Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 15622/12  

Betreff: Kommunales Handlungskonzept Kinderarmut
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:0500 Sozialreferat   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig
18.12.2012 
Rat abgelehnt  (15622/12)  
Jugendhilfeausschuss
13.12.2012 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen  (15622/12)  
Verwaltungsausschuss
18.12.2012    Verwaltungsausschuss      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 2 Leitlinien zur Prävention von Kinder- und Familienarmut 06.12.2010
Anlage 3 Handlungsempfehlungen Kinderarmut 06.12.2011
Anlage 4 Unterschriftenliste 06.12.2010
Anlage 1 Handlungskonzept aktualisiert 16.10.2012

1

 

Stadt Braunschweig

 

TOP

 

 

 

Der Oberbürgermeister

Drucksache

Datum

Sozialreferat

15622/12

29.11.2012

 

 

 

 

 

Vorlage

Beratungsfolge

 

Sitzung

 

Beschluss

 

 

Tag

Ö

N

ange-nom-men

abge-lehnt

geän-dert

pas-siert

Jugendhilfeausschuss

Verwaltungsausschuss

13.12.2012

18.12.2012

X

 

X

 

 

 

 

Rat

18.12.2012

X

 

 

 

 

 

Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen

Beteiligung
des Referates 0140

Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats

Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR

Fachbereich 10, Fachbereich 40, Fachbereich 50, Fachbereich 51

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Überschrift, Beschlussvorschlag

 

Kommunales Handlungskonzept Kinderarmut

 

 

„Die Stadt Braunschweig legt bei der weiteren kommunalen Arbeit zur Bekämpfung von Kinderarmut und Linderung ihrer Folgen das anliegende Handlungskonzept zu Grunde und beauftragt die Verwaltung mit der schrittweisen Umsetzung.“

 

Mit dem Handlungskonzept werden grundlegende Ziele gemäß § 58 (1) 1 NKomVG tangiert, woraus sich eine Zuständigkeit des Rates ergibt.

 


Begründung

 

Kinderarmut ist in der Regel begründet in der Armut der Eltern oder des Haushalts, in dem die Kinder aufwachsen. Einkommensarmut ist zumeist darin begründet, dass die Eltern oder Sorgeberechtigten keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, die einen materiell ausreichend fundierten Lebensunterhalt sichert. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung in befristeten Beschäftigungsverhältnissen oder in Arbeitsverhältnissen, die vom Umfang oder von der Ein­kommenshöhe kein ausreichendes Einkommen ermöglichen, sind Ursachen, die auf der kommunalen Ebene wenige Einflussmöglichkeiten bieten.

 

Die positive Entwicklung des Arbeitsmarkts der letzten Jahre erfasst Menschen mit geringer Qualifikation und langer Dauer der Arbeitslosigkeit deutlich weniger als andere. Die Zahl der Beschäftigten, die zusätzlich zu ihrer Erwerbstätigkeit staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen müssen, ist steigend. Das Instrumentarium, über arbeits- und qualifikationsfördernde Maßnahmen Vermittlungschancen zu verbessern und einen (Wieder-) Einstieg in eine aus­reichende Erwerbstätigkeit zu erleichtern, ist dagegen sogar verkleinert worden.

 

Diese Entwicklungen und die Tatsache, dass sich Kinderarmut über Jahre hin verfestigt hat, weisen darauf hin, dass eine Strategie, sie über eine bessere Integration der Erziehungs­berechtigten in den Arbeitsmarkt zu bekämpfen, kurz- und mittelfristig allein nicht ausreicht.

 

Das Aufwachsen in Armut enthält Kindern und Jugendlichen oftmals die Chancen auf körper­liches und seelisches Wohlbefinden vor und schränkt sie in der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Entwicklung ihrer Fähigkeiten ein. Mehr als in vielen anderen Ländern ist eine erfolgreiche Bildungskarriere von Kindern und Jugendlichen in Deutschland von sozialem Status und Herkunft abhängig.

 

Aufwachsen in Armut beraubt der Kinder und Jugendlichen ihrer Rechte und bedeutet für die Gesellschaft, dass vorhandenes und auf Grund der demografischen Entwicklung mehr als je zuvor benötigtes Potential nicht erschlossen werden kann.

 

Aus diesen Gründen ist es notwendig, genau zu prüfen, wo sich kommunale Handlungs­möglichkeiten ergeben, und diese zu nutzen.

 

Handlungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene ergeben sich allerdings nicht nur für die Verwaltung, sondern für viele gesellschaftliche Gruppen und Institutionen. Aus diesem Grund hat die Verwaltung bereits 2007 zur Gründung eines Netzwerkes eingeladen, an dem sich in der Folge viele relevante Braunschweiger Akteure beteiligt haben.

 

Als Arbeitsgremium wurde aus dem Netzwerk heraus ein Beirat gegründet, an dem die Ver­waltung federführend beteiligt ist. Ihr obliegt derzeit neben der Geschäftsführung auch die Ver­waltung des Spendenaufkommens zunächst im Rahmen des Schulkostenfonds, später des Braunschweiger Fonds für Kinder und Jugendliche.

 

Aus dem Netzwerk und dem Bereit sind wesentliche Impulse für ein abgestimmtes Vorgehen zur Prävention von Kinderarmut und zur Linderung ihrer Folgen hervorgegangen, die auch ein breites mediales Echo erzeugt haben. Das Braunschweiger Vorgehen, insbesondere das kooperative Verhältnis von öffentlicher Verwaltung und gesellschaftlichen Gruppen, hat bundesweites Interesse hervorgerufen.

 

Nachdem Beirat und Netzwerk Leitlinien zum Umgang mit Kinderarmut entwickelt haben, denen sich der Rat der Stadt angeschlossen hat, wurden diese präzisiert und für eine Umsetzung auf kommunaler Ebene konkretisiert. Die daraus entstandenen Handlungsempfehlungen wurden der Stadt überreicht. Um eine Stellungnahme dazu wurde gebeten.

 

Vor diesem Hintergrund entwickelt die Stadt Braunschweig ein Kommunales Handlungs­konzept, das sich weitgehend auf die Empfehlungen des Beirats stützt und dort, wo die Zuständigkeit des Handels bei der Stadt liegt, konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzeigt.

 

Das kommunale Umgehen mit der Problematik Kinder- und Familienarmut erstreckt sich über diverse Themen, die in unterschiedlichen Fachbereichen angesiedelt sind. Es zeigt sich, dass die Empfehlungen des Beirats weitgehend Bezüge auf Schwerpunkte des aktuellen Handelns der Verwaltung aufweisen. Dies betrifft den Ausbau des Kinderschutzes im Kontext Früher Hilfen ebenso wie die Weiterentwicklung vorschulischer und schulischer Angebote und Strukturen bis zum Übergangsmanagement von den allgemeinbildenden in weiterführende Schulen oder in Ausbildung. Das Handlungskonzept zeigt die bislang umgesetzten oder in Planung befindlichen kommunalen Angebote auf. Es macht daneben noch weiter zu bearbeitende Handlungsfelder deutlich.

 

Ziel ist eine ausreichende Angebotsstruktur für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen, die keine Barrieren mehr enthält, die Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien an der Nutzung hindert. Dazu hat der Beirat Kriterien entwickelt, die – sofern sie mit den bestehenden Förderrichtlinien in Einklang stehen – auf alle Angebote für Kinder und Jugendliche angewandt werden sollen.

 

Ein Teil der kommunalen Handlungsmöglichkeiten ist den Fachbereichen zuzuordnen und wird hier teilweise bereits umgesetzt. Bei einigen aus den Handlungsempfehlungen und dem Hand­lungskonzept resultierenden Aufgaben ist dies nicht der Fall.

 

Die gesamte Koordination des Prozesses wurde als zusätzliche Aufgabe zunächst dem Referat 0500 zugeordnet. Die Erledigung der Aufgaben konnte nur unter Zurückstellung anderer Themen, insbesondere in der Gesundheitsplanung geschehen. Damit sind große Teile der Gesund­heitsplanung gebunden. Weitere notwendige koordinierende Tätigkeiten (innerhalb der Verwal­tung wie in der Zusammenarbeit mit Beirat, Netzwerk und freien Trägern) lassen sich mit dieser personellen Lösung und den vorhandenen Ressourcen nicht mehr abdecken. Bei der Vielzahl der beteiligten Organisationseinheiten der Verwaltung, der Vielzahl extern Beteiligter und der Bearbeitung anstehender Aufgaben fehlt aus Sicht des Netzwerks und des Beirats eine zentrale koordinierende Stelle. Der Beirat hat im Nachgang zu den Handlungsempfehlungen ein Stellenprofil diskutiert, das die Verwaltung dem Sozialausschuss auf Nachfrage vorgestellt hat. Im Stellenplanentwurf 2013 ist eine solche Stelle nicht enthalten.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Das vorliegende Handlungskonzept macht deutlich, dass sich die Intentionen des Beirates weitgehend mit dem kommunalen Handeln decken: Ausbau Früher Hilfen und der Kinderbetreuung, Schaffung von Kinder- und Familienzentren, Ausbau des Ganztagsschulangebots und der Schulsozialarbeit, Übergangsmanagement Schule – Ausbildung u. a. diverse Maßnahmen sind bereits realisiert oder beschlossen und dementsprechend mit Finanzmitteln ausgestattet. Weitere Vorhaben müssten zunächst konkretisiert werden. Sofern mit ihnen Kosten für die Stadt Braunschweig verbunden wären, würde zunächst geprüft, ob diese haushaltsneutral bzw. bei entsprechender Haushaltslage zusätzlich in den Haushalt eingestellt werden könnten. Andererseits müssten entsprechende haushaltswirksame Einzelbeschlüsse erwirkt werden.


Eine unmittelbare finanzielle Verpflichtung ergibt sich aus der Vorlage nicht. Das Handlungskonzept gibt die konzeptionelle Ausrichtung der Stadt im Umgang mit Kinderarmut und ihren Folgen vor. Es ist keine Auflistung abzuarbeitender Einzelprojekte.

 

I. V.


 

gez.

 

Markurth

 

 

Anlage

 

Handlungskonzept

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 2 Leitlinien zur Prävention von Kinder- und Familienarmut 06.12.2010 (35 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 3 Handlungsempfehlungen Kinderarmut 06.12.2011 (863 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 4 Unterschriftenliste 06.12.2010 (122 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 1 Handlungskonzept aktualisiert 16.10.2012 (141 KB)    

Erläuterungen und Hinweise