweig im Bahnhofsviertel, dann im Westlichen Ringgebiet und aktuell in der Weststadt mit den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsame Lösungen zur Quartiersentwicklung in städtebaulicher und infrastruktureller Hinsicht, aber auch in Bezug auf soziale Angebote, erfolgreich entwickelt und umgesetzt bzw. befindet sich mitten im Prozess.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Wohnbauförderung eine staatliche Aufgabe von Bund und Land ist. Insbesondere mit dem Kommunalen Handlungskonzept reagiert die Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf aktuelle Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt.
Anlage/n:
keine
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