Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-10073
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Sachverhalt:
Dieser Änderungsantrag beinhaltet den angedachten Weg und die Stoßrichtung konsequent zu Ende zu denken.
Begründung zu 1:
Die begriffliche Verwendung von "Qualitätsentwicklung" ist hier eine Irreführung, da es sich bei diesen Pilotmodellen um eine Ausweitung der Betreuungszeiten, also Arbeit - nicht aber um eine Verbesserung der Qualität - handelt. Hier wird klar ein Fanservice für die Eltern betrieben, von dem weder die Kinder noch das Betreuungspersonal profitieren werden. Daher sollten wir es Quantitätsentwicklung nennen.
Begründung zu 2:
Variante 4 zeigt auf, wie alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden können, welche uns die verschiedenen sozialen Träger und städtischen Einrichtungen bieten. Eine Öffnung der Einrichtungen an allen Samstagen und Sonntagen erlaubt es den Eltern ihre Kinder dann an 365 Tagen - also auch an den Wochenenden - abzugeben. Da die Gesetzeslage nur eine 10-stündige Betreuung in Einrichtungen erlaubt - man unter der Woche jedoch im Allgemeinen arbeiten geht - ist dies die einzige Möglichkeit endlich mehr Ruhe und Entspannung zu haben.
Außerdem sind die Krippe Wilde Hummel und die Kita SieKids schon jetzt während der Sommerferien nicht geschlossen, so dass es in diesen beiden Fällen gar keine neuen Projekte - geschweige denn Pilotprojekte - wären. Mit Variante vier allerdings wäre das der Fall und es gäbe endlich 365-Tage-Kitas in Braunschweig, um den besonderen Eltern-Bedarfen hinsichtlich der Betreuungszeiten zur Vereinbarkeit von Kindern und Erholung/Freizeit gerecht zu werden. Die bereits bestehenden Modelle der individuellen Betreuungslösungen werden natürlich unabhängig der Pilotprojekte fortgesetzt.
Begründung zu 3:
Ergibt sich aus Punkt 2, der Variantenerweiterung aus diesem Änderungsantrag
Begründung zu 4 + 5:
Ungeändert, Beschlussvorschlag der Verwaltung (ehemals Punkt 2 und 3)
1. Der Begriff "Qualitätsentwicklung" wird an allen Stellen durch Quantitätsentwicklung ersetzt.
2. Das in der Anlage dargestellte Konzept zur Erprobung einer Verringerung bzw. Abschaffung der Schließzeiten in Kindertagesstätten (Maßnahmenkatalog) wird um eine weitere Variante ergänzt, die besagt:
- Variante 4: Abschaffung der Schließzeit 365 Öffnungstage
- Samstag und Sonntag werden hier als Werktage betrachtet.
- Das Budget dafür ist im städtischen Haushalt entsprechend aufzustocken.
3. Dem geänderten Konzept zur Erprobung einer Verringerung bzw. Abschaffung der Schließzeiten in Kindertagesstätten wird zugestimmt.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Konzept im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umzusetzen.
5. Die Umsetzung in städtischen Kindertagesstätten hat Auswirkungen auf den jeweiligen Personal- und Stellenbedarf. Die Stellenanpassungen werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt aus den im Budget zur Qualitätsverbesserung zur Verfügung stehenden jeweiligen Sachmitteln.
Anlagen:
keine
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