Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-09557  

Betreff: Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - Sonstige Sportförderung/Übungsleiterentschädigungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:67 Fachbereich Stadtgrün und Sport   
Beratungsfolge:
Sportausschuss Vorberatung
20.11.2018 
Sitzung des Sportausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
11.12.2018    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
18.12.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Übungsleiterentschädigungen für das 1. Halbjahr 2018

Sachverhalt:

 

Gemäß Ziffer 2.62 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (Sportförderrichtlinien) kann die Stadt den Vereinen Zuschüsse bis zu einem Drittel der Entgelte für lizenzierte nebenamtliche Übungsleiter gewähren. Die Stadt zahlt auf prüffähigen Antrag den Gesamtbetrag für Übungsleiter an den Stadtsportbund Braunschweig e.V. (SSB), der die Verteilung vornimmt und hierüber Einzelverwendungsnachweise gegenüber der Stadt führt.

 

Seit dem Jahr 2015 führt die Verwaltung, auf die Bitte des SSB hin, die Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen selbst durch. Die Verwaltung schlägt daher vor, abweichend von Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien die Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen selbst vorzunehmen.

 

Gemeinsam mit dem SSB wurde ein Prozedere zur Zusammenlegung der halbjährlichen Ab-frage zur Meldung der Übungsleiter/innen entwickelt, das erstmalig für das erste Halbjahr 2018 zur Anwendung gekommen ist. Dies sorgt dafür, dass zukünftig keine halbjährlichen Doppelabfragen bei den Sportvereinen sowohl durch die Verwaltung als auch durch den Stadtsportbund, wie bisher praktiziert, mehr erfolgen. Dies führt zu einer deutlichen Verringerung des Aufwandes für die Vereine.

 

Berücksichtigt werden alle Übungsleiter/innen, die im Besitz einer gültigen Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V. (DOSB) sind, im jeweiligen Zeitraum nebenamtlich tätig waren und vom Verein für ihre Tätigkeit entsprechend vergütet wurden.

 

Da der DOSB an die Ausbildung von Trainer/innen mindestens gleichwertige Anforderungen wie für die Ausbildung von Übungsleiter/innen stellt, schlägt die Verwaltung wie bereits in 2016 und 2017 vor, auch Trainer/innen, die im Besitz einer gültigen DOSB-Lizenz sind bei der Verteilung von Übungsleiterentschädigungen zu berücksichtigen, sofern diese die Tätigkeit nebenamtlich ausüben und eine Vergütung durch den Verein erhalten.

 

Analog zu den Jahren 2016 und 2017 wurde folgender Verteilschlüssel für die Berechnung der städtischen Zuschüsse zu den Übungsleiterentschädigungen auch für das erste Kalender-halbjahr 2018 angewandt:

 

Die im jeweiligen Kalenderhalbjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden ins Verhältnis zu den insgesamt von den Vereinen gezahlten Vergütungen für anzuerkennende Übungsleiter/innen und Trainer/innen gesetzt. Durch die Anwendung dieses Verteilschlüssels ist es möglich alle Übungsleiter/innen bzw. Trainer/innen, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, zu gleichen Teilen berücksichtigen zu können.

 

Die Verwaltung hat zur Vorbereitung der Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen für das Jahr 2018 alle Braunschweiger Sportvereine angeschrieben, die nicht bereits schon bei vergangenen Abfragen mitteilten, dass sie nicht mehr berücksichtigt werden möchten. Es wurde dabei um eine Auflistung der im Verein im ersten Halbjahr 2018 aktiv tätigen und entsprechend vergüteten nebenamtlichen Übungsleiter/innen bzw. Trainer/innen, die im Besitz einer gültigen Lizenz des DOSB sind, gebeten.

 

Um möglichst viele Vereine zu erreichen, hat die Verwaltung ein weiteres Mal telefonisch so-wie per E-Mail zu den Vereinen Kontakt aufgenommen, die in vergangenen Halbjahren Übungsleiterentschädigungen erhalten haben und die sich bis zu dem Zeitpunkt des Melde-fristendes noch nicht zurückgemeldet hatten.

 

Für das erste Kalenderhalbjahr 2018 wurden in der Summe 422.087,20 € gezahlte und anzuerkennende Übungsleiterentschädigungen ermittelt. Die Anwendung des Verteilschlüssels ergibt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Verteilung der städtischen Zuschüsse zu den Übungsleiterentschädigungen im ersten Kalenderhalbjahr 2018 in Höhe von 76.000,00 € einen prozentualen Zuschuss in Höhe von rund 18,01 % an den jeweils vom Verein gezahlten Übungsleiterentschädigungen im ersten Kalenderhalbjahr 2018.

 

Die in Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien festgelegte Höchstförderung von einem Drittel der Entgelte wird bei Anwendung dieses Verteilschlüssels eingehalten.

 

Die sich daraus ergebenden Zuschüsse für die Übungsleiterentschädigungen für das erste Halbjahr 2018 sind aus der Anlage zu entnehmen.

 

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im Teilhaushalt 2018 des Fachbereichs Stadt-grün und Sport zur Gewährung der Zuschüsse für die Übungsleiterentschädigungen zur Verfügung.
 

 


Beschluss:

 

„1. Die Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen im Jahr 2018 erfolgt abweichend von Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig durch die Verwaltung.

 

2. Abweichend von Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig werden im Jahr 2018 auch Trainer/innen, die über eine gültige DOSB-Lizenz verfügen, nebenamtlich tätig sind und für diese Tätigkeit von Verein eine Vergütung erhalten, bei der Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen berücksichtigt.

 

3. Die in der Anlage unter den laufenden Ziffern 1 – 90 genannten Zuwendungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 76.000,17 € werden gewährt.“
 

 


Anlage/n:

Übungsleiterentschädigungen für das 1. Halbjahr 2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übungsleiterentschädigungen für das 1. Halbjahr 2018 (29 KB)    

Erläuterungen und Hinweise