Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-09275  

Betreff: Berufung eines Ortsbrandmeisters in das Ehrenbeamtenverhältnis
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10 Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach Anhörung
07.11.2018 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 112 ungeändert beschlossen   
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
29.11.2018 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
11.12.2018    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
18.12.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:


Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr hat den Obengenannten als Ortsbrandmeister vorgeschlagen.

 

Die für die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis geforderten fachlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen werden erfüllt.

 

Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes.
 

 

 


Beschluss:


Das nachstehend aufgeführte Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen:

 

lfd. Nr.

Ortsfeuerwehr

Funktion

Name, Vorname

1

Riddagshausen

Ortsbrandmeister

Siegfried, Martin


 

 


Anlage/n:

Keine

 

 

Erläuterungen und Hinweise