Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-00800

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:



Diente die Absperrung dem Schutz der Verkehrsteilnehmer vor weiteren herabfallende Asten oder umknickenden Bäumen oder konnten die Äste nicht zeitnah entfernt werden?

 

Nach Beurteilung der Lage vor Ort hat der Einsatzleiter festgestellt, dass die herabfallenden Äste einzig und allein eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer auf dem Fußngerweg darstellen. Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer wurden der Fußngerweg und ein Teil der nördlichen Fahrbahn gesperrt. Es bestand zu dem Zeitpunkt keine Gefahr des Umknickens oder Entwurzelns der Bäume.

 

Wie wird die Gefährdung der Verkehrsteilnehmer durch die hoch gewachsenen ume bei Sturm beurteilt?

 

Die Beurteilung der Bäume auf dem Grundstück Kohlikamp 21 zeigten keine Symptome von statikrelevanten Baumschäden. Hinweisende Anzeichen sind zum Beispiel Schiefstand, Bodenaufwölbungen, Adventivwurzeln, nässende Schäden, Harzfluss oder Höhlungen. Ohne die genannten Anhaltspunkte sind Bäume im Allgemeinen als verkehrssicher anzusehen. Keinesfalls darf aber der Trugschluss entstehen, dass es bei starken Orkanböen trotzdem zum Umknicken oder Entwurzeln von Bäumen kommen kann.

 

Ist ein Entfernen der Bäume zur Vermeidung von Unfällen geboten?

 

Jeder Baumeigentümer, der öffentlichen Verkehr im direkten Umfeld des Baumes zulässt, hat die Rechtspflicht, seinen Baum in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten und muss Personen- oder Sachschäden durch den Baum verhindern. Eine Baumkontrolle und ggf. ein Baumgutachten kann die Feuerwehr nicht leisten. Die Bruch- und Standsicherheit eines Bau­mes oder einzelner Baumteile muss durch einen Baumsachverständigen durchgeführt werden.

 

 

 

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Anlagen

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