Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 15-00435
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu 15-00195: Bebauungsplan "Gieselweg/Harxbütteler Str."
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der StadtBüchs, Wolfgang
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.07.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.07.2015
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Beschlussvorschlag
Der Anregung 62.3 zum Bebauungsplan ist, wie im Folgenden ausgeführt, stattzugeben. Gefordert wird der Einsatz eines städtebaulichen Vertrages bzw. städtebaulicher Verträge zur Festlegung von Nutzungseinschränkungen in den Bebauungsplan. Grundsätzlich sind solche Verträge, die Planungshindernisse aus dem Weg räumen können, vor dem Beschluss von Bebauungsplänen abzuschließen.
Die Verwaltung lehnt die Anregung mit der Begründung ab: "Ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB bedarf der Mitwirkung der betroffenen Betriebe und ist daher nicht ohne weiteres realisierbar."
Nun hat die Firma Eckert & Ziegler kürzlich in einem Stadtgespräch bei der Braunschweiger Zeitung ausdrücklich die Bereitschaft erklärt und sogar den Wunsch geäußert, in Vertragsverhandlungen mit der Stadt (und dem Land) einzutreten. Der Einwand der Stadt ist daher offensichtlich falsch und abzulehnen. Die Punkte sind einzeln zu beschließen.
Der Rat möge deshalb beschließen, die Verwaltung zu bitten:
Die Verwaltung nimmt im Interesse der Stadt und ihrer Einwohner, insbesondere der Einwohner von Thune, Verhandlungen mit der Firma Eckert & Ziegler auf, mit dem städtebaulichen Ziel, für die Gewährung von Baurecht verbindliche Nutzungsbeschränkungen für das Plangebiet vertraglich zu vereinbaren.
Darauf aufbauend schließt die Verwaltung für die Gewährung von Baurecht folgende vertragliche Vereinbarungen ab:
1) Die zur Messung, Konditionierung und/oder Verpackung in Thune vorgesehenen radioaktiven Stoffe sind bei Anlieferung und zu Beginn des Konditionierungsprozesses schwach radioaktiv (<1011 Bq pro m³ ohne spezielle Abschirmung gemäß Definition der International Atomic Energy Agency (IAEA))
2) Die Nutzung der auf dem Planungsgebiet bestehenden und entstehenden Einrichtungen zur Lagerung und Aufarbeitung von Abfällen aus Kernkraftwerken ist ausgeschlossen.
Die Firma Eckert & Ziegler hat sich in der o. g. Veranstaltung öffentlich auch bereit erklärt und den Wunsch geäußert, mit dem Ziel einer Gesamtlösung in Verhandlungen einzutreten, die neben Stadt und E & Z auch das Land als Vertragspartner mit einbeziehen. Im Hinblick auf eine mögliche Unterstützung des Landes möge der Rat beschließen, mit der Firma die folgende vertragliche Vereinbarung abzuschließen:
3) Wenn und sobald mit Beihilfe des Landes Niedersachsen ein neuer, geeigneterer Standort für den Umgang mit radioaktiv mittel- und hochradioaktiven Stoffen gefunden und beziehbar ist und vom Land für diesen Standort die entsprechende Umgangsgenehmigung erteilt ist, wird die Firma Eckert & Ziegler den Umgang mit mittel- und hochradioaktiven Stoffen in angemessener Frist auf diesen neuen Standort verlagern.
gez.
Dr. Dr. habil. Wolfgang Büchs
BIBS-Fraktionsvorsitzender
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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660,9 kB
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