Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-12282  

Betreff: Bestellung von städtischen Vertretern in Aufsichtsräten städtischer Beteiligungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
10.12.2019    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
17.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:


Zu 1.:

 

Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages entsendet der Rat der Stadt Braunschweig den Oberbürgermeister oder einen von ihm vorgeschlagenen Beschäftigten der Stadt als Vorsitzenden in den Aufsichtsrat.

 

Herr Oberbürgermeister Ulrich Markurth hat mitgeteilt, dass die bislang von ihm selbst wahrgenommene Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH künftig durch Herrn Erster Stadtrat Christian Geiger wahrgenommen werden soll. Die diesbezüglichen Gründe hat Herr Oberbürgermeister Markurth in der Beschlussvorlage Drucksache 19-11190 zur Neuordnung der Dezernatsverteilung dargelegt.

 

Zur Umsetzung des Vorschlages ist Herr Oberbürgermeister Ulrich Markurth aus dem Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH abzuberufen und Herr Erster Stadtrat Christian Geiger in den Aufsichtsrat zu entsenden.

 

Zu 2.:

 

Herr Oberbürgermeister Markurth hat zudem erklärt, dass er im Rahmen seines Vorschlagsrechtes in diesem Zuge einen Wechsel im Aufsichtsrat der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH vornehmen möchte. Das bisher von Herrn Erster Stadtrat Christian Geiger wahrgenommene Mandat im Aufsichtsrat soll künftig durch Herrn Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa wahrgenommen werden.

 

Aus diesem Grund ist Herr Erster Stadtrat Christian Geiger aus dem Aufsichtsrat der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH abzuberufen und Herr Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa in den Aufsichtsrat zu entsenden.

 

Zu. 3.:

 

Der Beschlusspunkt war bereits Gegenstand der Vorlage 19-12145 für die Behandlung in der Sitzung des Rates am 12. November 2019. Seinerzeit ist versehentlich ein formaler Fehler unterlaufen, weshalb dieser Beschlusspunkt erneut aufgenommen wird.

 

Herr Ratsherr Thorsten Köster soll aus dem Aufsichtsrat der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH abberufen werden. Sowohl für die Abberufung als auch für die notwendige Wahl seiner Nachfolgerin in den Aufsichtsrat ist eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH erforderlich.

 

Das Vorschlagsrecht für die Neubesetzung des genannten Mandats obliegt der CDU-Fraktion. Die jeweilige Neubesetzung durch die im Beschlussvorschlag genannte Person entspricht dem Vorschlag der CDU-Fraktion.


 

 


Beschluss:


„1. Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH - Aufsichtsrat

 

Herr Oberbürgermeister Ulrich Markurth wird mit Ablauf des 31. Dezember 2019 aus dem Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH abberufen und

 

Herr Erster Stadtrat Christian Geiger

(Oberbürgermeister-Vorschlagsrecht)

 

wird mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in den Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH entsandt.

 

2. Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH – Aufsichtsrat

 

Herr Erster Stadtrat Christian Geiger wird mit Ablauf des 31. Dezember 2019 aus dem Aufsichtsrat der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH abberufen und

 

Herr Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa

(Oberbürgermeister-Vorschlagsrecht)

 

wird mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in den Aufsichtsrat der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH entsandt.

 

3. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, Herrn Ratsherr Thorsten Köster mit Ablauf des 31. Dezember 2019 aus dem Aufsichtsrat der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH abzuberufen und

 

Frau Bürgermeisterin Anke Kaphammel

(Vorschlagsrecht der CDU-Fraktion)

 

mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in den Aufsichtsrat der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu wählen.“


 

 


Anlage/n:


keine
 

 

Erläuterungen und Hinweise