Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17418/15
|
|
1
| TOP | |
|
| |
Der Oberbürgermeister | Drucksache | Datum |
|
|
Beratungsfolge
| Sitzung
| Beschluss
| ||||||
| Tag | Ö | N | ange-nom-men | abge-lehnt | geän-dert | pas-siert | |
|
|
|
| |||||
|
|
|
| |||||
Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen | Beteiligung | Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats | Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR | ||||||||||||
| |||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Ja | Nein |
| Ja | Nein |
| Ja | Nein | ||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Überschrift, Beschlussvorschlag
|
Projekt Stolpersteine – Minna Faßhauer
|
|
|
Begründung:
Im Juni 2015 plant der Verein „Stolpersteine für Braunschweig Förderverein e. V.“ in Abstimmung mit dem Künstler Gunter Demnig die nächste Verlegung von Stolpersteinen in Braunschweig. Ein genauer Termin hierzu wird noch abgestimmt.
Gemäß § 93 Abs. 1 Ziffern 5 und 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Ziffer 8 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig vom 8. November 2011 entscheiden die Stadtbezirksräte über die Aufstellung von Kunstwerken.
Entsprechend dem Konzept des Projektes Stolpersteine enthalten jeweils neu zu verlegende Steine den Namen der Opfer des Nationalsozialismus sowie kurze Angaben zum Geburtsjahr und zum jeweiligen Schicksal.
Genese Stolperstein Minna Faßhauer:
Der Verein Stolpersteine e. V. hatte auf Initiative des VVN im März 2014 angekündigt, einen Stolperstein für Minna Faßhauer im Juli 2014 verlegen zu wollen. Da die biografischen Daten, die der Verein vorgelegt hatte, weder mit den Daten des Gutachtens von Prof. Dr. Gerd Biegel, noch mit Recherchen der Verwaltung übereinstimmten, wurde der Verein gebeten, die Daten richtig zu stellen.
Dem zuständigen Stadtbezirksrat 310 wurde von der Verwaltung mit der Mitteilung Drucksache-Nr. 13721/14 zu seiner Sitzung am 3. Juni 2014 empfohlen, die für den 22. Juli 2014 vorgesehene Verlegung eines Stolpersteines für Minna Faßhauer zunächst zu vertagen und weiter informiert, dass, sobald der Verein Stolpersteine e. V. die Daten aktualisiert habe, eine weitere Beschäftigung mit dem Thema erfolge.
Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft wurde am 18. Juli 2014 (Drs.-Nr. 2991/14 und Stellungnahme der Verwaltung Drs.-Nr. 10347/14) entsprechend informiert.
Aktuelle Situation:
Der Verein Stolpersteine hat im Januar 2015 einen neuen Textentwurf des Künstlers G. Demnig für den Stein Minna Faßhauer übersandt (Anlage 1). Nach nochmaliger Prüfung dieser Textfassung sind sowohl die Angaben für den geplanten Stolperstein als auch in der entsprechenden Zusammenfassung zum Lebenslauf von Minna Faßhauer jetzt korrekt.
Entsprechend der offiziellen Projektdarstellung von G. Demnig lassen sich die Kriterien für die Verlegung eines Stolpersteins wie folgt zusammenfassen:
„Jedes Opfer erhält seinen eigenen Stein. Gedacht wird mit diesem Projekt aller verfolgten oder ermordeten Opfer des Nationalsozialismus: Juden, Sinti und Roma, politisch Verfolgter, religiös Verfolgter, Zeugen Jehovas, Homosexueller, geistig und/oder körperlich behinderten Menschen, Zwangsarbeiter und Deserteure; - letztlich aller Menschen, die unter diesem Regime leiden mussten.“
Ich verweise hierzu auch auf die Mitteilung außerhalb von Sitzungen vom 11. Mai 2012 (Drucksache 12379/12).
Auf der Basis des aktuellen Recherchestandes soll nach Mittteilung des Vereins im Bereich des Stadtbezirkes 310 Westliches Ringgebiet nunmehr folgender Stein verlegt werden:
Hugo-Lutherstraße 12
Minna Faßhauer, geb. Nicolai
Geboren:10. Oktober 1875
Ausbildung/Beruf:Waschfrau
Wohnort:Hugo-Lutherstr 12
Grund der VerfolgungPolitisch verfolgt;
(Lebenslauf/Schicksal): Die Kommunistin Minna Faßhauer hatte 1918/19 der Braunschweiger Rätregierung als Volkskommissarin angehört.
Erläuterungen des Vereins Stolpersteine:
Als 1934 eine Widerstandsgruppe bei der Verteilung von Druckschriften von den Nationalsozialisten gefasst wurde, nutzte die Politische Polizei die Gelegenheit, „ohne Rechtsgrundlage auch gegen weitere unliebsame Gegner vorzugehen und es wurden weitere 16 Verdächtige verhaftet“ (Prof. Dr.h.c. Gerd Biegel), unter ihnen, am 27.5.21935, Minna Faßhauer. Ihr wurde, zusammen mit August Merges, ein Hochverratsprozess in Braunschweig gemacht, laut Schreiben der Politischen Partei vom 9.10.1935 wurde sie am 5. Oktober 1935 in Schutzhaft genommen. „Nach einer ersten Verurteilung wegen Hochverrat war Minna Faßhauer in der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht freigesprochen worden, jedoch von der Politischen Polizei nicht freigelassen. Am 24. Oktober 1935 wurde sie in das KZ Moringen eingeliefert, aus dem sie erst am
13. Januar 1936 gesundheitlich erheblich geschwächt entlassen wurde. Bis 1945 aber hatte Minna Faßhauer unter der Überwachung durch die Gestapo und zeitweiligen Hausdurchsuchungen zu leiden“. (Prof. Dr. h.c. Gerd Biegel)
Grund der Verlegung:Anfrage VVN
I. V.
gez.
Dr. Hesse
Anlage/n:
![]() | ||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
![]() |
1 | Inschrift Minna Faßhauer (55 KB) |