Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 15-00939

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Braunschweig möge beschließen:

 

Die niedersächsische Landesregierung wird aufgefordert, zeitnah eine gesetzliche Regelung zu erlassen, mit der eine Zweckentfremdung von Wohnraum unterbunden wird.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

In vielen Bundesländern gibt es Zweckentfremdungsverordnungen, Zweckentfremdungsgesetze oder Wohnraumschutzgesetze. Diese Landesgesetze ermächtigen die Kommunen, Gebiete festzulegen, in denen es einen angespannten Wohnungsmarkt gibt. Hier ist eine Zweckentfremdung von Wohnraum in Form von gewerblicher Nutzung oder Leerstand über einen bestimmten Zeitraum nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Gemeinde möglich.

 

Aufgrund eines Antrages der Landtagsfraktionen von CDU und FDP vom 02.05.2003 wurde die niedersächsische Zweckentfremdungsverordnung zum 01.01.2004 aufgehoben. Mit einer Wiedereinführung bekäme die Stadt Braunschweig ein wichtiges Instrument zurück, um in der derzeit angespannten Wohnraum-Situation regulierend eingreifen zu können. 

 

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