Rat und Stadtbezirksräte
28.11.2023 - 6 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Wend...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 28.11.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schmidbauer, FBL 61, leitet kurz in das Thema ein. Frau Mauritz trägt die wesentlichen Inhalte des Bebauungsplans vor. Anschließend beantworten beide die Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates.
Es sei lediglich möglich, über Festsetzungen je Baugrundstück im Bebauungsplan die Zahl der Wohneinheiten zu begrenzen. Eine bestimmte Einwohnerzahl könne damit nicht begrenzt werden, da man die Personenzahl je Wohneinheit nicht festlegen kann.
Die getroffene Regelung sei vom Rechtsreferat als rechtmäßig eingestuft worden.
Der durch Erfahrungswerte errechnete Bedarf an Betreuungsplätzen betrage 79 Kindergartenplätze und 62 Krippenplätze. Es soll an den zwei Standorten jeweils eine 5-Gruppen-Kindertagesstätte und eine 4-Gruppen-Kindertagesstätte errichtet werden.
Seltene Ereignisse, d.h. Veranstaltungen wie das Volksfest, dürfen auf dem Festplatz maximal 18-mal im Jahr stattfinden und nur an 2 Wochenenden in Folge.
Die Quote von 30% Belegungs- und Mietpreisbindung gelte für alle Wohneinheiten des Baugebietes. Umgesetzt werden sie allerdings nur in den Mehrfamilienhäusern, so dass die dortige Quote rechnerisch noch höher ist. Bei den 10% mittleres Preissegment kann die Quote auch über die Reihenhäuser mit abgedeckt werden.
Frau Ihbe verlässt die Sitzung um 20:55 Uhr.
Wohnnutzungen seien in den Urbanen Gebieten nur in den Obergeschossen zulässig. Dies sei in den Textlichen Festsetzungen Teil A I Nr. 2 geregelt.
Wenn man die Reihenhäuser der Planstraße C1 zurücksetzt um Carports zu ermöglichen, bliebe kaum noch Platz für einen Gartenanteil. Daher seien Parkplätze als Gemeinschaftsanlage geplant, die über Konzeptvergaben geregelt werden könnten.
P&R sei zwar möglich, werde derzeit aber aufgrund der mangelnden Erfordernisse (laut Fachbereich Tiefbau und Verkehr) nicht geplant.
Quartiersgaragen seien in Braunschweig absolutes Neuland. Derzeit gebe es Konzeptüberlegungen zur Bewirtschaftung solcher Quartiersgaragen, für die ein Betreibermodell vorgesehen sei. Eine Zahl von Ladestationen könne daher derzeit noch nicht benannt werden.
Büronutzungen in der oberen Ebene wären eine Möglichkeit, um einen wirtschaftlichen Betrieb von Quartiersgaragen zu ermöglichen.
Die erwähnte Freiflächen-PV-Anlage werde nicht auf Schulgebäuden und in den weiteren Bauabschnitten geplant. Sie werde sicher einige hunderte Meter von der Energiezentrale entfernt sein.
Batteriespeicheranlagen seien nicht vorgesehen. Sie wären aber möglich. Das Thema werde weiter geprüft.
Die Wohneinheiten werden nach der Grundstücksfläche festgesetzt. Die Zahl der Wohneinheiten in den einzelnen Geschossen werde nicht festgelegt. Eine Geschossflächenzahl sei aufgrund der Regelung zu den zulässigen Wohneinheiten nicht notwendig.
Die Verhältniszahl der zulässigen Wohneinheiten je Wohngebäude stehe auf der Seite 2 der textlichen Festsetzungen (Teil A III Nr. 4).
Die Verwaltung weist an dieser Stelle darauf hin, dass das Allgemeine Wohngebiet WA 4 in der vorgenannten textlichen Festsetzung fehle. An dieser sowie zwei weiteren Textstellen müsse richtigerweise neben dem Allgemeinen Wohngebiet WA 3 auch das WA 4 benannt werden. Die Anlage 4 Textliche Festsetzungen und Hinweise soll zur Ausschusssitzung an den betroffenen Stellen entsprechend korrigiert werden.
Für die Doppel- und Reihenhäuser seien auf den Gemeinschaftsflächen nur übliche Parkplatzgrößen vorgesehen.
Der Straßenbelag sei keine Regelung eines Bauleitplans. Daher gebe es dafür auch noch keine Festlegung.
Für den zusätzlichen Übergang über das Stadtgleis sei keine Signalisierung vorgesehen.
Die als Gemeinschaftswohnwege festgesetzten Flächen seien private Flächen der Eigentümergemeinschaft. Daher seien sie für die Verkehrssicherheit und Instandhaltung zuständig. Man befinde sich noch in Prüfung, wie ein Verschluss der Wege für andere Personen verhindert werden könne.
Die Dach- und Fassadenbegrünung sei in den textlichen Festsetzungen geregelt worden. Die Prüfung dazu erfolge beim Bauantragsverfahren.
Hinsichtlich des passiven Schallschutzes seien im Fassadenbereich alle Möglichkeiten eröffnet, sei es bei den Fenstern oder den Lüftungseinrichtungen. Auch dieses werde im Bauantragsverfahren geprüft.
Das Bundesrecht schreibe vor, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Schallschutzes fensterunabhängige Maßnahmen zur Belüftung von Schlafräumen getroffen werden müssten. Dafür gebe es verschiedene Möglichkeiten.
Der Sicherheitszuschlag von 40 cm von Gebäudezugängen und Lichtschächten bei Kellergeschossen gegenüber den Verkehrsflächen diene dem Schutz gegen Überflutung des Gebäudes. Wie die Eigentümer dies umsetzen, bleibt ihnen frei. Ein behinderten- bzw. rollstuhlgerechter Zugang zu den Gebäuden sei möglich.
Die Machbarkeitsstudie für Geothermie liege noch nicht vor; daher könne auch noch keine Aussage zur Umsetzbarkeit gemacht werden. Spätestens zum Planungsbeginn der Erschließung müsse sie vorliegen.
Bei den Wertstoffcontainerstationen seien nur die Stationen, nicht aber die Anzahl der Container festgesetzt worden. Die südliche Station befinde sich in direkter Wohnnähe, weshalb sie als Unterflurstation vorgesehen sei.
Die Kindergärten sollen in enger zeitlicher Beziehung zur Bebauung des Gebiets errichtet werden. Die anderen Sozialeinrichtungen wie Festplatz oder Jugendplätze werden üblicherweise erst errichtet, wenn das Gebiet überwiegend bebaut sei.
Grundstücke für gemeinschaftliches Wohnen würden im städtebaulichen Vertrag geregelt.
Eine Barrierefreiheit für das gesamte Plangebiet könne nicht in der Bauleitplanung festgesetzt werden. Gespräche mit dem Behindertenbeirat würden dazu noch geführt.
Die im Plangebiet befindlichen kleingartenähnlichen Nutzungen würden aufgelöst. Die eigentliche Kleingartenanlage liege jedoch außerhalb des Geltungsbereichs und könne vorerst bestehen bleiben.
Hinsichtlich der Auskömmlichkeit des Jugendzentrums seien keine Hinweise aus der Fachverwaltung gekommen.
Die Art der Ausführung der Radverkehrsflächen sei noch nicht festgesetzt worden. Dies erfolge in dem Ausführungsgutachten.
Herr Graffstedt verlässt die Sitzung um 21:55 Uhr.
Frau Buchholz bemängelt, das Stadtteilzentrum solle nicht gefährdet werden und trotzdem werde ein größerer Nahversorger mit der Gefährdung des Stadtteilzentrums geplant.
Laut Frau Mauritz seien in urbanen Gebieten wie hier vorgesehen in der Regel nur 800 qm Verkaufsfläche erlaubt. In Urbanen Gebieten gelte gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO die Regelvermutungsgrenze von 1.200 qm Geschossfläche bzw. 800 qm Verkaufsfläche (ständige Rechtsprechung). Durch Nachweis der Verträglichkeit könnten im Baugenehmigungsverfahren jedoch Ausnahmen gewährt werden.
Frau Buchholz merkt weiter an, dass laut Verkehrsgutachten die Kreuzung Aschenkamp/ Hauptstraße bereits heute überlastet sei. Werde hier über einen Kreisel nachgedacht? Sie befürchtet durch das Baugebiet ein totales Verkehrschaos. Den erwähnten 2-Richtungs-Radweg am Heideblick gebe es gar nicht.
Laut Frau Mundlos sei der Kreisel wohl seitens der Verwaltung schon abgelehnt worden.
Von den zuvor eingereichten Anträgen der CDU/FDP-Gruppe werden die Nummern 1 und 4 zurückgezogen.
Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 2 NKomVG)
"Auch wenn es sich im Falle von Anlage 2.6 nur um ein "Nutzungsbeispiel" handelt, bitten wir darum bei den Reihenhäusern auf der Südseite der Planstraße C1 von vornherein eine Versetzung um ca. 6 m nach Süden vorzunehmen, um die Errichtung von Carports (mit PV-Anlage und Lademöglichkeit für E-Autos) zu ermöglichen."
Abstimmungsergebnis:
6 dafür 4 dagegen 3 Enthaltungen
Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 2 NKomVG)
"Wir bitten darum, die Lage des Festplatzes (Lage WSW) und der Wohnanlage WA4 (Lage ONO) zu tauschen, wenn auch dieses Grundstück in städtisches Eigentum gelangt."
Abstimmungsergebnis:
4 dafür 8 dagegen 1 Enthaltung
Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 2 NKomVG)
"Wir bitten neben der angestrebten Erweiterung der Grundschule und dem Ausbau des Lessinggymnasiums auch zu prüfen, ob eine Erweiterung des Schulangebots auch für Haupt- und Realschule möglich ist."
Abstimmungsergebnis:
7 dafür 2 dagegen 4 Enthaltungen
Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 2 NKomVG)
„1 Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Wenden-West, 2. BA", WE 63, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird unter Berücksichtigung der zuvor ergangenen Beschlüsse zugestimmt.
2. Zu den Entwürfen ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) zu beteiligen."
Abstimmungsergebnis:
8 dafür 2 dagegen 3 Enthaltungen
Protokollnotizen:
Es besteht die Zusage, dass die Machbarkeitsstudie zur Geothermienutzung, sofern rechtlich möglich und die Erlaubnis dazu vorliegt, an den Stadtbezirksrat weitergegeben wird.
Frau Mundlos bittet, das Thema P + R nochmals zu prüfen.
Sie bittet außerdem darum, einen Platz für ein neues Gemeinschaftshaus und die Erweiterung des Jugendzentrums Wenden zu prüfen/zu bedenken.
Das Thema Batteriespeicheranlagen für das Baugebiet soll nach Ansicht von Frau Mundlos nochmals aufgegriffen werden.
Anlagen zur Vorlage
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967,1 kB
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2,8 MB
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10
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198,5 kB
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11
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(wie Dokument)
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837,8 kB
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12
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(wie Dokument)
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171,9 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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233,8 kB
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