Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-11674-01
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Sachverhalt:
Im Rahmen der Anhörung haben nur zwei Stadtbezirksräte der Vorlage zugestimmt. Zu den Beratungsergebnissen der Stadtbezirksräte wird wie folgt Stellung genommen:
Stadtbezirksrat 131 Innenstadt
Die Anhörung des Stadtbezirksrates 131 am 1.10.2019 hat zum ablehnenden Abstimmungsergebnis (1 : 3 : 4) geführt.
Protokollauszug:
„Herr Brakel teilt mit, dass während der Bürgerinformationsveranstaltung zur Straße „Steintorwall“ ein Dissens zwischen der Verwaltung und einigen betroffenen Bürgern entstanden sei. Die Einschätzung der Verwaltung den durchfahrenden Verkehr betreffend wurde von einigen Betroffenen nicht geteilt. Diese Quotierung habe jedoch Einfluss auf die Höhe des Ausbaubeitrages. Herr Flake und die Bezirksgeschäftsstellenleiterin weisen darauf hin, dass mit dieser Beschlussvorlage die grundsätzliche Legitimation der Verwaltung zur rechtmäßigen Beitragserhebung geschaffen wird, Details zu den individuellen Abrechnungen werden nicht festgelegt. Frau Zander hat während der Bürgerinformationsveranstaltung den Eindruck gewonnen, dass gegen die grundsätzliche Beteiligung der Anlieger an den Baukosten keine Einwände erhoben wurden, allenfalls wird es um abrechnungstechnische Details gehen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach dem Willen des niedersächsischen Gesetzgebers stellt die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung ein im Interesse der Finanzsituation der Gemeinden zugelassenes Vorfinanzierungsinstitut dar. Die Ratsbeschlüsse über die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung ermöglichen eine zeitnahe Refinanzierung der in die Maßnahme investierten städtischen Mittel über Beiträge. Sie schaffen die formellen Voraussetzungen für die Abrechenbarkeit der Straßenausbaubeiträge, wenn nicht die gesamte Straße erneuert wurde, sondern nur Teile von ihr. Sie sind keine Beschlüsse über den eigentlichen Ausbau oder über die rechtlich korrekte Beurteilung der Einstufung einer Straße in eine der drei Kategorien und die damit verbundene Ermittlung der Straßenausbaubeiträge für die betroffenen Grundstückseigentümer.
Die Einstufung der jeweiligen Straße in eine der drei Straßenkategorien (Anliegerverkehr/Starker innerörtlicher Verkehr/Durchgangsverkehr) nach der Straßenausbaubeitragssatzung bestimmen den von den Anliegern zu erhebenden Anteil an den Ausbaukosten. Welcher Straßenkategorie eine Straße konkret zuzuordnen ist, richtet sich danach, welche Funktion sie im Gesamtverkehrsnetz nach der Verkehrsplanung der Gemeinde, dem darauf beruhenden Ausbauzustand (z. B. Breite und Länge der Straße) und der straßenrechtlichen Gewichtung haben soll.
Anliegerstraßen sind solche Straßen, deren Hauptfunktion die Erschließung der angrenzenden Grundstücke ist. Als Anliegerverkehr ist derjenige Verkehr (dazu zählt auch der Fußgänger- und Fahrradverkehr) anzusehen, der zu den angrenzenden Grundstücken hinführt (Zielverkehr) und von ihnen ausgeht (Quellverkehr). Auch der Ziel- und Quellverkehr zu anliegenden besuchsintensiven, gewerblichen oder Verwaltungszwecken dienenden Nutzungen (z. B. Einkaufsmärkte, Schulen und Behörden) ist grundsätzlich Anliegerverkehr. Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr dienen in erheblichen Maße dem Verkehr innerhalb der Baugebiete oder Ortslagen, sammeln also den Verkehr von Anliegerstraßen und führen diesen den Durchgangsverkehrsstraßen der Gemeinde zu.
Als Durchgangsverkehrsstraßen gelten typischerweise Straßen (hauptsächlich Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), die neben der Erschließung von Grundstücken und neben der Aufnahme von innerörtlichen Verkehr (Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen) überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. Durchgangsverkehrsstraßen haben in erster Linie die Aufgabe, durchgehende Verkehrsströme (in und aus den Ort führend) aufzunehmen, zu bündeln und zu untergeordneten Straßen (Anliegerverkehrsstraßen und Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr) weiterzuleiten.
Der Steintorwall ist als Straße, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient, nach den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien einzustufen. Die Einstufung sowie die Ermittlung der Straßenausbaubeiträge unterliegt im Heranziehungsverfahren der verwaltungsgerichtlichen Überprüfbarkeit. Sie ist somit nicht Bestandteil dieses Beschlusses.
Stadtbezirksrat 120 Östliches Ringgebiet
Der Stadtbezirksrat 120 hat am 23.10.2019 die Vorlage ohne Abstimmung passieren lassen.
Protokollauszug:
„Einige Stadtbezirksratsmitglieder bezweifeln, dass die örtliche Zuständigkeit für diesen Teilbereich des Hagenrings, wie von der Verwaltung angenommen, tatsächlich gegeben ist. Angenommen wird eine Zuständigkeit des Stadtbezirksrates Nordstadt. Um den Gremienlauf nicht zu behindern, verständigt sich der Bezirksrat einvernehmlich darauf, die Vorlage ohne Beschlussfassung passieren zu lassen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf dem betroffenen Abschnitt des Hagenrings verläuft die Stadtbezirksgrenze der Stadtbezirksräte 120 und 331 im mittleren Fahrbahnteiler. Beitragspflichtig für die Straßenausbaumaßnahme sind neben den Grundstückseigentümern auf der Westseite auch die Eigentümer auf der Ostseite des Hagenrings. Die beitragspflichtigen Grundstücke auf der Ostseite liegen im Stadtbezirk 120, sodass die Zuständigkeit gegeben ist.
Versehentlich wurde tatsächlich übersehen, dass beim Hagenring erst im weiteren Verlauf nur der Stadtbezirk 120 zuständig ist. Die Beratungsfolge wurde deswegen fristgerecht noch um den Stadtbezirksrat 331 ergänzt.
Stadtbezirksrat 212 Heidberg-Melverode
Die Anhörung des Stadtbezirksrates 212 hat am 23.10.2019 zum zustimmenden Abstimmungsergebnis (10 : 0 : 1) geführt.
Stadtbezirksrat 222 Timmerlah-Geitelde
Die Anhörung des Stadtbezirksrates 222 hat am 24.10.2019 zum ablehnenden Abstimmungsergebnis (0 : 7 : 0) geführt.
Hintergrund der Ablehnung ist ein in der Sitzung gestellter interfraktioneller Antrag (19-11947) an die Verwaltung, die Einziehung der Straßenausbaubeiträge für die Sanierung der Timmerlahstraße zu überdenken und die Anlieger in diesem Fall nicht zu belasten. Zur Begründung wurde die Abnutzung der Timmerlahstraße durch den Durchgangsverkehr angeführt. Frau Müller von Fachbereich Tiefbau und Verkehr hatte auf Wunsch der Bezirksbürgermeisterin und des Bezirksgeschäftsstellenleiters zu diesem TOP an der Sitzung teilgenommen.
Protokollauszug:
„Frau Müller vom Fachbereich Tiefbau und Verkehr weist daraufhin, dass es sich bei der Vorlage um einen formellen Ratsbeschluss handelt. Hierdurch ergeben sich für die beitragspflichtigen Eigentümer keine Veränderungen gegenüber den in den Informationsveranstaltungen vorgestellten Berechnungen der Straßenausbaubeiträge.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Erneuerung der Fahrbahn der Timmerlahstraße (innerorts von Timmerlah) handelt es sich um eine straßenausbaubeitragspflichtige Maßnahme nach der Straßenausbaubeitragssatzung. Durch die Einstufung als Straße mit Durchgangsverkehr werden die niedrigsten Anliegeranteilssätze der Satzung angewandt und bereits ein Vorteilsausgleich für den anliegerfremden Anteil am Verkehrsaufkommen eingeräumt.
Im Vergleich zu anderen erneuerten Durchgangsstraßen im Stadtgebiet liegt bei der Timmerlahstraße kein höheres Verkehrsaufkommen nach der Verkehrsmengenkarte der Stadt Braunschweig vor. Die zu Straßenausbaubeiträgen herangezogenen Anlieger an anderen Durchgangsstraßen dürfen damit schutzwürdig erwarten, dass auch die Anlieger der Timmerlahstraße zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden.
Dieses wurde von der Verwaltung auch bereits in der Stadtbezirksratssitzung dargestellt.
Stadtbezirksrat 224 Rüniningen
Die Anhörung des Stadtbezirksrates 224 hat am 5.11.2019 zum ablehnenden Abstimmungsergebnis (0 : 6 : 0) geführt.
Protokollauszug:
„Herr Dr. Zohner regt an, dass der Rat die Straßenausbaubeitragssatzung für Braunschweig abschaffen sollte. Um den Einnahmeverlust aus dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge auszugleichen, sollten die Hebesätze der Grundsteuer angehoben werden.“
Stellungnahme der Verwaltung
Die Straßenausbaubeitragssatzung ist geltendes Ortsrecht und anzuwenden. Der Aufwandsspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschluss schafft die formelle Voraussetzung für die Abrechenbarkeit der Straßenausbaubeiträge, wenn nicht die gesamte Straße erneuert wurde. Mit dem Beschluss wird die zeitnahe Refinanzierung der in die Maßnahme investierten städtischen Mittel über Beiträge geregelt. Die Frage, ob grundsätzlich Straßenausbaubeiträge erhoben werden, ist nicht Bestandteil des Beschlusses.
Stadtbezirksrat 331 Nordstadt
Die Anhörung des Stadtbezirksrates 331 hat am 28.11.2019 zum zustimmenden Abstimmungsergebnis (10 : 0 : 2) geführt.
Gesamtbewertung der Verwaltung
Da keine sachlichen Gründe für die Ablehnungen der Stadtbezirksräte vorliegen, schlägt die Verwaltung die Vorlage unverändert zur Beschlussfassung vor.
Beschluss (unverändert):
„Gemäß § 3 Abs. 2 und § 9 der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) der Stadt Braunschweig vom 11. Mai 2010 in der jetzt geltenden Fassung wird für den Ausbau der nachfolgend unter Ziffer I aufgeführten Straßen die Aufwandsspaltung und für die unter Ziffer II aufgeführten Straßen die Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung beschlossen.
I. Aufwandsspaltung
1.1 Steintorwall
Erneuerung der Fahrbahn der Verkehrsanlage „Steintorwall“ zwischen Leonhardstraße und Museumstraße
1.2 Westerbergstraße
Erneuerung der Fahrbahn der Verkehrsanlage „Westerbergstraße“ zwischen der Ortsdurchfahrtsgrenze der K 24 und Thiedestraße (innerorts Rüningen)
1.3 Timmerlahstraße
Erneuerung der Fahrbahn der Verkehrsanlage „Timmerlahstraße“ (L 473, Abschnitt 110, zwischen den Stationen 1,540 und 0,371 - innerorts Timmerlah -)
1.4 Hagenring
Erneuerung der Fahrbahn westlich der Mittelinsel der Verkehrsanlage „Hagenring“ zwischen Gliesmaroder Straße und Rebenring
1.5 Neue Straße
Erneuerung der Fahrbahn und der Parkflächen südlich der Mittelinsel der öffentlichen Verkehrsanlage „Neue Straße“ zwischen Schützenstraße und Gördelingerstraße
1.6 John-F.-Kennedy-Platz
Erneuerung der Fahrbahn, des Radweges, des Gehweges und der Straßenoberflächenentwässerung auf der Westseite der Verkehrsanlage „John-F.-Kennedy-Platz“ zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Augusttorwall
1.7 Glogaustraße
Erneuerung der Fahrbahn der Verkehrsanlage „Glogaustraße“ zwischen Leipziger Straße und Waldenburgstraße sowie zwischen Görlitzstraße und Schlesiendamm (Teilstreckenausbau)
II. Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung
2.1 Geiteldestraße
Erneuerung der Fahrbahn der Verkehrsanlage „Geiteldestraße/Rüningenstraße“ zwischen der Straße Am Friedhof und Steinbergstraße
2.2 John-F.-Kennedy-Platz/Lessingplatz
Erneuerung der Fahrbahn der Verkehrsanlage „John-F.-Kennedy-Platz/
Lessingplatz/Bruchtorwall/Kalenwall“ zwischen Auguststraße und Lessingplatz (Verlängerung Hinter Ägidien).“
Anlage/n:
keine
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