Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 25-25466
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Sachverhalt:
- Anlass der Ausschreibung und Ausschreibungsergebnis:
Durch das antragsgemäße Ausscheiden von Herrn Holger Herlitschke ist die Stelle der Stadträtin oder des Stadtrates für das Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat seit dem 1. Januar 2025 unbesetzt.
Die Stelle wurde nach entsprechender Beschlussfassung im Rat am 17. Dezember 2024 gemäß § 109 Abs. 1 Satz 3, 1. Halbsatz NKomVG öffentlich ausgeschrieben (DS 24-24855). Eine Kopie des Ausschreibungstextes ist als Anlage beigefügt.
Es gingen insgesamt 19 Bewerbungen, davon vier von Frauen, ein. Auf Grundlage der anhand der Merkmale des Anforderungsprofils durchgeführten Vorauswahl wurden am 6. und 14. März 2025 mit zwei Bewerberinnen und fünf Bewerbern strukturierte Vorstellungsgespräche geführt. Im Gesamtergebnis hat sich Frau Anna Katharina Hanusch als die geeignetste Bewerberin erwiesen (siehe auch Nr. 2). Eine Bewerberin und drei Bewerber der engeren Wahl haben inzwischen ihre Bewerbung zurückgezogen.
Eine Liste der verbleibenden 15 Bewerbungen sowie den Lebenslauf der vorgeschlagenen Bewerberin habe ich jedem Ratsmitglied zugeleitet.
Hinsichtlich des veränderten Zuschnitts des Dezernates VIII verweise ich auf die Vorlage zur Neuordnung der Dezernatsverteilung (DS 25-25467).
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2. Vorschlag:
Auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen sowie des Ergebnisses der strukturierten Auswahlgespräche schlage ich gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 NKomVG die Bewerberin Anna Katharina Hanusch für die Wahl der Stadträtin für das Umwelt-, Stadtgrün-, und Hochbaudezernat vor. Die Amtszeit beträgt gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 NKomVG acht Jahre.
Frau Hanusch ist Dipl.-Ingenieurin der Architektur und verfügt zusätzlich über einen Masterabschluss in Denkmalpflege. Seit Mai 2006 war sie in verschiedenen Büros als Architektin tätig, aktuell seit April 2023 in einem Büro in München.
Zudem ist sie seit Mai 2014 Mitglied des Rates der Landeshauptstadt München und Vorsitzende des Bezirksausschusses Neuhausen Nymphenburg.
Durch ihre langjährige Tätigkeit als Architektin verfügt Frau Hanusch über ein umfangreiches Fachwissen. Darüber hinaus verfügt sie durch ihre Mitgliedschaft in verschiedenen kommunalen Gremien auch über das erforderliche Verständnis für das Spannungsfeld zwischen Politik und Verwaltung. Sie hebt sich insgesamt von den übrigen Bewerberinnen und Bewerbern ab und konnte dies auch in den Vorstellungsgesprächen unter Beweis stellen.
Erfreulich ist, dass mit Frau Hanusch eine Frau für diesen wichtigen Dezernatsposten gewonnen werden kann. Damit unterstreicht die Stadtverwaltung erneut ihre Bestrebungen zum Abbau der Unterrepräsentanz bei weiblichen Führungskräften.
3. Verfahrensablauf:
Frau Hanusch erhält Gelegenheit, sich in der Ratssitzung mit einem Kurzvortrag vorzustellen.
Der Wahlvorgang ist nach den Verfahrensvorschriften des § 67 NKomVG abzuwickeln. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung. Sofern vor dem Wahlakt schützenswerte Belange aus der Persönlichkeitssphäre der Bewerberin erörtert werden sollen, muss jedoch die Öffentlichkeit vorübergehend ausgeschlossen werden. Gemäß § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO) in der derzeit geltenden Fassung erhält die Stelleninhaberin Dienstbezüge nach der Bes.-Gr. B 6 zuzüglich einer Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 210,- € monatlich.
Beschluss:
Frau Anna Katharina Hanusch wird für eine Amtszeit von acht Jahren als Stadträtin für das
Umwelt-, Stadtgrün - und Hochbaudezernat gewählt.
Frau Hanusch erhält Dienstbezüge der Bes.-Gr. B 6 und eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 210,- € monatlich.
Anlage/n:
-Ausschreibungstext
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Anlagen: | ||||
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