Rat und Stadtbezirksräte
22.06.2022 - 9 Richtlinie für Zuschüsse zu innerstädtischen Ba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Gremium:
- Ausschuss für Planung und Hochbau
- Datum:
- Mi., 22.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer erläutert die Beschlussvorlage. Ein Stadtplan der Innenstadt mit markanten Baulücken sowie Fotos markanter innerstädtischer Baulücken werden gezeigt und sind protokollarisch dem TOP 9 hinzugefügt.
Stadtbaurat Leuer geht auf Fragen und Anmerkungen der Ratsmitglieder Mundlos, Jalyschko, Volkmann, Jonas und von Herrn Groth ein.
Ein städtisches Baulückenkataster für das ganze Stadtgebiet wurde vor einigen Jahren zusammengestellt. Es ist auf der Internetseite der Stadt Braunschweig zugänglich: www.braunschweig.de/leben/stadtplanung_bauen/stadtplanung/Baulandkataster_Braunschweig.php. Die Verwaltung legt bei eventueller Gewährung von Förderungen darauf Wert, dass die Baumaßnahmen städtebauliche Verbesserungen herbeiführen. Es besteht keine Verpflichtung zur Gewährung der Förderung.
Auswirkungen der Baumaßnahmen auf bisher in den Gebäuden eingemietete Geschäfte werden sich unterschiedlich gestalten und bedürfen individueller Lösungen, die in der Planung zu berücksichtigen wären.
Durch die Förderung von Planungskosten sollen die Eigentümer*innen in die Lage versetzt werden, anhand der Planung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu entscheiden, ob sie die Baumaßnahme durchführen wollen. Wären sie zum Bau verpflichtet, würde die Förderung vermutlich von niemandem in Anspruch genommen.
Viele Vorgaben zu energetischen Standards werden bereits durch die Bauordnung geregelt und forciert. Hohe energetische Standards können für die Förderhöhe eine Rolle spielen.
Anlagen zur Vorlage
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120,3 kB
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586,6 kB
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3
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464,2 kB
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Anlagen
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1,2 MB
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