Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 15-00242
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertagespflege: Beteiligung am Projekt "Anschwung" Erprobung von Vertretungsmodellen (DS 14277/15)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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02.07.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11. September 2014 informierte die Verwaltung erstmalig über das Projekt „Anschwung“ sowie die Erprobung von Vertretungsmodellen in der Kindertagespflege (DS 13814/14).
Nachdem das Projekt „Anschwung“ am 26. Januar 2015 ausgelaufen ist und die erste Auswertung der Erprobung zweier neuer Vertretungsmodelle mit Stichtag 30. November 2014 vorliegt, berichtet die Verwaltung erneut.
- Projekt „Anschwung“
In Kooperation mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung Berlin und dem Bundesfamilienministerium wurde in Braunschweig das Projekt „Anschwung für frühe Hilfen – Runder Tisch Kindertagespflege“ im Zeitraum 11. Juni 2014 bis 26. Januar 2015 durchgeführt.
Insgesamt fanden im vorgenannten Zeitraum sieben Projektsitzungen unter der Moderation der Prozessbegleiterin Dr. Saskia Bender von der Leibniz-Universität Hannover statt.
Die Projektbeteiligten verständigten sich auf die Bearbeitung der drei nachfolgend genannten Ziele:
- Die Weiterentwicklung von Vertretungslösungen für die Tagespflegepersonen in Braunschweig, insbesondere in Bezug auf die Kooperation mit Kindertagesstätten
- Die Entwicklung von Lösungsansätzen für eine gemeinsame Bearbeitung rechtsrelevanter Fragestellungen
- Der Aufbau einer gemeinsamen Arbeitskultur und von Arbeitsstrukturen
Im Weiteren werden die Ergebnisse vorgestellt.
Zu Ziel 1.:
Konsens wurde darüber erzielt, dass in der Kindertagespflege nur eine Vielzahl unterschiedlicher Vertretungsmöglichkeiten Gewähr dafür bieten, Eltern ein bedarfsgerechtes, adäquates Angebot unterbreiten zu können. Dem entspricht das vorhandene Angebot in der Stadt Braunschweig. Für die konsensuelle Entwicklung weiterer Vertretungsmodelle stellt der „Runde Tisch Kindertagespflege“ eine geeignete Plattform da. Die beiden neuen, sich noch bis 31. Mai 2015 in der Erprobung befindenden Vertretungsvarianten „4 plus 1“ und „Springerkräfte“ wurden wegen des noch andauernden Erprobungszeitraums in diesem Kreis nicht bearbeitet.
Eine im Rahmen des „Anschwung“ – Projekts durchgeführte Befragung in städtischen Kindertagesstätten sowie entsprechender Einrichtungen freier Träger hat ergeben, dass aktuell fünf Braunschweiger Einrichtungen an einer Zusammenarbeit mit Tagespflegepersonen mitwirken wollen.
Im Einzelnen handelt es sich um die nachstehend genannten Kindertageseinrichtungen:
Stadt Braunschweig
- Kita Pfälzer Straße
- Kita Riddagshausen
AWO Bezirksverband Braunschweig e. V.
- Kita Fremersdorfer Straße
- Kita Querumer Straße
Der Paritätische Braunschweig
- Kita Weststadt
Im nächsten Arbeitsschritt werden die diesbezüglichen konzeptionellen Ideen der Kooperationspartner gebündelt. Dabei sollen die Inhalte, konkrete Umsetzungsschritte, die Unterstützungsmöglichkeiten und die Form der Begleitung z. B. durch das FamS und die beteiligten Träger festgelegt werden.
Zu Ziel 2.:
Das Rechtsdienstleistungsgesetz enthält Festlegungen darüber, wer zur Rechtsberatung befugt ist.
Beschäftigte der Stadt Braunschweig sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Familienservicebüros „Das FamS“ sind nicht dazu befugt.
Vor diesem Hintergrund wurde eine gemeinsame Handhabung von der Projektgruppe erarbeitet. Die folgenden Ansätze können zur Klärung rechtlicher Fragestellungen der Tagespflegepersonen Anwendung finden:
- Es werden spezifische Fortbildungen zu Rechtsfragen und entsprechende Themenstellungen über das „FamS“ organisiert
- Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) wird beauftragt, Rechtsgutachten zu erstellen
Bei Fragestellungen zu übergreifenden Themen der Tagespflegepersonen, welche über die beiden vorgenannten Möglichkeiten der rechtlichen Klärung nicht abschließend beantwortet werden konnten, ist in Ausnahmefällen auch die Inanspruchnahme eines Fachanwalts möglich.
Zu Ziel 3.:
Der „Runde Tisch Kindertagespflege“ wird verstetigt. Vorgesehen sind vorerst vier Zusammenkünfte jährlich mit rotierender Zuständigkeit für die Organisation und Moderation. Die erste Zusammenkunft wird hinsichtlich ihrer Durchführung vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie organisiert.
Am „Runden Tisch Kindertagespflege“ beteiligen sich:
- Interessengemeinschaft Kindertagespflege in Braunschweig e. V.
- Familienservicebüro „Das FamS“
- „Der Paritätische“ Braunschweig
- Stadt Braunschweig, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Bei Bedarf können zu besonderen Themen weitere Fachkräfte eingeladen werden.
Der „Anschwung“ – Prozess war neben der Bearbeitung der vereinbarten Ziele kontinuierlich beeinflusst durch die Kritik der Tagespflegepersonen an den Rahmenbedingungen der Kindertagespflege in Braunschweig. Hinsichtlich der in diesem Rahmen kritisch bewerteten strukturellen Problematiken hat die Prozessbegleiterin Frau Dr. Bender eine Stellungnahme an die Projektbeteiligten verfasst. Diese ist in der Anlage beigefügt (Anlage 1).
Zu einzelnen Darstellungen nimmt die Verwaltung nachstehend Stellung:
- Frau Dr. Bender stellt dar, dass die Stadt Braunschweig nicht bereit ist, „Bedingungen zu schaffen, die dazu geeignet wären, den selbstständigen Status von Kindertagespflegepersonen in Frage zu stellen“.
Der seitens der Stadt Braunschweig mehrfach mit der Deutschen Rentenversicherung geführte Schriftverkehr testiert, dass die derzeitigen Verhältnisse eindeutig „selbstständige Tätigkeiten“ darstellen. Jede Änderung dieser Verhältnisse in Richtung Entgeltfortsetzung oder bezahlten Urlaub führt in die Richtung eines Arbeitsverhältnisses. In der Folge wären gegebenenfalls für ca. 250 Personen Arbeitsverhältnisse festzustellen.
- Des Weiteren führt Frau Dr. Bender aus, dass eine Festanstellung von Tagespflegepersonen „kein aus ihrer Sicht zu vermeidendes Modell“ sei und „diese bis Ende 2014 sogar durch ein Bundesprogramm des BMFSFJ“ gefördert werden konnte.
Dazu stellt die Verwaltung fest, dass diese Möglichkeit der Festanstellung von Tagespflegepersonen nur unter für Kommunen äußerst ungünstigen Rahmenbedingungen (Erprobung für zwei Jahre bei gleichzeitig unabdingbarer unbefristeter Beschäftigungszusage) bestand. Darüber hinaus wurde eine Bereitschaft zur Festanstellung von Tagespflegepersonen bei fachlich versierten freien Trägern in Braunschweig (AWO und Remenhof) schon vor Jahren abgefragt. Seinerzeit wurde dort keine entsprechende Anstellungsmöglichkeit gesehen. Andere möglicherweise interessierte Träger sind bislang nicht auf die Stadt Braunschweig zugekommen.
- Frau Dr. Bender erwähnt in ihrer Stellungnahme außerdem, dass „die Haltung der Stadt zu Intransparenz“ führe und „Schwierigkeiten in der kooperativen Zusammenarbeit“ bedinge.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass z. B. eine Befragung von Tagespflegepersonen und Eltern zur Vertretungssituation durchgeführt worden ist, deren Ergebnisse offen präsentiert wurden. Sie hat das „Anschwung“ – Projekt durchgeführt sowie einen „Runden Tisch Kindertagespflege“ geschaffen bzw. dauerhaft implementiert.
Der Vollständigkeit halber weist die Verwaltung darauf hin, dass aktuell Möglichkeiten einer Krankentagegeldversicherung für Tagespflegepersonen bei Übernahme der hälftigen Kosten bis zu 45,00 € monatlich von der Stadt Braunschweig initiiert wurde und derzeit von der Interessengemeinschaft Kindertagespflege geprüft werden, die pauschalierte Abrechnung der Betreuungsstunden zum Vorteil der Tagespflegepersonen unverändert erfolgt und das Gestaltungsrecht der Betreuungsleistung vollständig bei den Tagespflegepersonen liegt.
Auch diese Bedingungen gestaltet die Verwaltung gegenüber den Tagespflegepersonen und der Kommunalpolitik transparent.
Zusammenfassend bleibt aus Verwaltungssicht festzustellen, dass es keine Intransparenz, sondern lediglich verschiedene Sichtweisen gibt, die auch durch das Projekt „Anschwung“ keine Änderung erfahren haben.
- Modellhafte Erprobung von Vertretungsmodellen:
Auftragsgemäß berichtet die Verwaltung über die erste Auswertung der modellhaften Erprobung zweier Vertretungsmodelle im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. November 2014.
Für den ersten fragebogenunterstützten Auswertungszeitraums (01.07. bis 30.11.2014) gab es zum Modell „4 plus 1“ bzw. „3 plus 1“ einen Rücklauf von 14 Tagespflegepersonen und 34 Eltern. An der Auswertung des Modells „Springerkraft“ beteiligten sich 9 Tagespflegepersonen und 36 Eltern. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass es seitens der Tagespflegepersonen und der Eltern für beide Modelle eine positive Akzeptanz gibt.
- Modell „4 plus 1/3 plus 1“
Fünf bzw. vier Tagespflegepersonen in räumlicher Nähe bilden ein Vertretungsteam.
Jede Tagespflegeperson hält einen Platz frei und erhält dafür seitens der Stadt Braunschweig ein Bereitschaftsentgelt in Höhe von 430,50 € pro Monat (entspricht 5 Stunden pro Tag). Ein Vertrag wird zwischen den Tagespflegepersonen und der Stadt Braunschweig geschlossen. Die Tagespflegepersonen halten engen Kontakt untereinander und sorgen selbständig für die Vertretung. Der vorherige Aufbau von Bindungen zu den Kindern ist sicherzustellen.
Aktuell haben fünf Teams dieses Modell gewählt.
Zu diesem Modell wurde eine Begleitung/Moderation angeregt. Es wurde der Wunsch nach geeigneten Räumlichkeiten für gemeinsame Treffen geäußert. Eltern schätzen die Möglichkeit zur Nutzung dieses Vertretungssystems. Sie unterstreichen die Notwendigkeit, dass sie selbst und ihr Kind die Vertretungskraft und deren Räumlichkeit kennen. Insgesamt benannten die Eltern, dass sie zum großen Teil selbst für eine Vertretung bei Ausfall ihrer Tagespflegeperson sorgen.
- Modell „Springerkraft“
Eine Tagespflegeperson stellt eine Springerkraft - die vorher seitens des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie auf die Geeignetheit überprüft wurde - im Rahmen eines „Minijobs“ ein. Die Stadt Braunschweig erstattet der Tagespflegeperson einen Monatsbeitrag in Höhe von
588,78 €. Ein Vertrag wird zwischen der Tagespflegeperson und der Stadt Braunschweig geschlossen. Bei Ausfall der Tagespflegeperson wird die Vertretung durch die Springerkraft sichergestellt. Die Tagespflegeperson stimmt die Arbeitszeiten und den Einsatz mit der Springerkraft ab.
Aktuell haben zehn Tagespflegepersonen dieses Modell gewählt.
Begrüßt wird, dass es im Bedarfsfall keinen Wechsel des Betreuungsortes gibt, die Kinder die Springerkraft kennen und bekannte Abläufe bestehen bleiben.
Änderungswünsche werden bei diesem Modell in Bezug auf die Vergütung, das Anstellungsverhältnis und der fachlichen Begleitung geäußert.
Aufgrund der ganz überwiegend positiven Rückmeldungen im Rahmen der 1. Auswertung der Erprobung wurden die beiden zusätzlichen Vertretungsmodelle dauerhaft implementiert.
Folgende Vertretungsregelungen sind damit in Braunschweig möglich:
- Tandemvertretung
Zwei Tagespflegepersonen vertreten sich gegenseitig
- Stadtteilvertretung
Tagespflegepersonen vertreten sich im Stadtteil
- Poolkräfte
5 Tagespflegepersonen halten einen Platz in der Zeit von 07:00 bis 17:00 Uhr frei und erhalten ein Bereitschaftsentgelt in Höhe von 13,70 €/Tag.
- 4plus1/3plus1
- Springerkräfte
Die konkreten Auswertungen der Erprobung der oben beschriebenen Vertretungsmodelle sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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444,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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270,5 kB
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