Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-00467
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbesserung der Verkehrssituation an der Hauptstraße in Wenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
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Vorberatung
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29.09.2015
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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04.11.2015
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Sachverhalt
Begründung der Vorlage
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage zum Umbau der Einmündung Hauptstraße/Aschenkamp und der Kreuzung Hauptstraße/Am Pottkamp/Wendebrück um einen Beschluss über Planungen von Straßenbaumaßnahmen, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.
Anlass
Der Stadtbezirksrat fordert seit längerem eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der Hauptstraße und die Anlage eines nördlichen Gehweges an der Veltenhöfer Straße. Als besonders beachtenswerte Punkte in der Hauptstraße wurden die Kreuzung Hauptstraße/Gifhorner Straße/An der Autobahn, die Einmündung Hauptstraße/Aschenkamp und die Einmündung Hauptstraße/Wendebrück/Am Pottkamp genannt.
Die Verwaltung hat die Situation geprüft und festgestellt, dass punktuelle Maßnahmen an diesen Stellen durchaus sinnvoll sind. Ein Gesamtumbau der Hauptstraße, wie er teilweise ebenfalls gefordert wurde, ist derzeit nicht finanziert.
Planung
Hauptstraße/Aschenkamp (vgl. Anlage 1)
Die Fahrbahn der Hauptstraße weist insgesamt eine Breite von ca. 6,65 m auf. Auf beiden Fahrbahnseiten ist ein ca. 2,00 m breiter Gehweg vorhanden. Da sich gezeigt hat, dass die Hauptverkehrsbeziehung in der Relation Hauptstraße (Süd) - Aschenkamp verläuft, soll die Straße zukünftig im Kreuzungsbereich Aschenkamp die Vorfahrtsregelung Richtung Thune bekommen.
Diese Fahrbeziehung soll daher mit einer Fahrbahneinengung in der Hauptstraße verdeutlicht werden. Die im Aschenkamp vorhandene Verkehrsinsel wird entfernt. Die nördlich der Einmündung bestehende Grünfläche wird erweitert. Ein zusätzlicher positiver Effekt dieser Maßnahme ist, dass das Geschwindigkeitsniveau auf der Hauptstraße reduziert wird. Damit können Fußgänger die Haupstraße auf Höhe des Einkaufsmarktes besser queren.
Hauptstraße/Am Pottkamp/Wendebrück (vgl. Anlage 2)
Der Kreuzungsbereich Hauptstraße/Wendebrück/Am Pottkamp ist aufgrund seiner erheblichen Ausmaße unübersichtlich, wird neu strukturiert und die Vorfahrtsregelung auch baulich verdeutlicht. Dazu wird eine Einengung einschließlich Grünfläche mit Bäumen errichtet. Der nordöstliche Ast der Hauptstraße wird als Einmündung ausgebildet. So wird die Ge-schwindigkeit im Kreuzungsbereich reduziert. Der Gehweg an der Hauptstraße wird bereichsweise angepasst.
Hauptstraße/Gifhorner Straße/An der Autobahn
Die Kreuzung weist einen sehr großen Querschnitt auf. Verwaltungsseitig wurde die Anlage eines Kreisverkehrsplatzes skizziert. Bereits die erste grobe Betrachtung der Kosten (ca. 450.000 €) ergab, dass die Haushaltsmittel für den Umbau dieser Kreuzung nicht zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund wird die Planung nicht weiter verfolgt.
Gehweg Veltenhöfer Straße
Der Bau des Gehwegs an der Veltenhöfer Straße ist derzeit technisch nicht möglich, da die zusätzlich versiegelte Fläche laut SE|BS über das vorhandene Kanalnetz nicht mehr entwässert werden kann. Erst nach einem Ausbau des Kanalnetzes in Wenden könnte die Entwässerung sichergestellt werden. Dieser ist derzeit nicht absehbar.
Finanzierung
Die Kosten für die Sanierung der Einmündung Hauptstraße/Aschenkamp betragen ca. 125.000 € und für die Kreuzung Hauptstraße/Am Pottkamp/Wendebrück ca. 90.000 €. Somit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von ca. 215.000 €.
Im Projekt „Umgestaltung der Hauptstraße/Wenden“ (5E.660050) sind im Haushaltsplanent-wurf 2016 entsprechende Finanzmittel vorgesehen und stehen vorbehaltlich des Beschlusses des Rates der Stadt Braunschweig über den Haushalt 2016 zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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196 kB
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2
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(wie Dokument)
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213,8 kB
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