Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-00136
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan "Sportpark Kennel", WI 109 Stadtgebiet zwischen Kennelweg, Richmondpark, A 39 und Bahnstrecke Braunschweig – Bad Harzburg Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0100 Steuerungsdienst; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
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Anhörung
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24.06.2015
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.07.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Aufstellungsbeschluss und Planungsziel
Für das Stadtgebiet zwischen Kennelweg, Richmondpark, A 39 und Bahnstrecke Braunschweig - Bad Harzburg hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig am 18. November 2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sportpark Kennel“, WI 109, beschlossen. Auf den bestehenden Sportflächen soll ein Nachwuchsleistungszentrum (NLZ) für die Jugend-leistungsmannschaften des BTSV Eintracht entwickelt werden. Westlich angrenzend sollen auf den Flächen des ehemaligen Wasserwerks Rüningen Hochwasserschutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Der Aufbau eines Nachwuchsleistungszentrums für die Teams von der U 12 bis zur U 19 ist im Rahmen des Lizensierungsverfahren der Deutschen Fußball-Liga (DFL) erforderlich. Zur professionellen Förderung von Talenten gemäß den DFL-Anforderungen müssen Neuordnungen von Spielfeldern und Trainingsbereichen sowie die Errichtung von Neubauten erfolgen. Die Umsetzung der einzelnen baulichen Maßnahmen wird sukzessive erfolgen.
Eintracht Braunschweig hat bereits zum 1. August 2012 den Sportpark Kennel als Nachwuchsleistungszentrum bezogen. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Braunschweig. Es ist vorgesehen, an Eintracht ein Erbbaurecht zu vergeben.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 17. Juni 2014 bis 21. Juli 2014 durchgeführt.
Das Niedersächsische Landesforstamt Wolfenbüttel hat in seiner Stellungnahme vom 2. Juli 2014 festgestellt, dass innerhalb des Geltungsbereichs Gehölzflächen liegen, die als Wald einzustufen sind und dementsprechend festzusetzen sind. Außerdem sind die daraus entstehenden Konflikte – Waldabstand zur geplanten Bebauung – zu lösen. Im weiteren Planverfahren wurde dieser Belang berücksichtigt.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 11. März 2015 bis 13. April 2015 durchgeführt.
Das Niedersächsische Landesforstamt Wolfenbüttel hat in seiner Stellungnahme vom 19. März 2015 begrüßt, dass die überarbeitete Planung einen 30 m breiten Sicherheitsabstand zum Wald einhält. Es wurden Vorschläge zur Anpassung der Waldflächen und zu vorbeugenden Sicherungsmaßnahmen gegenüber den zu erhaltenden Bäumen gegeben. Diese Hinweise sind in dem nun vorliegenden Bebauungsplan berücksichtigt.
Die Stellungnahmen werden der Vorlage zum Satzungsbeschluss beigefügt und dabei mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
In der Zeit vom 20 Oktober 2014 bis 31. Oktober 2014 standen die Unterlagen zur Planung in Form eines Aushangs sowie im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Sportpark Kennel“, WI 109.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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261,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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59,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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208,9 kB
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