Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 25-25023-01
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Sachverhalt:
Zur Anfrage von Herrn Schramm vom 12.01.2025 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Die benannten Flächen befinden sich nicht im Eigentum der Stadt. Die Grundstückseigentümerin (DB InfraGo) teilte mit, dass aus ihrer Sicht die Zugangsmöglichkeit zum Bahnsteig ausreichend beleuchtet sei.
Es wird nun im Rahmen der Realisierung des Jugend- und Quartierplatzes an der unmittelbar westlich angrenzenden städtischen Fläche eine Beleuchtung mit Wirkung auf den Bahnhofvorplatz mit eingeplant.
Die Realisierung des Jugend- und Quartiersplatzes ist im 4. Quartal 2025 vorgesehen (siehe Drucksache 25-25054-01).
Zu 2.:
Da die Umleitungsstrecke voraussichtlich über die Böcklinstraße ausgewiesen wird, ist eine Beleuchtung des Ringgleisweges für den Umleitungsverkehr nicht erforderlich.
Anlage/n:
keine
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