Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-12226  

Betreff: Umsetzung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
03.12.2019 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Planungs- und Umweltausschuss Vorberatung
05.12.2019 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
10.12.2019    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
17.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Zu 1.: Der Ausbau der erneuerbaren Energien steht ganz weit oben auf der Agenda der Klimaschutzmaßnahmen. In Braunschweig ist das beim Ausbau der Photovoltaik schon sehr lange der Fall. So wurde z. B. 2012 ein Beschluss zur Gründung einer Gesellschaft zum Betrieb von Bürgersolaranlagen gefasst, der auf den SPD-Antrag 1848/11 vom Mai 2011 zurückging. Die Umsetzung scheiterte jedoch, u. a. durch die zwischenzeitlich erfolgte Absenkung der Einspeisevergütungen.

Auch ein später gefasster Beschluss zum Ausbau der Photovoltaik auf städtischen Dächern wurde bislang nicht umgesetzt: Lt. Beschluss des Bauausschusses 13359/13 beabsichtigte die Verwaltung ab 2014 (!) sukzessive die folgenden Dächer (Neubauten bzw. Sanierungen, insgesamt ca. 7.500 m² Dachfläche) für PV-Anlagen auszuschreiben. In der Stellungnahme 15-00269-01 wurde dies noch einmal bestätigt:

GS Bebelhof Erweiterung Ganztagsbetrieb

Kita Mainweg

Kita Fremersdorfer Str.

Kita Roseliesstr.

Kita Heideblick

GS Klint + Sporthalle

GS Heidberg

RS Nibelungenschule

Lessinggymnasium

Aula Lessinggymnasium

Jugendzentrum Wenden

Sporthalle Lessinggymnasium

GHS Rüningen

Für mindestens 11 dieser Dachflächen wurden bereits Vorrüstungen zur Installation einer PV-Anlage getroffen (Mitteilung 14391/15). Dennoch wurde bisher nur das Dach der Kita Heideblick mit einer PV-Anlage versehen, es konnte an einen Verein verpachtet werden. Alle weiteren Ausschreibungen blieben erfolglos. Sie erfolgten unter Maßgabe der Volleinspeisung, was angesichts der derzeit geringen Einspeisevergütungen nicht wirtschaftlich ist. Siehe Begründung zu 2.

Zu 2.: Lt. Mitteilung der Verwaltung 19-10187-01 ist die Variante, dass die Stadt die Anlagen selbst errichtet und betreibt und damit die Eigenstromversorgung des Gebäudes absichert, diejenige, die sich aufgrund der Eigenstromnutzung als die wirtschaftlichste erweist. Sie wurde 2018 und 2019 bereits für aktuelle städtische Neubauten, vier Kitas, zwei Schulen und eine Turnhalle, realisiert. Zwei weitere Kitas, zwei Schulen, eine Mensa und die Feuerwehrleitzentrale sollen folgen. Das ist sehr gut, reicht aber nicht aus:

Die bereits 2013 identifizierten neu errichteten bzw. sanierten Dächer müssen jetzt in Angriff genommen werden. Anderenfalls liegen eines Tages Bau und Sanierung zu weit zurück und es droht, dass auch dieser Beschluss nicht mehr umgesetzt werden kann.

Zu 3.: Wenn ein Eigenbetrieb auf absehbare Zeit nicht realisiert werden kann, ist das unter 3. genannte das einzig wirtschaftliche Modell. Es wurde in den Jahren 2013/14 vom Verein Umweltwerkstatt e.V. der Stadt und den Fraktionen vorgestellt. Auf eine diesbezügliche Anfrage der SPD 2800/14 hin teilte die Verwaltung mit: „Wie in der Mitteilung Nr. 13588/14 dargestellt, wurde das genannte Modell erst vor kurzem durch Vertreter der AG Energiewende38 gegenüber der Verwaltung in einem mündlichen Gespräch vorgestellt, sodass bislang keine abschließende Bewertung erfolgen konnte. Die Verwaltung wird berichten, sobald die Unterlagen geprüft wurden.“ Das war am 14.3.2014.

Unserer Meinung nach kann dieses Modell noch immer Anwendung finden, wenn die genannten Dächer anderenfalls ungenutzt blieben.

Zu 4.: Die Stadt fördert die Errichtung privater Photovoltaikanlagen, was gut und richtig ist. Angesichts dessen ist unverständlich, dass die Auslegung eigener Anlagen ausschließlich unter gewinnorientierten und nicht vor allem unter am Klimaschutz orientierten Gesichtspunkten erfolgt.

Unabhängig davon gehen wir davon aus, dass sich insbesondere angesichts steigender Strompreise auch größere Anlagen langfristig rechnen werden.

 


1. Auf allen gemäß Ausrichtung und Sanierungsstand geeigneten städtischen Dächern (z. B. Mitteilungen der Verwaltung bzw. Beschluss 13359/13), für die keine Begrünung vorgesehen ist, werden innerhalb der nächsten 4 Jahre Photovoltaik-Anlagen installiert.

 

2. Priorität hat dabei die Variante, dass die Stadt die Anlagen selbst errichtet und betreibt und damit die Eigenstromversorgung des Gebäudes absichert.

 

3. Ist dies aus Kapazitäts- oder Kostengründen auf absehbare Zeit nicht möglich, wird ein Miet-Modell verfolgt: Die Stadt stellt die Dächer Vereinen oder Genossenschaften aus der Region zur Verfügung, mietet die dann darauf installierten PV-Anlagen wieder zurück und kann somit den Vorteil der Eigenstromnutzung nutzen.

 

4. Soweit keine technischen oder baulichen Gegebenheiten dem entgegenstehen, wird die Anlagengröße der jeweils zur Verfügung stehende Dachfläche angepasst und nicht einer wenig aussagekräftigen „Grundlast“

 

 


Anlagen: keine
 

 

Stammbaum:
19-12226   Umsetzung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)
19-12226-01   Umsetzung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern   65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement   Stellungnahme
19-12372   Umsetzung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern - Änderungsantrag zu DS 19-12226   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)
19-12423   Änderungsantrag zum TOP "Umsetzung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern"   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)

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