Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 15-00939
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiedereinführung der Zweckentfremdungsverordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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04.11.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.11.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In vielen Bundesländern gibt es Zweckentfremdungsverordnungen, Zweckentfremdungsgesetze oder Wohnraumschutzgesetze. Diese Landesgesetze ermächtigen die Kommunen, Gebiete festzulegen, in denen es einen angespannten Wohnungsmarkt gibt. Hier ist eine Zweckentfremdung von Wohnraum in Form von gewerblicher Nutzung oder Leerstand über einen bestimmten Zeitraum nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Gemeinde möglich.
Aufgrund eines Antrages der Landtagsfraktionen von CDU und FDP vom 02.05.2003 wurde die niedersächsische Zweckentfremdungsverordnung zum 01.01.2004 aufgehoben. Mit einer Wiedereinführung bekäme die Stadt Braunschweig ein wichtiges Instrument zurück, um in der derzeit angespannten Wohnraum-Situation regulierend eingreifen zu können.
