Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 20-13468  

Betreff: Breitbandausbau in Braunschweig - "Weiße-Flecken-Förderung": Stand der Antragsstellung
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat   
Beratungsfolge:
Wirtschaftsausschuss zur Kenntnis
26.06.2020 
Sitzung des Wirtschaftsausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
20200618_Anlage WA-Mitteilung_Stand GF-Ausbau u. Antragstellung

Sachverhalt:   


Mit der Ratsvorlage 20-12718 ist umfassend über den aktuellen Stand zum Breitbandausbau in Braunschweig einschließlich der Förderkulissen, des Markterkundungsverfahrens (MEV), der Kriterien für eine Festlegung potenzieller Förderbereiche sowie des weiteren Vorgehens für einen geförderten Glasfaserausbau und zur Finanzierung und Zeitplanung berichtet worden.

 

Durch Beschluss der Vorlage am 24. März 2020 wurde die Verwaltung ermächtigt, Förderanträge beim Bundes-Projektträger ‚ateneKOM GmbH' für Braunschweiger Gewerbegebiete zu stellen, Kofinanzierungsmittel bei der Niedersächsischen Förderbank NBank zu beantragen und weitere Anträge vorzubereiten.

 

Seit Mitte März dieses Jahres fand infolge der Corona-Pandemie durch die auferlegten Kotaktbeschränkungen in vielen Betrieben, Institutionen und Schulen ein schlagartiger Umstieg auf digitale Kommunikation und Dienstleistungen statt. Mitarbeitende wechselten ins Homeoffice, Schüler*innen wurden vielfach nur noch online mit Aufgaben für das Lernen zu Hause versorgt. Videokonferenzen ersetzten Vor-Ort-Termine und Gesprächsrunden. Dies verdeutlicht, dass ein eigenwirtschaftlicher und ein ergänzender geförderter Breitbandausbau in hochleistungsfähige Netze in den Kommunen unerlässlich ist.

 

In vielen Gesprächen mit den Telekommunikationsunternehmen (TKU) weist die Breitbandkoordinierung kontinuierlich auf eine Steigerung deren Engagements zum eigenwirtschaftlichen Ausbau hin.

 

1. Ausbaustand und Fördermittelbeantragung
 

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Mitteilung wurde seitens des Bundesfördermittelgebers darauf hingewiesen, dass sich der bundesweite Antragseingang zur "Weißen-Flecken-Förderung" kontinuierlich steigert und aufgrund begrenzter Fördermittel eine zeitnahe Beantragung für sinnvoll erachtet wird ("Windhundverfahren"). Die beigefügte Karte zeigt daher u.a. mit Glasfaser erschlossene bzw. eigenwirtschaftlich im Ausbau befindliche Gewerbegebiete und bereits von hier beim Bundesfördermittel-Projektträger ‚ateneKOM GmbH' beantragte Standorte von Schulen und Gewerbegebieten. Darüber hinaus sind die beantragten Adressen / Adressbereiche im Stadtgebiet dargestellt. Ein Anspruch auf einen tatsächlichen Anschluss kann von Adressinhabern/Instituten/Unternehmen daraus nicht abgeleitet werden.




 

Für weitergehende Förderprogramme, auch nach Verkündung des Zukunftspakets der Regierungskoalition zum Themenbereich ‚Digitalisierung/Breitbandausbau', liegen zum Zeitpunkt der Erstellung der Mitteilung noch keine Informationen oder rechtsverbindliche Festlegungen vor.

 

Zusammenfassend wird auf die grundlegenden Kriterien für einen geförderten Ausbau von Glasfaseranschlüssen hingewiesen. Demnach können Adressen (Versorgungsrate < 30 Mbit/s = "weißer Fleck") mit Fördermitteln ausgebaut werden, wenn
 

  • das Ergebnis des MEV nicht älter als 12 Monate ist (das von der Stadt durchgeführte MEV ist gültig bis zum 02.10.2020),
  • die TKU im durchgehführten MEV erklärt haben, unterversorgte Bereiche innerhalb von drei Jahren nicht eigenwirtschaftlich auszubauen (Vorrang des privaten Telekommunikationsinfrastrukturausbaus),
  • nicht bereits ein gigabitfähiges Netz besteht und lediglich ein Teilnehmeranschluss fehlt (z. B. Vodafone-Kabelnetz liegt in der Straße, sog. homes passed; die Adresseigentümer müssten den Anschluss selbst entrichten, unabhängig vom Anteil der Eigenbeteiligung).


 

1.1. Fördermittelanträge für Gewerbegebiete


Für drei Gewerbegebiete in Wenden und Thune (Wenden-Süd, Wenden-Wendebrück und Thune-Hafen) wurde Ende März ein Förderantrag bei der ‚ateneKOM GmbH' für rd. 50 Adressen gestellt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Mitteilung liegt noch kein vorläufiger Förderbescheid vor.

 

Die Verwaltung führt derzeit weitere Abfragen in förderrechtlich möglichen Gewerbegebieten mit voraussichtlich bis zu 400 Adressen durch. Der Bandbreitenbedarf eines Unternehmens wird rechnerisch auf Basis der internetverbundenen Arbeitsplätze (Bildschirm-/ Büroarbeitsplätze) sowie per Internet gesteuerter Betriebsmittel (bspw. Maschinen) ermittelt. Als unterversorgt wird ein Unternehmen bewertet, wenn der Unternehmensleitung plus jedem weiteren internetverbundenen Arbeitsplatz bzw. Betriebsmittel nicht mindestens eine Datenrate von je 30 Mbit/s zur Verfügung steht. Bei entsprechend identifiziertem Bedarf von mindestens 3 unterversorgten Betrieben je Gewerbegebiet werden für diese Gewerbegebiete weitere Förderanträge gestellt.


 

1.2. Fördermitteanträge für Schulen


Die Verwaltung hat entsprechend der Förderrichtlinien eine Antragstellung für sieben Schulstandorte in städtischer bzw. freier Trägerschaft (BS-Kolleg/Abendgymnasium, Freie Schule BS, Grundschule Stöckheim - Abteilung Leiferde, Christliche Schule BS, Lotte-Lemke-Schule, Berufsfachschule für Ergotherapie - Institut für Weiterbildung in der Alten- und Krankenpflege, Paracelsus-Heilpraktikerschule) vorgenommen.


 

1.3. Fördermittelanträge für weitere Adressen im Stadtgebiet (insbesondere Wohnadressen)


Die in Abstimmung mit dem Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen (b|z|n|b) in Osterholz-Scharmbeck vorgenommene Auswertung des Markterkundungsverfahren (MEV) hat ca. 250 "weiße Flecken" ergeben. Das b|z|n|b ist der kompetente Ansprechpartner für Kommunen und Provider bei allen Fragen zum Breitbandausbau.

 

1.3.1. Festlegung von potentiellen Förderbereichen

In der Ratsvorlage 20-12718 hat die Verwaltung aufgrund der Maßnahmen zur Haushaltsoptimierung und Verwaltungsmodernisierung bereits auf eine zielführende und zugleich sparsame Mittelverwendung hingewiesen. Aufgrund der wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Corona-Pandemie hält es die Verwaltung weiterhin für geboten, insbesondere solche Adressen förderrechtlich zu erschließen, bei denen eine hohe Nutzungsdichte/ein hohes Nutzungsverhalten (u.a. Bürokomplexe, Mehrfamilienhäuser, Hotels, touristisch bedeutsame Adressen, Sportstätten) besteht, unternehmerische Aspekte zum Tragen kommen bzw. zusammenhängende unterversorgte Wohnbebauungen liegen.

 

Ergänzend zu den vorgenannten Kriterien sind in die Förderanträge auch einige entfernt gelegene Einzeladressen aufgenommen worden, um etwaige vorläufige Förderzusagen zu erhalten. Im Zuge der vorgeschriebenen europaweiten Ausschreibung wird eine direkte Aufschlüsselung der Kosten für diese Adressen abgefordert. Nach Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse können somit Einzelfallbetrachtungen mit konkreten Kosten zu diesen Einzeladressen vorgenommen und wirtschaftlich darstellbare Festlegungen getroffen werden. Eine Herausnahme von Einzeladressen wegen beispielsweiser enorm hoher Kosten für einen Breitbandanschluss aus den Förderanträgen wäre dann möglich. Die Hinzunahme von Einzeladressen gestaltet sich gemäß den Aussagen des Fördermittelgebers schwieriger.


 

2. Weiteres Vorgehen


Parallel zu den erwarteten Eingängen der vorläufigen Förderbescheide der ‚ateneKOM GmbH' zu den gestellten Anträgen beabsichtigt die Verwaltung, wie in der Ratsvorlage 20-12718 bereits ausgeführt, eine fachkundige Begleitung der städtischen Breitbandkoordinierung für das Breitbandprojekt in ausschreibe-/vergabe-/EU-beihilferechtlichen und juristische Fragen sowie der späteren Baubegleitung hinzuzuziehen.


 

3. Finanzierung


6 Mio. € für den Breitbandausbau - bei 4,5 Mio. € Einnahmeerwartung - sowie die Übertragung der Haushaltsmittel aus 2019 i.H.v. 460 T€ sind durch den Rat der Stadt Braunschweig im Rahmen der Haushaltsberatungen am 18. Februar 2020 im Investitionsprogramm 2019 - 2023 beschlossen worden.

 

 

Die Ratsgremien werden in den weiteren Verlauf regelmäßig eingebunden. Dem Rat wird diese Mitteilung als ‚Mitteilung außerhalb von Sitzungen' zur Kenntnis zugeleitet.
 

 


Anlage/n:
Lageplan „Stand Glasfaserausbau in Braunschweiger Gewerbegebieten und Förderantragsstellungen im gesamten Stadtgebiet“
(Stand: 18. Juni 2020)
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20200618_Anlage WA-Mitteilung_Stand GF-Ausbau u. Antragstellung (4795 KB)    

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