Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 15-00957
Grunddaten
- Betreff:
-
Klage gegen den Bescheid des Amtes für regionale Landesentwicklung (ArL) zur 124. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion, Carsten Schröter (Bündnis 90/Die Grünen), Astrid Buchholz (BIBS)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
|
Entscheidung
|
|
|
|
02.11.2015
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Laut Mitteilung der Verwaltung (Drs. 15-00912) hat das ArL die 124. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunschweig nur teilweise genehmigt. Von der Genehmigung ausgeschlossen sind die Änderungsbereiche, die sich im Besitz der dort ansässigen Firmen befinden.
Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass gegen diesen Bescheid Klage eingerecht werden könne.
Wir fordern daher die Verwaltung sowie den Rat der Stadt Braunschweig auf, umgehend alle für eine Klage notwendigen Schritte vorzunehmen und diese dann fristgerecht einzureichen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung:
Eine Ablehnung der Änderung des Flächennutzungplanes würde in den entsprechenden Teilbereichen dazu führen, dass das alte Baurecht in Kraft bleiben würde. Dies wird von Seiten des Bezirksrates nicht gewünscht und wurde bereits durch einen Antrag zur Aufhebung des alten Baurechtes im Parallelverfahren deutlich gemacht. Es sollten daher alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, das bisherige Baurecht außer Kraft zu setzen.
Aus der o.g. Mitteilung ist herauszulesen, dass die Verwaltung mit der Entscheidung des ArLs nicht einverstanden ist. Daher ist unter Umständen zu erwarten, dass die Verwaltung in ihrer angekündigten Entscheidungsvorlage für den Verwaltungsausschuss am 10.11.2015 eben solch eine Klage vorschlägt. Sollte dies so sein, so ist dieser Antrag quasi als unterstützender Aufruf an die Mitglieder des Verwaltungsausschusses zu verstehen, dieser Vorlage zuzustimmen.
Die Entscheidung des ArLs bevorzugt unserer Meinung nach einseitig die Belange der ansässigen Firmen und ist daher nicht hinnehmbar.
Gez. Astrid Buchholz
