Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-09703  

Betreff: Nutzung von Sportfördermitteln als städtischer Eigenanteil für die Umsetzung eines Projektes zur Förderung von Ausbildungen im Zusammenhang mit Sportangeboten im Behindertensport - Änderung der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig bei der Förderart "Sonstige Sportförderung"; hier Verlängerung des Förderzeitraums
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:67 Fachbereich Stadtgrün und Sport   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
11.12.2018    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
18.12.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Mit Bescheid vom 18. November 2016 wurde der Stadt Braunschweig vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ein Förderbetrag in Höhe von 50.000,00 € für das Inklusionsprojekt „Erleichterung der Teilhabe am Sport für Menschen mit Handicap durch die Förderung der Aus- und Fortbildung von Übungsleiterinnen- und leitern im Breitensport/Behindertensport sowie durch die finanzielle Förderung vereinsinterner Inklusionsmanager/innen“ gewährt. Der Bewilligungs-/Durchführungszeitraum für dieses Projekt wurde lt. Zuwendungsbescheid vom 1. Dezember 2016 bis zum 31. Dezember 2018 auf zwei Jahre befristet.

 

Anpassung der Sportförderrichtlinien

 

Für eine finanzielle Förderung der Braunschweiger Sportvereine im Rahmen dieses Projektes war es im Projektverlauf notwendig, die Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig mit Ratsbeschluss vom 26. September 2017 anzupassen.

 

Verzögerungen in der Projekteinführungsphase

 

In den ersten Monaten des Gesamtprojektzeitraumes wurde deutlich, dass es nicht leicht war (und ist), Ehrenamtliche in den Braunschweiger Sportvereinen zu zusätzlichen Lehrgängen und Fortbildungen zum Thema Inklusion zu motivieren. So waren im Vorfeld diverse werbende Gespräche unter Beteiligung des Behindertenbeirates, der BinaS-Initiative und Mitarbeitern der Schulungsstätte des Behindertensportverbandes (DBS-Akademie) notwendig, um ausreichend Interessierte für die angebotenen Lehrgänge zu gewinnen.

 

Durch die erforderliche vorbereitende Projekteinführungsphase und die mehrwöchigen durchzuführenden Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen für insgesamt 12 Inklusionsmanager/innen und 12 Übungsleiter/innen im Breitensport/Behindertensport konnten bis Ende 2017 lediglich die Zuschüsse für die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen an die jeweiligen Sportvereine in Höhe von insgesamt 8.700,00€ gewährt und ausgezahlt werden.

 

Verzögerung beim Abruf der pauschalierten Förderung für ausgebildete Inklusionsmanager

 

Die eigentliche inklusive Arbeit der Inklusionsmanager/innen in den Braunschweiger Sportvereinen konnte erst nach erfolgreichem Abschluss der Aus- und Fortbildung im fortgeschrittenem Projektverlauf im Jahr 2018 begonnen und die vorgesehenen monatlichen Förderpauschalen von den Vereinen abgerufen werden.

 

Nicht ausgeschöpfte Fördersumme

 

Trotz einer Bezuschussung der Ausbildung von weiteren 10 Übungsleitern/innen im Behindertensport/Breitensport und 4 Inklusionsmanagern/innen im Jahr 2018 und der Zahlung der monatlichen Pauschale ab dem 1. Januar 2018 an die Braunschweiger Sportvereine ist es nicht möglich, bis zum Ende des Jahres 2018 eine vollständige Ausschöpfung des Gesamtförderbetrages von 100.000,00 € (je 50.000,00 € vom Land Niedersachsen und von der Stadt Braunschweig) zu erreichen. Bis Ende 2018 ist mit einer Auszahlung von Zuwendungen an die Braunschweiger Sportvereine in einer Gesamthöhe von rund 65.000,00 € zu rechnen.

 

Aktueller Status Quo

 

Die bislang geleistete Arbeit der insgesamt 16 Inklusionsmanager/innen und 22 Übungsleiter/innen im Behindertensport/Breitensport ist in einer zentralen Fortbildungsmaßnahme am 21. Oktober 2018 zusammen mit den ausgebildeten Vereinsmitgliedern, dem Stadtsportbund Braunschweig e.V. und der DBS Akademie intensiv reflektiert und evaluiert worden.

 

Die projektseitig erhoffte Umsetzung des wichtigen Themas „Inklusion“ in den Braunschweiger Sportvereinen konnte durch die gezielte Förderung der Ausbildung und die Gewährung von Pauschalen für die Beschäftigung von Inklusionsmanagern/innen in den Sportvereinen angestoßen werden.

 

Zu den inzwischen erreichten positiven Effekten zählen z. B. eine Neumitgliedergewinnung insbesondere von Menschen mit Handicap und/oder inklusive Angebotserweiterungen in den Sportvereinen.

 

Wünschenswert wäre es, die Beschäftigung von Inklusionsmanagern/innen auch im Jahr 2019 im Rahmen der noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel weiter zu fördern, um zu einer Verstetigung beizutragen und darüber hinaus im Jahr 2019 die Ausbildung weiterer Übungsleiter/innen) sowie Inklusionsmanager/innen finanziell zu unterstützen.

 

Möglichkeit der Verlängerung des Förderzeitraumes

 

Nachdem Mitte November 2018 das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Aussicht gestellt hat, dass eine Verlängerung des Projektes um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2019 möglich wäre, hat die Verwaltung fristwahrend einen entsprechenden Antrag beim Land eingereicht.

 


Vor wenigen Tagen ist dieser Antrag vom Landesamt positiv beschieden worden, sodass die Verwaltung nunmehr vorschlägt, den bis zum 31.12.2018 zeitlich begrenztenFörderzeitraum unter Ziffer 3.64 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig entsprechend mit einer Fördermöglichkeit bis zum 31. Dezember 2019 anzupassen.

 

Eilbedürftigkeit

 

Die Eilbedürftigkeit ergibt sich aus dem Bestreben der Verwaltung, die begonnene finanzielle Förderung von Inklusionsmanagern/innen in den Sportvereinen im Jahr 2019 nahtlos fortsetzen zu können und damit die noch vorhandenen Fördermittel bis zum Ende des Jahres 2019 zum Wohle der Sportvereine möglichst umfassend ausschöpfen zu können.

 

Da es sich in diesem Fall um einen Fördertatbestand handelt, der dem Grunde nach bereits am 31. August 2017 durch den Sportausschuss vorberaten und einstimmig empfehlend beschlossen wurde und da durch die vorliegende Beschlussvorlage lediglich der Förderzeitraum verlängert werden soll, ist ausnahmsweise von einer Vorberatung im Sportausschuss abgesehen worden.

 

Durch die vorliegende Anpassung der Sportförderrichtlinien können die Inklusions-manager/innen - unterstützt durch eine Bezuschussung im Jahr 2019 - ihre wichtige begonnene Arbeit in den Braunschweiger Sportvereinen nahtlos fortsetzen und die bisher gewonnenen Erkenntnisse und Praxiserfahrungen weiter vertiefen und nachhaltig festigen.

 

 


Beschluss:

 

„Der Gültigkeitszeitraum der Ziffer 3.64 (Inklusion im und durch Sport) der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (Inklusion im und durch Sport) wird bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Der letzte Satz der Ziffer 3.64 wird wie folgt gefasst: Die Ziffer 3.64 entfällt mit Ablauf des Jahres 2019.“
 

 


Anlage/n:

keine

 

Erläuterungen und Hinweise