Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 20-14846  

Betreff: Fortsetzung des Ausbaus der Schulkindbetreuung
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
03.12.2020 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zurückgestellt   
28.01.2021 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
02.02.2021    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Vorberatung
09.02.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig -ENTFÄLLT- NEUER TERMIN 16.02.2021      
16.02.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Auch wenn die Corona-Krise zu einer vorübergehenden Bedarfsabdeckung im Bereich der Schulkindbetreuung geführt hat, wird der notwendige Bedarf an Plätzen mit dem heutigen Stand in den Folgejahren nicht gedeckt werden können. Der künftige Bedarf wird von Fachleuten auf stadtweit mindestens 80% geschätzt. Die Bundesregierung beabsichtigt, ab dem Jahr 2025 einen Rechtsanspruch für eine ganztägige Schulkindbetreuung im Grundschulbereich einzuführen (s. Entwurf Ganztagsförderungsgesetz). Braunschweig ist dabei mit seinem Modell der Kooperativen Ganztagsgrundschule auf gutem Wege. Es ist aber schon jetzt ersichtlich, dass bis zum Jahr 2025 bei weitem nicht alle Grundschulen investiv zu einer KoGS ausgebaut werden können. Bis 2025 wird nach der jetzigen Investitionsplanung noch an mindestens 10 Schulen (25%) nicht mit dem Ausbau begonnen worden sein. Und dann wird es noch Jahre bis zum Abschluss der Ausbaumaßnahmen dauern. Es ist deshalb erforderlich, Übergangsmodelle zu entwickeln, die einen vorübergehenden Ausbau der „Schulkindbetreuung in und an Schulen“ vorsehen, bis eine KoGS eingerichtet werden kann. Dies stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. So ist ein geeignetes, bedarfsgerechtes Modell auch für Tagesplätze ohne eine KoGS zu entwickeln, der jetzt schon vorhandene Personalmangel ist zu berücksichtigen und das Konzept sollte von allen getragen werden. Dazu hat sich das bisherige Modell der gemeinsamen Erarbeitung in Beteiligungsworkshops bewährt. Eines sollte aber klar sein: Wir müssen jetzt (!) mit der Planung beginnen, um den Rechtsanspruch ohne Einbußen der Qualität umsetzen zu können und um zu verhindern, aufgrund der Verspätung auf teure Notlösungen zurückgreifen zu müssen.
 

 


Der Rat möge beschließen

Beschluss:

  1. Zur Erreichung des voraussichtlichen Rechtsanspruches auf Schulkindbetreuung ab dem Jahr 2025 soll die Versorgungsquote an Grundschulen durch die Fortführung des Ausbauprogramms auf stadtweit 80% bis zum Schuljahr 2025/2026 gesteigert werden.
     
  2. Davon soll an kooperativen Ganztagsgrundschulen (KoGS) vorbehaltlich einer veränderten Landes- oder Bundesfinanzierung weiterhin eine 60%ige Bedarfsdeckung aus Mitteln der Stadt kofinanziert werden, der Rest an Gruppen und Tagesplätzen aus Mitteln der Schule.
     
  3. Das Ausbauprogramm wird ab 2021 mit jährlich mindestens 100 zusätzlichen Plätzen im Bereich der Schulkindbetreuung in und an Schulen fortgeführt. Dazu werden zunächst alle Schulen, in deren Umfeld noch kein 60%iger Versorgungsgrad erreicht ist, auf 60% aufgestockt. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt der Stadt für 2021 einzuplanen
     
  4. Bis zur Einrichtung einer kooperativen Ganztagsschule wird ein inhaltliches Konzept für ein Übergangsprogramm entwickelt, das vorübergehend auch von der Stadt finanzierte Gruppen und Tagesplätze über den Versorgungsgrad von 60% hinaus in Einrichtungen der „Schulkindbetreuung in und an Schulen“ vorsieht.
     
  5. Um die Umwandlung in eine KoGS noch vor Erreichen des baulich eingeplanten Standards zu ermöglichen, wird für den zusätzlichen Raumbedarf (wie Mensa und Funktionsräume) ein Übergangskonzept entwickelt, das jeweils von der Schule und dem Jugendhilfe-Kooperationspartner getragen werden muss.
     
  6. Zur Begegnung des Personalmangels wird angestrebt durch Kooperationen mit den Schulen und anderen Trägern alle Stellen für das pädagogische Personal auf mindestens 20h/Woche aufzustocken.
     

Im Frühjahr 2021 soll als erster Schritt zur Konzeptentwicklung das bewährte Modell eines Beteiligungsworkshops   durchgeführt werden.              
 

 


Anlagen: keine
 

 

Stammbaum:
20-14846   Fortsetzung des Ausbaus der Schulkindbetreuung   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)
20-14846-01   Fortsetzung des Ausbaus der Schulkindbetreuung   51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie   Stellungnahme

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